Grundsätzlich unterstützen die führenden Wirtschaftsverbände zwar das Ziel der Bundesregierung, Zweifel an der Europarechtskonformität der bestehenden Regelungen zur Investmentfondsbesteuerung zu beseitigen und als ngerechtfertigt angesehene Gestaltungen mit Hilfe von Investmentfonds zu verhindern. Allerdings verfehlt die vorliegende Fassung der Reform der Investmentfondsbesteuerung dieses Ziel, so jedenfalls die Ansicht der acht Verbände.
Die Verbände, die diese kritische Position beziehen, sind der Bankenverband, der Bund der Deutschen Arbeitgeber (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Handelsverband Deutschland (HDE), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Erhebliche administrative Mehrbelastung
Die Wirtschaftsverbände sind mit der Investmentsteuerreform in der geplanten Form nicht einverstanden, weil der Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen für das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG-E) ihrer Einschätzung nach zu einer steuerlichen Mehrbelastung führt, insbesondere für Altersvorsorge- und Kleinsparer und zu einer nachhaltigen Schädigung des Investitionsstandorts Deutschland. Zudem entstünden eine erhebliche administrative Mehrbelastung bei den mit der Fondsverwaltung betrauten Kreditinstituten, den Finanzunternehmen und den Anlegern, Die Spitzenverbände äußerten diese Vorbehalte kürzlich in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Altersvorsorge- und Kleinsparer werden benachteiligt
Die Reform treffe mit der Besteuerung im Kern die Publikumsfonds, in die vor allem Anlagebeträge von
Altersvorsorgesparern und Kleinsparern flössen. Der Entwurf sehe vor, dass Dividenden und Immobilienerträge pauschal auf Fondsebene vorab mit 15 Prozent versteuert würden. Damit stünden Fonds weniger Mittel zur Wiederanlage und zur Ausschüttung an die Anleger zur Verfügung.
Derzeit gelte für die Besteuerung das Transparenzprinzip, demzufolge die Besteuerung nicht beim Fonds, sondern allein beim Anleger erfolge. Die Steuerfreistellung in Höhe des Sparer-Pauschbetrages von 801 Euro pro Jahr verschont dabei die Kleinsparer und setze bei diesen Anreize zum Vorsorgesparen. Dieser wichtige Effekt ginge durch die Reform verloren. Der Grund: Sparer erhielten nach den aktuellen Plänen für Erträge aus Investmentfonds in Höhe des jährlichen Sparer-Pauschbetrages keine Erstattung der auf Ebene des Fonds einbehaltenen Steuern.
Erträge von Publikumsfonds steuerbefreit lassen
Erhebliche Nachteile drohten auch bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die Kapitalanlage in Publikumsfonds eröffne bisher die Möglichkeit, unter vertretbarem Risiko an langfristigen Aktienkurssteigerungen auf den Kapitalmärkten zu partizipieren. Dies sei gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Niedrigzinsphase wichtig. Deshalb sei es unverzichtbar, dass die Erträge von Publikumsfonds steuerbefreit blieben, soweit die Anteile von bAV-Einrichtungen und von Unternehmen zur Abdeckung ihrer bAV-Verpflichtungen gehalten werden. Damit würde auch eine verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Doppelbesteuerung (auf Ebene des Fonds und später im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung beim Rentenempfänger) vermieden.
Neben Publikumsfonds seien auch Spezialfonds betroffen. Das sind Fonds mit weniger als 100 in der Regel institutionellen Anlegern. Anders als bisher müssten diese Fonds nach dem Gesetzentwurf einen Teil der einbehaltenen Veräußerungsgewinne sofort versteuern. Geplant sei eine jährliche Besteuerung von zehn Prozent. Das hätte eine deutliche Steuermehrbelastung für die Wirtschaft zur Folge. Derzeit nutzten Unternehmen die Möglichkeit zur vorübergehenden Thesaurierung, um Marktschwankungen auszugleichen und damit die Erträge für ihre Kunden zu verstetigen. Diese Möglichkeit werde durch die steuerliche Belastung eingeschränkt.
Startup-Szene wird geschwächt
Das Reformpaket betreffe aber nicht nur Publikums- und Spezialfonds. Die vorgesehene Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus „Streubesitz“ (Beteiligungsquote von unter zehn Prozent) würde den Investitionsstandort Deutschland zusätzlich schwächen. Insbesondere Beteiligungen an Startup-Unternehmen würden durch diese weitere Steuerbelastung deutlich unattraktiver, weil die Wagniskapitalgeber die bereits auf der Ebene der Startup-Unternehmen erzielten Gewinne dann noch einmal selbst versteuern müssten.
