Die Zustimmung des Bundeskabinetts zu den Eckpunkten für ein Gendiagnostikgesetz ist von der deutschen Versicherungswirtschaft positiv aufgenommen worden. "Es ist im Interesse der Versicherer, dass gentechnische Untersuchungen nur von dafür qualifizierten Ärzten und nur nach einer fachkundigen Beratung durchgeführt werden dürfen", vermeldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ().
Wie die Bundesregierung mitteilt, sei die Zahl der Gentests in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Demnach sind im Jahr 2004 rund 300.000 Analysen durchgeführt worden. Die Eckpunkte enthielten Normen, die vor unerwünschten negativen Auswirkungen der Gendiagnostik schützen sollen. Der GDV betont, dass durch ein entsprechendes Gesetz der verantwortungsvolle Umgang mit genetischen Daten gewährleistet und Missbrauch vorgebeugt werde.
Der Versicherungswirtschaft sei es wichtig zu betonen, dass von keinem Versicherungsinteressenten vor dem Abschluss eines Vertrages die Durchführung eines Gentests verlangt werde. Dies sei auch in Zukunft nicht beabsichtigt. Die Branche unterstütze sogar das Recht auf Nichtwissen.
Informationsgleichgewicht wahren
Unabdingbar aber bleibe das Informationsgleichgewicht zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer als Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages. Auf diesem Grundsatz beruhe das Prinzip der freiwilligen Versicherung. "Wer privaten Versicherungsschutz etwa in der Lebensversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung erlangen will, muss den Vertragspartner über alle bekannten Risiken informieren. Und zwar unabhängig davon, auf welchem Weg dieses Wissen erlangt wurde", so der GDV.
Dieses Prinzip der vorvertraglichen Anzeigepflicht sei durch das zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretene Versicherungsvertragsgesetz bestätigt worden. Durch genetische Testmethoden erlangte Kenntnisse über gesundheitliche Risiken können nicht anders behandelt werden als auf herkömmlichen medizinischen Verfahren beruhende Ergebnisse. Schließlich wolle die Branche auch künftig Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen zu risikogerechten und damit fairen Preisen anbieten.
- Internetseite der Bundesregierung
Wie die Bundesregierung mitteilt, sei die Zahl der Gentests in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Demnach sind im Jahr 2004 rund 300.000 Analysen durchgeführt worden. Die Eckpunkte enthielten Normen, die vor unerwünschten negativen Auswirkungen der Gendiagnostik schützen sollen. Der GDV betont, dass durch ein entsprechendes Gesetz der verantwortungsvolle Umgang mit genetischen Daten gewährleistet und Missbrauch vorgebeugt werde.
Der Versicherungswirtschaft sei es wichtig zu betonen, dass von keinem Versicherungsinteressenten vor dem Abschluss eines Vertrages die Durchführung eines Gentests verlangt werde. Dies sei auch in Zukunft nicht beabsichtigt. Die Branche unterstütze sogar das Recht auf Nichtwissen.
Informationsgleichgewicht wahren
Unabdingbar aber bleibe das Informationsgleichgewicht zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer als Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages. Auf diesem Grundsatz beruhe das Prinzip der freiwilligen Versicherung. "Wer privaten Versicherungsschutz etwa in der Lebensversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung erlangen will, muss den Vertragspartner über alle bekannten Risiken informieren. Und zwar unabhängig davon, auf welchem Weg dieses Wissen erlangt wurde", so der GDV.
Dieses Prinzip der vorvertraglichen Anzeigepflicht sei durch das zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretene Versicherungsvertragsgesetz bestätigt worden. Durch genetische Testmethoden erlangte Kenntnisse über gesundheitliche Risiken können nicht anders behandelt werden als auf herkömmlichen medizinischen Verfahren beruhende Ergebnisse. Schließlich wolle die Branche auch künftig Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen zu risikogerechten und damit fairen Preisen anbieten.
- Internetseite der Bundesregierung
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly