Mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ändert sich vieles für die Kunden. Geplant hat der Gesetzgeber, die Verbesserung für Neukunden ab 2008 in Kraft zu setzen. Die Bestandskunden sollten dagegen erst ab 2009 in den Genuss der besseren Regelungen kommen. Die Volksfürsorge will diese verbesserten Regelungen für alle Schäden, die nach dem 31. Dezember 2007 eintreten, auch für ihre Bestandskunden anwenden.
"Ich sehe keinen Grund, unsere Bestandskunden schlechter zu stellen als unsere Neukunden", erklärte Volker Seidel, im Vorstand der Volksfürsorge für Produkte zuständig.
Schadenfreiheit "proportional zum Verschulden"
Die günstigeren Regelungen betreffen beispielsweise die Leistungen bei Schäden, deren Verursachung als "grob fahrlässig" eingestuft wird. Bisher hatte das die Leistungsfreiheit für den Versicherer zur Folge. Nach der neuen Regelung bemisst sich die Schadenfreiheit "proportional zum Verschulden". Es gebe zwar nicht den vollen Schadenersatz, heißt es. Im Gegensatz zu bisher erhalte der Kunde aber einen Teil der Entschädigung.
Außerdem greife die kundenfreundliche Handhabung auch bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung. Das sei etwa in der Autoversicherung, zum Beispiel beim Fahren mit abgefahrenen Reifen, der Fall sowie bei grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen, wie etwa bei Verstößen gegen die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht. Für alle übrigen Tatbestände habe die Volksfürsorge bereits seit Längerem auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
AachenMünchener agiert ebenfalls zum Vorteil der Bestandskunden
Auch die AachenMünchener wendet im Kompositgeschäft die verbraucherfreundlicheren Regelungen der Reform des VVG im Schadenfall auf Altverträge an und agiert damit kundenfreundlicher als es der
Gesetzgeber verlangt.
Quelle: und
"Ich sehe keinen Grund, unsere Bestandskunden schlechter zu stellen als unsere Neukunden", erklärte Volker Seidel, im Vorstand der Volksfürsorge für Produkte zuständig.
Schadenfreiheit "proportional zum Verschulden"
Die günstigeren Regelungen betreffen beispielsweise die Leistungen bei Schäden, deren Verursachung als "grob fahrlässig" eingestuft wird. Bisher hatte das die Leistungsfreiheit für den Versicherer zur Folge. Nach der neuen Regelung bemisst sich die Schadenfreiheit "proportional zum Verschulden". Es gebe zwar nicht den vollen Schadenersatz, heißt es. Im Gegensatz zu bisher erhalte der Kunde aber einen Teil der Entschädigung.
Außerdem greife die kundenfreundliche Handhabung auch bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung. Das sei etwa in der Autoversicherung, zum Beispiel beim Fahren mit abgefahrenen Reifen, der Fall sowie bei grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen, wie etwa bei Verstößen gegen die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht. Für alle übrigen Tatbestände habe die Volksfürsorge bereits seit Längerem auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
AachenMünchener agiert ebenfalls zum Vorteil der Bestandskunden
Auch die AachenMünchener wendet im Kompositgeschäft die verbraucherfreundlicheren Regelungen der Reform des VVG im Schadenfall auf Altverträge an und agiert damit kundenfreundlicher als es der
Gesetzgeber verlangt.
Quelle: und
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly