Vom Mauerblümchen zum alternativen Vorsorgeinstrument

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Die Grundfähigkeiten-Versicherung tritt aus dem Schatten der Berufsunfähigkeits-Versicherung heraus. Mittlerweile bieten 15 Versicherer Grundfähigkeiten-Versicherungen an, die sehr unterschiedlich sind. Für Vermittler sind beide Vorsorgeinstrumente interessant, um sich neue Zielgruppen zu erschließen.

Viele Vermittler bewerten und nutzen die Grundfähigkeiten-Versicherung als Ventillösung für den Fall, dass eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) aus Kostengründen oder wegen – vor allem psychischer – Vorerkrankungen für den Kunden nicht eingerichtet werden kann. Die Klassifizierung der Grundfähigkeiten- Versicherung als Mauerblümchen oder als ungeliebtes Stiefkind zeichnet aber von diesem alternativen Vorsorgeinstrument ein falsches Bild. Dabei ist sie, qualifizierte Tarife unterstellt, eine der BU durchaus ebenbürtige Versicherungslösung.

BU kann bei psychischen Erkrankungen punkten

Nachdem die Grundfähigkeiten-Versicherung im Versicherungsfall nicht auf eine berufliche Leistungseinbuße der versicherten Person abstellt, kommen sowohl eine konkrete Verweisung auf eine andere berufliche Tätigkeit als auch die Prüfung einer Umorganisation des Unternehmens eines Freiberuflers oder Selbstständigen nicht in Betracht. Eine vollschichtige Berufstätigkeit steht somit dem Anspruch auf die Auszahlung der versicherten Rente nicht entgegen, sofern der Nachweis über den bedingungsgemäßen Verlust einer Grundfähigkeit geführt werden kann. So kann beispielsweise ein Neurochirurg, der die Funktionstüchtigkeit einer Hand infolge eines Unfalls eingebüßt hat, alternativ als Berater von Pharmaunternehmen weiter beruflich tätig sein.

Allerdings punktet die Berufsunfähigkeits-Versicherung bei den psychischen Erkrankungen mit einem vollumfänglichen Versicherungsschutz. Hier bietet die Grundfähigkeiten-Versicherung nur einen auf ausgewählte Krankheiten (schwere Depression und Schizophrenie) beschränkten Versicherungsschutz.

Nicht nur an das Handwerk denken

Aktuell offeriert nur die Nürnberger Lebensversicherung einen umfassenden Versicherungsschutz für psychische Erkrankungen; im Vergleich zur BU allerdings mit erschwerten Leistungsvoraussetzungen, da im Versicherungsfall eine volle Erwerbsminderung der versicherten Person infolge einer psychischen Erkrankung nachgewiesen werden muss.

In nicht wenigen Vermittlerbüros wird die Grundfähigkeiten-Versicherung aus Kostengründen und mit Blick auf die beruflichen Risiken als Versicherungslösung für handwerkliche Berufe qualifiziert. Diese Betrachtungsweise greift zu kurz, da auch einem nicht handwerklich tätigen Kunden alternative Vorsorgetarife angeboten werden sollten.

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Autor(en): Alexander Schrehardt

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