Versicherungsschutz für Kinder wichtig

In der Bundesrepublik verunglücken laut Bundesarbeitsgemeinschaft "Mehr Sicherheit für Kinder e.V." jährlich rund 1,8 Millionen Kinder. Mehr als 570.000 dieser Unfälle ereignen sich im häuslichen oder Freizeitbereich. Die gesetzliche Unfallversicherung greift jedoch nur bei Unfällen, die sich im Kindergarten oder der Schule oder auf dem direkten Weg dorthin ereignen. Kinder, denen beim Spielen in der Freizeit etwas passiert, verfügen über keinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Für etwaige Folgeschäden bis hin zur Schul- oder Berufsunfähigkeit müßten die Eltern schlimmstenfalls ein Leben lang aufkommen. Auf einen ausreichenden Versicherungsschutz der Kinder ist daher zu achten. Dass die Kleinen aber längst nicht ausreichend gegen Gefahrenfolgen abgesichert sind, zeigt die repräsentative Untersuchung "Versicherungsschutz von Kinder" der Finanzforschung von TNS Infratest. Insgesamt wurden 1.161 Personen befragt, die minderjährige Kinder, Enkel bzw. Patenkinder haben oder Bezugspersonen von Kindern in der näheren Familie bzw. im Freundeskreis sind und diesen Kindern regelmäßig etwas schenken.

Nach den aktuell vorliegenden Ergebnissen verfügen 32 Prozent der Familien mit minderjährigen Kindern über keine speziellen Kinderversicherungen. 2002 waren dies noch 41 Prozent. Am häufigsten sind Kinder in Deutschland gegen Unfallfolgen abgesichert - sei es über eine eigene Unfallversicherung oder eine gemeinsame Familienunfallversicherung. In den neuen Bundesländern sorgen Eltern auf diese Weise häufiger vor als in den alten Bundesländern. Mit einer heutigen Verbreitung von 54 Prozent gegenüber 47 Prozent in 2002 ist bei der Unfallversicherung die größte Zunahme feststellbar. Dies ist vor allem auf die höhere Zahl an Familienunfallversicherungen zurückzuführen. Einen ähnlich hohen Zuwachs erfuhr die Kinderinvaliditätsversicherung auf mittlerweile 13 Prozent (2002: sieben Prozent), doch hat sie noch nicht den Stellenwert erreicht, der ihr aus Sicht der Bezugspersonen als zweitwichtigster Kinderversicherung zukommen würde. In jeder fünften Familie besteht weiterhin für Kinder eine Ausbildungsversicherung.

Nur fünf Prozent der Familien in Deutschland verfügen für ihre Kinder über eine private Rentenversicherung und lediglich zwei Prozent über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Insgesamt betrachtet sind die Kinder vielfach weniger abgesichert als es den Eltern, Großeltern oder anderen Bezugspersonen wichtig wäre. Dies unterstreicht der Blick auf die Hinderungsgründe: Nur 17 Prozent der Eltern meinen, dass ihre Kinder bereits ausreichend abgesichert sind.

Als Hinderungsgrund Nummer eins für einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Kleinen werden - wie häufig - die fehlenden finanziellen Mittel angeführt. 22 Prozent der Eltern geben indessen an, sie hätten sich noch nicht ausreichend mit dem Thema beschäftigt und sechs Prozent sind die angebotenen Möglichkeiten zu kompliziert.

Die größte Gefahr für ihre Kinder sehen Eltern, Großeltern und andere Bezugspersonen in Unfällen. 42 Prozent ist die Absicherung mittels einer Kinderunfallversicherung äußerst wichtig oder sehr wichtig. Allerdings werden nachhaltige Behinderungen weitaus häufiger durch Krankheiten als durch Unfälle ausgelöst. Die Kinderinvaliditätsversicherung federt hierbei schwere Krankheitsfolgen z. B. bei Diabetes, Krebs, Epilepsie oder Hirnhautentzündung ab. Dieses Risiko wird von Seiten der Bezugspersonen schon wesentlich weniger wahrgenommen - nur für 27 Prozent ist es äußerst oder sehr wichtig. Weiterhin legen 22 Prozent großen Wert auf die Berufsunfähigkeitsversicherung für das Kind für den Fall, dass es durch einen Unfall oder eine Krankheit keinen Beruf mehr ausüben kann. Neben gesundheitlichen Risiken steht bei der Vorsorgung von Kindern auch die Sicherstellung von finanziellen Zielen im Fokus. Als gleich wichtig wird diese mittels eines Sparplans bzw. Fonds wie mittels einer Ausbildungsversicherung eingestuft (jeweils 26 Prozent). Bei der Ausbildungsversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung mit einem festen Auszahlungstermin (z. B. dem 18. Geburtstag), bei der die Beiträge angelegt werden und die Versicherung bei Tod oder Berufsunfähigkeit des Versorgers die Prämien übernimmt.

Quelle: TNS Infratest



Autor(en): Susanne Niemann

Alle Branche News