Versicherer als Rechtsdienstleister

Rechtschutzversicherer versuchen sich seit einigen Jahren, als Rechtsdienstleister zu positionieren. Dies gelingt ihnen immer erfolgreicher: Wenn es darum geht einen Rechtsschutzfall zu melden, wenden sich Versicherte zunehmend zuerst an ihren Versicherer und nicht direkt an den Rechtsanwalt. Die Meldung von Rechtsschutzfällen direkt beim Anwalt hat in den vergangenen drei Jahren abgenommen. 2008 war der Anwalt für 39 Prozent der Versicherten die erste Anlaufstelle. 2010 wandten sich nur noch 35 Prozent direkt an den Anwalt. Dies ist ein Ergebnis der aktuellen Studie "KUBUS Rechtsschutz 2010" des Beratungsunternehmens Msr Consulting.

Versicherer bemühen sich, im Rechtsschutzfall über telefonische Rechtsberatung und Anwaltsempfehlung den Versicherten zu navigieren, weil sie sowohl Kosten sparen als auch Leistungsfähigkeit demonstrieren wollen - so die Studie.

Das Konzept geht auf. Die Untersuchung belegt, dass die Zufriedenheit mit der Abwicklung des Rechtsschutzfalls höher ist, wenn im Vorfeld eine telefonische Rechtsberatung stattfand. Ebenso steigt die Zufriedenheit sowohl mit dem Anwalt als auch mit der Rechtsschutzfallabwicklung durch den Versicherer, wenn ein Anwalt empfohlen wird. "Die größte Herausforderung für die Rechtsschutzversicherer steckt in der Steigerung der Erst-Schadenmeldung beim Versicherer", erklärt Torben Tietz, Partner von Msr Consulting. "Optimalerweise meldet sich der Kunde bei einer Schadenhotline. Fast alle Kunden, die bei einer solchen Hotline anrufen und für die es relevant ist, erhalten auch ein Angebot für eine Rechtsberatung." Die Annahmequoten lägen relativ konstant bei leicht über 50 Prozent. Auch Anwaltsempfehlungen würden bei diesem Meldeweg häufig ausgesprochen - mit einer noch höheren Annahmequote von 65 Prozent.

Die nächsten Schritte im Steuerungsprozess
Die Studie belegt, dass bei der Anzeige des Rechtsschutzfalls beim Außendienstbetreuer, die Weiterleitung an den Versicherer noch nicht funktioniert. Bisher gelinge es nur in Einzelfällen, auch diese Kunden in den vom Versicherer angestrebten systematischen Steuerungsprozess zu lenken.Der nächste Schritt für die Rechtsschutzversicherer werde im nächsten Schritt die Annahme von Mediationsangeboten, also die außergerichtliche Vermittlung durch neutrale Mediatoren, sein. Für viele Kunden sei der Begriff "Mediation" jedoch nicht verständlich. Weiter befürchten Kunden dadurch entstehende Nachteile wie zum Beispiel den Verlust des Anspruchs auf Kostenerstattung bei erfolglosem Mediationsversuch.

Bild: © Gerd Altmann/

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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