vzbv warnt: "Die Deutschen bleiben weiter falsch versichert"

Die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlungsrichtlinie weisen nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gravierende Mängel auf. Werden die Vorschläge unverändert Gesetz, dann werden die meisten Deutschen auch in Zukunft überwiegend falsch versichert sein. "Derzeit hat zum Beispiel ein Drittel der Haushalte keine Privathaftpflichtversicherung und es wimmelt von nicht bedarfsgerechten Unfallpolicen," moniert vzbv-Vorstand Edda Müller. "Der Gesetzentwurf des Wirtschaftsministers würde daran nichts ändern."

Nach der Brüsseler Richtlinie hat der Versicherungsvermittler die Wünsche und Bedürfnisse sowie jeden dem Kunden erteilten Rat genau zu dokumentieren. Die Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes hatte sich diesbezüglich zu einem etwas klareren Regelungsvorschlag für die nationale Gesetzgebung durchgerungen: Sie möchte den Vermittler verpflichten, den Kunden nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen - und zwar "soweit entsprechend der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers hierfür Anlass besteht."

Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums will diesen Umfang der Beratungspflicht noch einmal deutlich einschränken. Der Vermittler soll zur Beratung nur verpflichtet sein "unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien". Dies bedeutet in der Praxis: Der Umfang der vorgeschriebenen Beratung würde sich nicht danach richten, wie existenzbedrohend es für den Kunden wäre, im Schadensfall gegen ein existenzgefährdendes finanzielles Risiko unversichert zu sein.

Um der verbreiteten Fehl- und Unterversicherung entgegenzuwirken, wäre es also notwendig, vor der Versicherungsvermittlung zunächst einmal zu ermitteln, welcher Versicherungsbedarf überhaupt besteht. Doch statt hierfür eine entsprechende Beratungspflicht vorzuschreiben, sieht der Gesetzesentwurf nur eine Pflicht zur "anlassbezogenen" Beratung vor. Mit der vom vzbv geforderten gesetzlichen Pflicht der Vermittler, ihre Kunden gezielt auf Versorgungslücken und Risiken hinzuweisen, würden Risikoanalysen in Deutschland üblich. Versicherungsentscheidungen wären damit besser überlegt und begründet.

Lücken bei der Umsetzung der EU-Richtlinie sieht der vzbv auch beim Haftpflichtschutz der Versicherungsvermittler. So sollen Versicherungsmakler künftig zwar eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Versicherungsvertreter müssen stattdessen eine Haftungsübernahmeerklärung des Versicherers nachweisen, für den sie tätig sind. Diese Vorschriften sollen verhindern, dass Schadensersatzforderungen falsch beratener Verbraucher ins Leere gehen. Leider verhindert der Entwurf jedoch nicht, dass Berufshaftpflichtversicherer oder Versicherer sich bei der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen herausreden können, der Makler oder Vermittler habe seine Beratungspflicht vorsätzlich verletzt - und diesen Vorsatz habe man nicht zu vertreten. In solchen Fällen könnten die Kunden trotz erwiesener Falschberatung leer ausgehen. Auch in diesem Punkt hat der vzbv Nachbesserungen gefordert.

Quelle: vzbv

Autor(en): Susanne Niemann

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