Aktuell häufen sie sich wieder: die Wildunfälle. Das bedeutet für die Autofahrer, wieder besonders umsichtig fahren zu müssen, damit ein Zusammenstoß mit einem Wildtier verhindert werden kann. Aktuell unschöner Nebeneffekt: Die Reparaturen für die beschädigten Fahrzeuge sind teurer geworden. Der GDV hat dies festgestellt.
Rein rechnerisch kollidierten jeden Tag 800 kaskoversicherte Pkw mit Wildtieren, allerdings ist die Gefahr eines Wildunfalls übers Jahr ungleich verteilt: Besonders hoch ist das Risiko in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember.
Wie die Daten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weiter zeigen, sind zudem die Reparaturen nach Wildunfällen teurer geworden: Für jeden Unfall zahlten die Versicherer 2019 knapp 3.000 Euro, sechs Prozent mehr als im Vorjahr. Ein Grund für den Anstieg sind höhere Preise für Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig ausgetauscht werden müssen. Insgesamt kosteten Wildunfälle die Autoversicherer rund 885 Millionen Euro (+17%).
Rat der Versicherer an die Autofahrer: Warnschilder vor Wildwechsel beachten
Die Versicherer raten Autofahrern, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen: Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern abbremsen und vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer das Fernlicht abblenden und langsam fahren.
Riskante Ausweichmanöver sollten sie möglichst vermeiden. Der Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum birgt in der Regel größere Gefahren als die Kollision mit einem Tier.
Wie man sich nach einem Wildunfall verhalten sollte:
- Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
- Die Polizei benachrichtigen.
- Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
- Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
- Eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
- Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.
- Nach Wildunfällen entschädigt die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung
Kein Einfluss auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt
Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht die Voll- beziehungsweise Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz in der Teilkasko zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Aber: Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.
Quelle: GDV
Autor(en): Versicherungsmagazin