Warum die PKV jetzt einen Pflegedienstleister gründet

Die soziale Absicherung privat Krankenversicherter im Pflegefall unterscheidet sich auch bei der Pflegeberatung und der Begutachtung von der gesetzlichen Versicherung. Man setzt sowohl auf den Gutachter "Medicproof" als auch auf den neuen Pflegeberater "Compass".

Leistungen aus der Pflegeversicherung gibt es erst, wenn der Medizinische Dienst eine Pflegestufe zuerkannt hat. Pflegebedürftig ist man nach dem Gesetz ohnehin erst dann, wenn mehrere wichtige Alltagsaktivitäten mindestens seit sechs Monaten nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden können und die Hilfe im Schnitt keineswegs unter 90 Minuten pro Tag abgehen kann. Was ist in der Zwischenzeit zu tun?

Rechtsanspruch auf individuelle Beratung
Meist brauchen Patienten schon vorher intensive Zuwendung. Der Hausarzt ist dabei der Lotse. Gemeinsam mit dem Patienten und den Angehörigen, gegebenenfalls auch einer Apotheke und einem Pflegedienst, sollten die ersten Schritte im neuen „Alltag mit Pflege“ gelingen. Weil genau an diesem Punkt jedoch vielfach schon die Verzweiflung vorherrscht, hat der Gesetzgeber Abhilfe geschaffen: Ab 1. Januar 2009 gibt es für gesetzlich und privat Versicherte, insbesondere Pflegebedürftige, einen Rechtsanspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch qualifizierte Pflegeberater. Bedürftig bedeutet: Man kann sich schon beraten lassen, ehe der Patient oder Angehörige als Pflegefall anerkannt ist.

Pflegestützpunkte vermitteln Hilfe
Vorrangig erfolgt dies für gesetzlich Pflegeversicherte in den so genannten Pflegestützpunkten in Wohnungsnähe der Betroffenen. Das soll keine neue oder zusätzliche Behörde sein, sondern das gemeinsame Dach bilden, unter dem Pflege- und Krankenkassen, Altenhilfe oder Sozialhilfeträger sich untereinander abstimmen und Hilfe vermitteln können. Viele pflegende Angehörige hatten eine solche zentrale Anlaufstelle gewünscht.

Wenn etwa eine Wohnung altengerecht umgebaut werden muss, informieren Pflegeberater über mögliche Zuschüsse der Pflegekassen und örtliche Erfahrungen zu diesem Thema, vermitteln gegebenenfalls auch weitere Ansprechpartner. Im Pflegestützpunkt soll auf Wunsch des Einzelnen aber auch das gesamte Leistungsspektrum für den Pflegebedürftigen koordiniert werden. Somit müssen nicht mehr verschiedene Instanzen aufgesucht werden, wenn man Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen, Hilfe bei der Pflege und von der Altenhilfe beantragen will.

Wo es zunächst noch an Stützpunkten fehlt, besteht der Anspruch des Versicherten auf Beratung gegenüber der Pflegekasse. Dort sind auch Details zu den neuen Stützpunkten zu erfahren. Pflege- und Krankenkassen greifen beim Aufbau von Pflegestützpunkten auf vorhandene Angebote zurück. Ob der Ausbau gelingt, hängt wie immer auch von den Finanzen ab. Und die bleiben knapp.

Pflegeberatung für privat Versicherte
Alternativ gibt es für privat Krankenversicherte ab 1. Januar 2009 ebenfalls einen Rechtsanspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch qualifizierte Pflegeberater - so lautet der Auftrag an die PKV im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. Dazu wird derzeit die Compass Private Pflegeberatung GmbH aufgebaut (siehe vom 15. Oktober), die bereits in Süd-Baden und im Raum Köln aktiv ist und damit rund eine Million Versicherte betreut. Die Beratung unterscheidet sich von der Beratung der gesetzlichen Pflegekassen: Es gibt keine Pflegestützpunkte an festen Standorten, sondern ausschließlich individuelle, mobile Beratung am Telefon, zu Hause, in der Klinik oder im Heim. Damit wird für die rund 9,3 Millionen privat Pflegeversicherten bundesweit und zugleich dezentral eine schnelle, kompetente und unbürokratische Beratung organisiert.

Die eigentliche Begutachtung der Patienten und Vergabe einer konkreten Pflegestufe obliegt weiterhin dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) für gesetzlich Versicherte. Für privat Krankenversicherte samt Post- und Bundesbahnbeamten ist der medizinische Dienst zuständig. Der Patient wird also begutachtet. Dies geschieht in einem Hausbesuch, der vorher zwingend angemeldet werden muss.

Autor(en): Detlef Pohl

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