Diskussionen um die so genannte Informationspflichtenverordnung halten die Versicherungsbranche in Atem. Wann kommt sie? Wie wird sie inhaltlich bestückt sein? Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rechnet man mit dem 7. November 2007 als Stichtag.
Das Wortungeheuer "Informationspflichtenverordnung" gilt bisher als unangenehmes Beiwerk zur Reform des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG). Am 1. Januar 2008 tritt nun entgültig die Novelle des VVG in Kraft, - ursprünglich zeitgleich flankiert von der "Informationspflichtenverordnung". Daraus wird nun nichts. Damit ist die Informationspflichtenverordnung allerdings nicht vom Tisch. Politiker und Fachausschüsse brauchen nur etwas mehr Zeit, bis alle Inhalte der Verordnung in trockene Tücher gebracht werden. Es sei davon auszugehen, dass die Informationspflichtenverordnung erst zum Sommer 2008 für alle Beteiligten bindend in Kraft treten kann.
Das Bundesministerium der Justiz hat im September einen Entwurf der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV-E) veröffentlicht. Darin wird konkretisiert, was der Versicherer (und als sein verlängerter Arm der Vermittler) – und auch der freie Versicherungsmakler – dem Versicherungsnehmer gemäß Paragraph (§) 7 VVG-E rechtzeitig vor Antragstellung auszuhändigen muss. Gemeint ist, über welche Inhalte genau informiert und was dokumentiert werden muss. Die Verordnung verlangt für Anträge und Abschlüsse von Lebens- und Krankenversicherungen mit Prämienrückgewähr, dass die Abschluss- und Vertriebskosten in Euro-Beträgen (§§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 VVG-InfoV-E) offengelegt werden müssen.
Und genau hier liegt der Hauptkritikpunkt. In der Versicherungsbranche ist man der Meinung, dass mit der Angabe der Abschlusskosten in Euro und Cent gar nicht die gewünschte Transparenz für den Verbraucher erzielt werde, sondern vielmehr eine Ungerechtigkeit gegenüber anderen Finanzdienstleistern entstehe. Andere Wettbewerber aus den Reihen der Investmentfonds und Banken sind zu einer solchen Offenheit nicht verpflichtet und machen – wenn überhaupt – lediglich Angaben, die in Prozenten beziffert werden. "Die geplante Regelung wird, anders als die derzeitig noch gültige prozentuale Verteilung der Abschlusskosten nach Vertragsvolumen, durch Provisionsabgaben im höhersummigen Bereich mittelfristig zu Lasten der eher kleinsummigen Verträge von Bürgern mit kleinem und mittlerem Einkommen gehen", sagt der GDV dazu.
Eine zweite Kröte, die die Versicherungswirtschaft mit der Informationspflichtenverordnung schlucken soll, ist ein so genanntes Produktinformationsblatt. Denn ziemlich überraschend für die Branche kam das in der Verordnung geforderte Produktinformationsblatt (§4 VVG-InfoV) auf den Plan. Danach soll der Versicherer zusätzlich zu den AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) und den sonstigen Verbraucherinformationen zukünftig rechtzeitig vor Antragstellung ein Produktinformationsblatt an den künftigen Versicherungsnehmer aushändigen (lassen), das die wichtigsten Informationen zu dem jeweiligen Versicherungsprodukt in verständlicher Form zusammenfassen soll.
Zu den geforderten Inhalten des Produktinformationsblatts gehören:
- Beschreibung des versicherten Risikos,
- Höhe der Prämie,
- Ausschlüsse,- Obliegenheiten,
- Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen und
- Vertragslaufzeit.
In der Lebens- und Krankenversicherung sind die Abschluss- und Vertriebskosten sowie die in die Prämie eingerechneten Verwaltungskosten in Euro-Beträgen im Produktinformationsblatt offen zu legen.
Hinter den Kulissen diskutieren Versicherer, Verbände und die Fachleute im Bundesjustizministerium um Details der "Zusatzverordnung" zum neuen VVG. Wann Endgültiges zu erwarten ist, will bisher niemand definitiv sagen. "Das gleicht dem Lesen im Kaffeesatz", sagen Insider. Auf den Fluren des GDV glaubt man an den 7. November als Termin. An diesem Tag ist Mitgliederversammlung des GDV, bei der auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zugegen sein werden. Vielleicht ein deutlicher Hinweis?
