Was tun, wenn sich kein neuer Chef findet?

Eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer hat ergeben, dass rund 43.000 Unternehmen in Deutschland Schwierigkeiten bei der Unternehmensnachfolge haben. Immer öfter bleibt vielen dieser Unternehmen dann nur noch die Liquidation. Doch meist haben sie bei der Einstellung ihrer Betriebstätigkeit noch zahlreiche Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehört auch die geregelte Ablösung aller Versorgungszusagen bei der betrieblichen Altersversorgung.

Um den Arbeitgebern die Liquidation des Unternehmens zu erleichtern und den Arbeitnehmern eine wertgleiche Versorgung zu garantieren, bietet die Delta Lloyd Lebensversicherung AG eine Liquidationsdirektversicherung an. Über diese Versicherung können Unternehmen Versorgungszusagen wie lebenslange Altersrenten, Kapitalleistungen, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrenten auf die Delta Lloyd übertragen.

Wie bei jeder Direktversicherung schließe der Arbeitgeber auch mit der Liquidationsdirektversicherung eine Versicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Durch die Zahlung eines einmaligen Betrags werde die ursprünglich zugesagte Leistung wertgleich abgelöst. Die Versorgung sei damit ausfinanziert und die Versorgungsverpflichtung und Leistungsabwicklung auf die Delta Lloyd Lebensversicherung AG übergegangen. Steuerlich mache sich die Finanzierung der Liquidationsdirektversicherung beim Arbeitnehmer nicht bemerkbar. Erst die Leistung aus der Versicherung sei nachgelagert als Lohn zu besteuern. Für den Arbeitgeber sei der zu entrichtende Einmalbeitrag als Betriebsausgabe absetzbar, so die Delta Lloyd.

Quelle: Delta Lloyd

Autor(en): VM

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