Verbraucherzentrale fordert Rechtssicherheit für Arbeitnehmer in der bAV

Durch die Entgeltumwandlung bei der bAV ergeben sich durch die so genannten gezillmerten Tarife oft erhebliche Probleme, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern selten erkannt werden. So ist die Übertragbarkeit des angesparten Kapitals für den Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzwechsel nach kurzer Versicherungsdauer häufig mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden. Deshalb empfiehlt das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) und die Verbraucherzentrale Bundesverband in der bAV ungezillmerte Tarife.

Denn bei gezillmerten Tarifen wird ein großer Teil der in den drei ersten Jahren von Arbeitnehmern finanzierten Beiträge für die Provision verbraucht und steht einer Übertragung nicht zur Verfügung. Das hat zur Folge, dass der Übertragungswert solcher Verträge in den ersten Versicherungsjahren erheblich niedriger ist als die Summe der bereits eingezahlten Beiträge. Insbesondere im ersten Jahr der Vertragslaufzeit kann der Übertragungswert deshalb auch null sein. Auch sind bei diesen Tarifen die garantierten und zu erwartenden Renten meist niedriger als bei den ungezillmerten Produkten.

Verträge mit gezillmerten Tarifen können für Arbeitnehmer - etwa bei mehrfachem Arbeitsplatzwechsel - den Verlust eines Großteils des angesparten Kapitals zur Folge haben. Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb ein generelles Verbot gezillmerter Tarife bei bAV-Produkten mit Entgeltumwandlung. Darüber hinaus vertreten viele Fachleute die Auffassung, dass gezillmerte Tarife im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung mittels Entgeltumwandlung unzulässig sind.

In der Studie "Vorsorgender Verbraucherschutz in der betrieblichen und privaten Altersversorgung" vom Mai 2005 hebt die Verbraucherzentrale hervor, dass "… immerhin 14 der untersuchten Pensionskassen ohne gezillmerte Tarife auskommen. Bei diesen Kassen tauchen weder bei Arbeitgeberwechsel noch bei Beitragsfreistellung Probleme auf. Für Verbraucher optimal sind dabei ungezillmerte Tarife, die nach dem System der laufenden Einmalbeiträge berechnet sind." Nur elf Pensionskassen, darunter auch Soka-Bau, bieten solche aus Sicht der Verbraucherzentrale vorbildlichen Tarife an.

Arbeitgeber sollten ausschließlich Anbieter für die betriebliche Altersversorgung auswählen, die in ihren Vorsorgeprodukten auf gezillmerte Tarife verzichten. Denn für den Fall, dass Arbeitgeber nicht oder nicht ausreichend über die Folgen gezillmerter Tarife informieren, können diese vom Arbeitnehmer in die Haftung genommen werden und verpflichtet werden, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Dies bestätigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart (Az.: 19 Ca 3152/04).

Quelle: Soka-Bau



Autor(en): Susanne Niemann

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