Die Lebensversicherungen können auch künftig ihre Verpflichtungen erfüllen. Das geht aus einer Analyse der Aufsichtsbehörde hervor, die Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), auf dem MCC-Kongress "Zukunft der Altersvorsorge 2021" vorstellte.
Dafür hat die BaFin zum 30. September 2020 eine Prognoserechnung bei Pensionskassen und Lebensversicherer gemacht und dabei unterstellt, dass bei der Neuanlage nur noch ein Zins von 0,5 Prozent erzielt werden kann. Danach müssten die Lebensversicherer weiterhin große Anstrengungen unternehmen, um die Zinszusatzreserve (ZZR) zu bedienen. Nach derzeit 86 Milliarden Euro müssten bis 2024 nochmals 33 Milliarden Euro aufgebracht werden.
Reserven lohnen
„Das macht sich aber bezahlt. Aus gegenwärtiger Sicht können alle Lebensversicherer ihre Garantieverpflichtungen erfüllen“, sagte Grund. Gleichzeitig habe man geprüft, ob die Versicherer dauerhaft Neugeschäft nach dem Aufsichtssystem Solvency II zeichnen könnten. Das scheint schwieriger zu sein. Denn in diesem Zusammenhang ständen weiterhin rund 20 Lebensversicherer unter engerer Aufsicht. Es werde ständig geprüft, wie diese Unternehmen ihre Situation verbessern können.
Endgültig Schluss für zwei Pensionskassen
Schwieriger ist die Situation weiterhin bei Pensionskassen. Hier ist Anfang 2021 die 2018 verhängte Anordnung der Bafin bestandkräftig geworden, dass zwei Kassen kein Neugeschäft mehr zeichnen dürfen. Es handelt sich um die Caritas VVaG und Kölner Pensionskasse VVaG. Eine Sanierung konnte somit nicht umgesetzt werden. Die bestehenden Altersvorsorge-Verträge werden weiterhin planmäßig abgewickelt. Bei bestehenden Versicherungsverträgen ist es verboten, sie zu verlängern oder zu erhöhen. Anscheinend könnte es auch bei weiteren Pensionskassen zu Problemen kommen, denn Grund verwies darauf, dass die Zahl der unter intensiver Aufsicht stehenden Kassen ansteigen könnte, wenn auch „nicht wesentlich“.
Über 90 Prozent der Kunden sicher
Derzeit stehen 36 der rund 135 Pensionskassen unter besonderer Aufsicht. Die Aufsicht habe aber geprüft, in welchem Umfang die Kunden bei den Kassen durch externe Sicherheitsmechanismen abgesichert sind. Laut Grund gilt dieser Schutz über den Pensionssicherungsverein oder Protektor für über 90 Prozent aller Kundenansprüche.
Auf die Lebensversicherer kommen mit einer Reform des Aufsichtsrechts, dass die EIOPA fordert, neue Belastungen zu. So soll künftig ein um fünf Jahre verlängerter Prognosezeitraum gelten. „Damit steigen die Kapitalanforderungen der deutschen Lebensversicherer deutlich“, so Grund. Denn das deutsche Vorsorgegeschäft zeichne sich durch besonders lange Laufzeiten aus. Laut Grund hat es die Bafin aber erreicht, frühere Vorschläge, die einen Prognosezeitraum von bis zu 50 Jahren gefordert hätten, abzuwehren.
„Der Zins muss deutlich niedriger sein"
Eindrücklich warnte der Aufseher die Lebensversicherer davor, bei den Deckungsrückstellungen den noch rechtlich geltenden Höchstrechnungszins von 0,9 Prozent zu kalkulieren. „Der Zins muss deutlich niedriger sein. Alles andere wäre unvernünftig“, so Grund. Er fordert als „starkes“ Signal an die Branche eine Absenkung des Zinses vom Gesetzgeber. Im Neugeschäft würden aber die Lebensversicherer jetzt nach Beobachtung von Grund die Risiken stärker auf die Kunden verlagern. „Das wird von den Kunden offensichtlich verstanden, weil sie so auch höhere Renditechancen erhalten“. Laut Grund sind die Unternehmen kreativ bei der Entwicklung neuerer Produkte, die für die Kunden sinnvoll seien. „Das Neugeschäft scheint zu funktionieren“.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek