Solvency II fordert von den Versicherungsunternehmen in Europa, dass sie regelmäßig eine unternehmenseigene Beurteilung ihrer individuellen Risiko- und Solvabilitätssituation vornehmen. Das "Own Risk and Solvency Assessment" (ORSA) ist Bestandteil der Governance-Anforderungen und damit der zweiten Säule der Regulierungsrichtlinie.
Die Rahmenrichtlinie fordert von Versicherungsunternehmen im Rahmen des ORSA, ihren individuellen Gesamtsolvabilitätsbedarf unter Berücksichtigung von quantitativen und qualitativen Methoden zu ermitteln sowie sicherzustellen, dass die Anforderungen an das regulatorische Eigenkapital und die versicherungstechnischen Rückstellungen kontinuierlich eingehalten werden. Nach den Vorgaben wird zudem erwartet, dass das ORSA integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie ist und in strategische Entscheidungen einfließt.
Prinzip der Proportionalität
Das ORSA umfasst die Gesamtheit aller Prozesse und Verfahren, die dazu dienen, bestehende oder potenzielle künftige Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen, zu steuern, über sie zu berichten und die Eigenmittel zu bestimmen, die nötig sind, um den unternehmensindividuellen Gesamtsolvabilitätsbedarf jederzeit erfüllen zu können.
Als ganzheitlicher Ansatz zur Einschätzung der Risiko- und Solvabilitätssituation umfasst das ORSA diverse Prozesse im Versicherungsunternehmen und involviert damit auch unterschiedliche Abteilungen. Wesentlich ist das unter Solvency II grundlegende Prinzip der Proportionalität, wonach die Unternehmen das ORSA individuell nach ihrer Größe und der Art der eingegangenen Risiken und deren Komplexität zu entwickeln haben. Wichtige Ergebnisse des ORSA sind eine quantitative Selbsteinschätzung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs sowie abgeleitete Maßnahmen zur Verbesserung der Risiko- und Solvabilitätssituation, falls erforderlich.
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Autor(en): Versicherungsmagazin.de