Vermittler legen bereitwillig ihre Daten offen

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Rund zwei Drittel der Vermittlerinnen und Vermittler erklären ihre Leistungen und ihren Mehrwert gegenüber ihren Kundinnen und Kunden. Viele legen bereits ihre Vergütung offen. Dieses Stimmungsbild ist ein Ergebnis des 16. AfW-Vermittlerbarometers, für das mehr als 1.000 Vermittlerinnen und Vermittler Auskunft im Rahmen einer umfassenden Online-Umfrage erteilten (siehe Grafik).

Transparente Kommunikation AfW

(Hinweis: Die Zahlen rechts in der Grafik („34f und 34d“) gelten für diejenigen, die beide Zulassungen haben.)

Nach Ansicht des Verbandes ist interessant, dass ausschließlich als Finanzanlagenvermittler (nach §34f GewO) tätige, hier transparenter beim Kunden unterwegs sind als ihre Kollegen, welche ausschließlich als Versicherungsvermittler (nach §34d GewO) zugelassen sind. So stimmen 37 Prozent der 34f-Vermittler der oben genannten Aussage voll zu, während dies nur 25 Prozent der 34d-Vermittler tun. Während jeder zehnte Versicherungsvermittler keine Transparenz bezüglich seiner Leistung bietet, ist dies nur jeder zwölfte im Kapitalanlagebereich. Und kein einziger Finanzanlagevermittler stimmte der Transparenzaussage gar nicht zu.

Vergütungstransparenz ist größer in der Finanzanlagevermittlung

Dieses Bild wiederholt sich zudem, wenn man nach der Offenlegung der Vermittlervergütung gegenüber den Kunden fragt. Betrachtet man auch hier die diesbezügliche Transparenz von Finanzanlage- oder Versicherungsvermittlern, fällt erneut der deutliche Vorsprung der 34f-Vermittler auf. Drei Viertel (74 Prozent) von ihnen machen ihre Vergütung mehr oder weniger transparent, während dieser Wert bei den Versicherungskollegen lediglich bei 37 Prozent liegt. Entsprechend lehnen fast dreimal so viele 34d- als 34f-Vermittler die Transparenz bezüglich ihrer Vergütung ab (37 zu 13 Prozent). „Dieses Ergebnis verwundert natürlich wenig. Im Investmentbereich besteht schon seit mehr als zehn Jahren die Pflicht, die vereinnahmte Provision dem Kunden gegenüber offenlegen - entsprechend den Wohlverhaltensregeln des WpHG.“, so Norman Wirth, AfW-Gschäftsführer.

Vermittler legen Vergütung offen

Makler betreuen ihre Kunden in der Regel langfristig, über Produkt-Abschlüsse hinaus. Oft leisten sie dabei überobligatorische Dienste, die über die gesetzlich normierten Maklerpflichten hinaus gehen und nicht mit den üblichen Provisionen abgegolten sind. Für solche Dienstleistungen kann mit den Kunden eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.

Kunden schätzenbei der richtigen Argumentation die Mehrwerte 

„Servicevereinbarungen bieten eine sinnvolle wiederkehrende Einkommensquelle für Vermittler und sorgen für eine deutliche höhere Vertragsdichte. Das diesbezügliche Potenzial ist in der Branche noch längst nicht ausgeschöpft.“, unterstreicht Norman Wirth. Die Praxis hätte bereits gezeigt, dass Kunden bei der richtigen Argumentation die Mehrwerte schätzen würden.

Hintergrundinformationen

Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen.

Neun von zehn Befragten (89,1 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90 Prozent im Maklerstatus. 63 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58 Prozent der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW.

Quelle: AfW

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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