Das Wortungeheuer "Informationspflichtenverordnung" gilt bisher als unangenehmes Beiwerk zur Reform des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG). Am 1. Januar 2008 tritt nun entgültig die Novelle des VVG in Kraft, - ursprünglich zeitgleich flankiert von der "Informationspflichtenverordnung". Daraus wird nun nichts. Damit ist die Informationspflichtenverordnung allerdings nicht vom Tisch. Politiker und Fachausschüsse brauchen nur etwas mehr Zeit, bis alle Inhalte der Verordnung in trockene Tücher gebracht werden. Es sei davon auszugehen, dass die Informationspflichtenverordnung erst zum Sommer 2008 für alle Beteiligten bindend in Kraft treten kann.
Das Bundesministerium der Justiz hat im September einen Entwurf der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV-E) veröffentlicht. Darin wird konkretisiert, was der Versicherer (und als sein verlängerter Arm der Vermittler) – und auch der freie Versicherungsmakler – dem Versicherungsnehmer gemäß Paragraph (§) 7 VVG-E rechtzeitig vor Antragstellung auszuhändigen muss. Gemeint ist, über welche Inhalte genau informiert und was dokumentiert werden muss. Die Verordnung verlangt für Anträge und Abschlüsse von Lebens- und Krankenversicherungen mit Prämienrückgewähr, dass die Abschluss- und Vertriebskosten in Euro-Beträgen (§§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 VVG-InfoV-E) offengelegt werden müssen.
Und genau hier liegt der Hauptkritikpunkt. In der Versicherungsbranche ist man der Meinung, dass mit der Angabe der Abschlusskosten in Euro und Cent gar nicht die gewünschte Transparenz für den Verbraucher erzielt werde, sondern vielmehr eine Ungerechtigkeit gegenüber anderen Finanzdienstleistern entstehe. Andere Wettbewerber aus den Reihen der Investmentfonds und Banken sind zu einer solchen Offenheit nicht verpflichtet und machen – wenn überhaupt – lediglich Angaben, die in Prozenten beziffert werden. "Die geplante Regelung wird, anders als die derzeitig noch gültige prozentuale Verteilung der Abschlusskosten nach Vertragsvolumen, durch Provisionsabgaben im höhersummigen Bereich mittelfristig zu Lasten der eher kleinsummigen Verträge von Bürgern mit kleinem und mittlerem Einkommen gehen", sagt der GDV dazu.
Eine zweite Kröte, die die Versicherungswirtschaft mit der Informationspflichtenverordnung schlucken soll, ist ein so genanntes Produktinformationsblatt. Denn ziemlich überraschend für die Branche kam das in der Verordnung geforderte Produktinformationsblatt (§4 VVG-InfoV) auf den Plan. Danach soll der Versicherer zusätzlich zu den AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) und den sonstigen Verbraucherinformationen zukünftig rechtzeitig vor Antragstellung ein Produktinformationsblatt an den künftigen Versicherungsnehmer aushändigen (lassen), das die wichtigsten Informationen zu dem jeweiligen Versicherungsprodukt in verständlicher Form zusammenfassen soll.
Zu den geforderten Inhalten des Produktinformationsblatts gehören:
- Beschreibung des versicherten Risikos,
- Höhe der Prämie,
- Ausschlüsse,- Obliegenheiten,
- Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen und
- Vertragslaufzeit.
In der Lebens- und Krankenversicherung sind die Abschluss- und Vertriebskosten sowie die in die Prämie eingerechneten Verwaltungskosten in Euro-Beträgen im Produktinformationsblatt offen zu legen.
Hinter den Kulissen diskutieren Versicherer, Verbände und die Fachleute im Bundesjustizministerium um Details der "Zusatzverordnung" zum neuen VVG. Wann Endgültiges zu erwarten ist, will bisher niemand definitiv sagen. "Das gleicht dem Lesen im Kaffeesatz", sagen Insider. Auf den Fluren des GDV glaubt man an den 7. November als Termin. An diesem Tag ist Mitgliederversammlung des GDV, bei der auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zugegen sein werden. Vielleicht ein deutlicher Hinweis?
Autor(en): Ellen Bocquel