Vogelgrippe: R+V springt bei Ertragsschaden ein

Die Vogelgrippe hat Deutschland erreicht: In einigen Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern wurden schon vorsorglich Geflügelbestände getötet. Für viele Geflügelzüchter kann das den Ruin bedeuten, wenn sie nicht versichert sind. Die Tierseuchenkassen der Bundesländer erstatten zwar den Schlachtwert der Tiere, die auf behördliche Anordnung getötet werden - beispielsweise für einen Putenhahn rund 25 Euro, für ein Masthähnchen etwa zwei Euro. Doch wenn die Seuchengefahr anhält und die Behörden die Betriebe für Wochen oder sogar Monate schließen, reicht dieser Betrag nicht aus.

In diesem Fall greift die Ertragsschadenversicherung der Vereinigten Tierversicherung Gesellschaft a. G. (VTV), dem Agrar-Spezialversicherer der R+V Versicherung: Sie ersetzt dem Landwirt die Umsatzeinbußen und trägt die Kosten, die bei Leerstand oder bei einem Verkaufsstopp anfallen. Es wird der Schaden, der bei der Betriebsunterbrechung entsteht, ersetzt (für zwölf Monate). Das gilt auch für Sonderkosten, etwa umfangreiche Desinfektionsmaßnahmen nach einer Keulung. Während die Tierseuchenkasse erst zahlt, wenn die Bestände getötet werden, springt R+V schon bei einer Sperre ein.

Quelle: R+V

Autor(en): Susanne Niemann

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