Wie der amtierende Versicherungsombudsmann Professor Dr. Günter Hirsch gestern in Berlin vor der Presse erklärte, sieht er Probleme aus verschachtelten und intransparenten Versicherungsverhältnissen auf Verbraucher zukommen. Denn zunehmend wenden sich Verbraucher an die Schlichtungsstelle, weil sie ihre Rechte als Versicherungsnehmer nicht wahrnehmen können. Es handelt sich dabei um Verträge, bei denen ein Vermittler, aber auch ein Verein gegenüber dem Versicherer die Position des Versicherungsnehmers einnimmt, während der Verbraucher mit der versicherten Person abgespeist werde.
Die Folgen können fatal sein, weil der Verbraucher im Verhältnis von Versicherer, Versicherungsnehmer und versicherter Person die schwächste Position einnimmt, obwohl er die Prämie zahlt. Doch sei er in vielen Fällen, so auch bei der Beschwerdeführung, davon abhängig, dass der Versicherungsnehmer - also etwa der Vermittler einer Handy-Versicherung - als Vertragspartner der Versicherung dem zustimme. Nicht einmal den eigentlichen Versicherungsschein bekommen Versicherte in solchen Fällen, sondern dubiose "Versicherungszertifikate", die ihnen keinerlei Rechte einräumen, nicht einmal die einer Beschwerde beim Ombudsmann.
Schlichtung liegt im Trend
Illegal sei das nicht, so Hirsch, aber aus Sicht der Versicherer doch überdenkenswert. "Auch wenn sich die Versicherer in solchen Fällen meistens kooperativ und kundenfreundlich verhalten, wäre es zu begrüßen, wenn derartige verschachtelte Konstruktionen nur sehr zurückhaltend eingesetzt oder verbraucherfreundlicher gestaltet werden würden", forderte er. Wenn Verbraucher sich auf derartige Dinge einlassen, dann sollten sie sich über die Folgen im Klaren sein.
Insgesamt war das Jahr aus Sicht des Ombudsmannes ein arbeitsreiches, da es noch nie so viele Beschwerden gab wie 2015. Gut 20.800 Beschwerden von Verbrauchern erreichten im vergangenen Jahr die Schlichtungsstelle. Das müsse aber nicht damit zusammenhängen, dass die Versicherer schlecht arbeiten, erklärte Geschäftsführer Dr. Horst Hiort. Vielmehr seien außergerichtliche Einigungen gewollt und im Trend und auch die Versicherer würden eine Vermittlung durch den Ombudsmann einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorziehen. Zudem seien nur gut 13.800 Beschwerden zulässig gewesen, der Rest musste aus unterschiedlichen Gründen zurückgewiesen werden.
Vermittlerbeschwerden sind zu vernachlässigen
Die gute Nachricht für Vermittler: Die Zahl der angenommenen Beschwerden aus diesem Bereich liegt unter 100. "Das ist zu vernachlässigen", meinte Hiort. Damit steht das, was der Ombudsmann erlebt, im krassen Widerspruch zu dem immer noch wenig schmeichelhaften Image des Versicherungsvermittlers. Wenn man die Masse der zugelassenen Beschwerden aus dem Jahr 2015 betrachtet, sind 91 Prozent gegen Versicherungsunternehmen gerichtet; nur 1,6 Prozent haben etwa an ihrem Vermittler auszusetzen. Der Rest betrifft Beschwerden vor allem über Bankpraktiken, die fehlgeleitet wurden.
Auffällig bei der 2015er Statistik: Rechtsschutz und Kfz-Kasko schlagen mit Zunahmen um jeweils ein Drittel gegenüber 2014 völlig aus dem Rahmen. Die Beschwerdehäufung bei Rechtsschutz-Verträgen führte Hiort auf veränderte rechtliche Situationen durch Urteile des Bundesgerichtshofes etwa zu Klauseln in Verträgen oder zur Widerrufsbelehrung zurück. Aber auch darauf, dass Rechtsanwälte in Verfahren zu den Themen Bauen und Kapitalanlagen zunehmend lukrative Einnahmequellen sehen. Den Aufschwung bei Beschwerden im Bereich Kfz-Kasko kann sich Geschäftsführer der Schlichtungsstelle allerdings auch nicht erklären.
Anpassungen durch neues Gesetz gering
Insgesamt lobte auch Hiort das Entgegenkommen der Versicherer im Streitfall. Fast 30 Prozent der Fälle, die 2015 bearbeitet wurden, konnten durch Abhilfe durch die Versicherer oder Vergleich gelöst werden. Freilich musste der Ombudsmann bei gut 56 Prozent eine Entscheidung fällen (gilt bei Streitfällen bis 10.000 Euro) beziehungsweise eine Empfehlung aussprechen (sechs Prozent bis 20.000 Streitwert).
Auf das im April 2016 in Kraft getretene Gesetz mit dem unaussprechlichen Namen "Verbraucherstreitbeilegungsgesetz" eingehend betonte Hirsch, dass der Ombudsmann gut aufgestellt sei und es wenig Anpassungsbedarf gebe. Lediglich im Bereich Berichts- und Informationspflichten werde mit erhöhtem bürokratischen Aufwand gerechnet. Die Verfahrensordnung des Ombudsmanns und die Satzung werden entsprechend angepasst.
Bild: © Joachim Wendler / fotolia.com
Die Folgen können fatal sein, weil der Verbraucher im Verhältnis von Versicherer, Versicherungsnehmer und versicherter Person die schwächste Position einnimmt, obwohl er die Prämie zahlt. Doch sei er in vielen Fällen, so auch bei der Beschwerdeführung, davon abhängig, dass der Versicherungsnehmer - also etwa der Vermittler einer Handy-Versicherung - als Vertragspartner der Versicherung dem zustimme. Nicht einmal den eigentlichen Versicherungsschein bekommen Versicherte in solchen Fällen, sondern dubiose "Versicherungszertifikate", die ihnen keinerlei Rechte einräumen, nicht einmal die einer Beschwerde beim Ombudsmann.
Schlichtung liegt im Trend
Illegal sei das nicht, so Hirsch, aber aus Sicht der Versicherer doch überdenkenswert. "Auch wenn sich die Versicherer in solchen Fällen meistens kooperativ und kundenfreundlich verhalten, wäre es zu begrüßen, wenn derartige verschachtelte Konstruktionen nur sehr zurückhaltend eingesetzt oder verbraucherfreundlicher gestaltet werden würden", forderte er. Wenn Verbraucher sich auf derartige Dinge einlassen, dann sollten sie sich über die Folgen im Klaren sein.
Insgesamt war das Jahr aus Sicht des Ombudsmannes ein arbeitsreiches, da es noch nie so viele Beschwerden gab wie 2015. Gut 20.800 Beschwerden von Verbrauchern erreichten im vergangenen Jahr die Schlichtungsstelle. Das müsse aber nicht damit zusammenhängen, dass die Versicherer schlecht arbeiten, erklärte Geschäftsführer Dr. Horst Hiort. Vielmehr seien außergerichtliche Einigungen gewollt und im Trend und auch die Versicherer würden eine Vermittlung durch den Ombudsmann einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorziehen. Zudem seien nur gut 13.800 Beschwerden zulässig gewesen, der Rest musste aus unterschiedlichen Gründen zurückgewiesen werden.
Vermittlerbeschwerden sind zu vernachlässigen
Die gute Nachricht für Vermittler: Die Zahl der angenommenen Beschwerden aus diesem Bereich liegt unter 100. "Das ist zu vernachlässigen", meinte Hiort. Damit steht das, was der Ombudsmann erlebt, im krassen Widerspruch zu dem immer noch wenig schmeichelhaften Image des Versicherungsvermittlers. Wenn man die Masse der zugelassenen Beschwerden aus dem Jahr 2015 betrachtet, sind 91 Prozent gegen Versicherungsunternehmen gerichtet; nur 1,6 Prozent haben etwa an ihrem Vermittler auszusetzen. Der Rest betrifft Beschwerden vor allem über Bankpraktiken, die fehlgeleitet wurden.
Auffällig bei der 2015er Statistik: Rechtsschutz und Kfz-Kasko schlagen mit Zunahmen um jeweils ein Drittel gegenüber 2014 völlig aus dem Rahmen. Die Beschwerdehäufung bei Rechtsschutz-Verträgen führte Hiort auf veränderte rechtliche Situationen durch Urteile des Bundesgerichtshofes etwa zu Klauseln in Verträgen oder zur Widerrufsbelehrung zurück. Aber auch darauf, dass Rechtsanwälte in Verfahren zu den Themen Bauen und Kapitalanlagen zunehmend lukrative Einnahmequellen sehen. Den Aufschwung bei Beschwerden im Bereich Kfz-Kasko kann sich Geschäftsführer der Schlichtungsstelle allerdings auch nicht erklären.
Anpassungen durch neues Gesetz gering
Insgesamt lobte auch Hiort das Entgegenkommen der Versicherer im Streitfall. Fast 30 Prozent der Fälle, die 2015 bearbeitet wurden, konnten durch Abhilfe durch die Versicherer oder Vergleich gelöst werden. Freilich musste der Ombudsmann bei gut 56 Prozent eine Entscheidung fällen (gilt bei Streitfällen bis 10.000 Euro) beziehungsweise eine Empfehlung aussprechen (sechs Prozent bis 20.000 Streitwert).
Auf das im April 2016 in Kraft getretene Gesetz mit dem unaussprechlichen Namen "Verbraucherstreitbeilegungsgesetz" eingehend betonte Hirsch, dass der Ombudsmann gut aufgestellt sei und es wenig Anpassungsbedarf gebe. Lediglich im Bereich Berichts- und Informationspflichten werde mit erhöhtem bürokratischen Aufwand gerechnet. Die Verfahrensordnung des Ombudsmanns und die Satzung werden entsprechend angepasst.
Bild: © Joachim Wendler / fotolia.com
Autor(en): Elke Pohl