Besser wäre: Gezielte Anpassungen des bestehenden Steuersystems
Die vom Gesetzgeber mit der Reform verfolgten Ziele (u. a. Begegnung europarechtlicher Zweifel an der bestehenden Investmentfondsbesteuerung) lassen sich nach Überzeugung der Verbände einfacher und ohne zusätzliche steuerliche und bürokratische Belastungen durch gezielte Anpassungen des bestehenden Steuersystems erreichen. Der vorliegende Entwurf zur Reform der Investmentfondsbesteuerung führe dagegen nur: Steuererhöhungen für Altersvorsorge- und Kleinsparer sowie für Unternehmen und einen höheren administrativen Aufwand für alle Beteiligten, insbesondere für Kreditinstitute, Finanzunternehmen und Anleger.
Textquelle: GDV; Bildquelle: © Cumulus
Die Verbände, die diese kritische Position beziehen, sind der Bankenverband, der Bund der Deutschen Arbeitgeber (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Handelsverband Deutschland (HDE), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Erhebliche administrative Mehrbelastung
Die Wirtschaftsverbände sind mit der Investmentsteuerreform in der geplanten Form nicht einverstanden, weil der Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen für das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG-E) ihrer Einschätzung nach zu einer steuerlichen Mehrbelastung führt, insbesondere für Altersvorsorge- und Kleinsparer und zu einer nachhaltigen Schädigung des Investitionsstandorts Deutschland. Zudem entstünden eine erhebliche administrative Mehrbelastung bei den mit der Fondsverwaltung betrauten Kreditinstituten, den Finanzunternehmen und den Anlegern, Die Spitzenverbände äußerten diese Vorbehalte kürzlich in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Altersvorsorge- und Kleinsparer werden benachteiligt
Die Reform treffe mit der Besteuerung im Kern die Publikumsfonds, in die vor allem Anlagebeträge von
Altersvorsorgesparern und Kleinsparern flössen. Der Entwurf sehe vor, dass Dividenden und Immobilienerträge pauschal auf Fondsebene vorab mit 15 Prozent versteuert würden. Damit stünden Fonds weniger Mittel zur Wiederanlage und zur Ausschüttung an die Anleger zur Verfügung.
Derzeit gelte für die Besteuerung das Transparenzprinzip, demzufolge die Besteuerung nicht beim Fonds, sondern allein beim Anleger erfolge. Die Steuerfreistellung in Höhe des Sparer-Pauschbetrages von 801 Euro pro Jahr verschont dabei die Kleinsparer und setze bei diesen Anreize zum Vorsorgesparen. Dieser wichtige Effekt ginge durch die Reform verloren. Der Grund: Sparer erhielten nach den aktuellen Plänen für Erträge aus Investmentfonds in Höhe des jährlichen Sparer-Pauschbetrages keine Erstattung der auf Ebene des Fonds einbehaltenen Steuern.
Erträge von Publikumsfonds steuerbefreit lassen
Erhebliche Nachteile drohten auch bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die Kapitalanlage in Publikumsfonds eröffne bisher die Möglichkeit, unter vertretbarem Risiko an langfristigen Aktienkurssteigerungen auf den Kapitalmärkten zu partizipieren. Dies sei gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Niedrigzinsphase wichtig. Deshalb sei es unverzichtbar, dass die Erträge von Publikumsfonds steuerbefreit blieben, soweit die Anteile von bAV-Einrichtungen und von Unternehmen zur Abdeckung ihrer bAV-Verpflichtungen gehalten werden. Damit würde auch eine verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Doppelbesteuerung (auf Ebene des Fonds und später im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung beim Rentenempfänger) vermieden.
Neben Publikumsfonds seien auch Spezialfonds betroffen. Das sind Fonds mit weniger als 100 in der Regel institutionellen Anlegern. Anders als bisher müssten diese Fonds nach dem Gesetzentwurf einen Teil der einbehaltenen Veräußerungsgewinne sofort versteuern. Geplant sei eine jährliche Besteuerung von zehn Prozent. Das hätte eine deutliche Steuermehrbelastung für die Wirtschaft zur Folge. Derzeit nutzten Unternehmen die Möglichkeit zur vorübergehenden Thesaurierung, um Marktschwankungen auszugleichen und damit die Erträge für ihre Kunden zu verstetigen. Diese Möglichkeit werde durch die steuerliche Belastung eingeschränkt.
Startup-Szene wird geschwächt
Das Reformpaket betreffe aber nicht nur Publikums- und Spezialfonds. Die vorgesehene Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus „Streubesitz“ (Beteiligungsquote von unter zehn Prozent) würde den Investitionsstandort Deutschland zusätzlich schwächen. Insbesondere Beteiligungen an Startup-Unternehmen würden durch diese weitere Steuerbelastung deutlich unattraktiver, weil die Wagniskapitalgeber die bereits auf der Ebene der Startup-Unternehmen erzielten Gewinne dann noch einmal selbst versteuern müssten.
Besser wäre: Gezielte Anpassungen des bestehenden Steuersystems
Die vom Gesetzgeber mit der Reform verfolgten Ziele (u. a. Begegnung europarechtlicher Zweifel an der bestehenden Investmentfondsbesteuerung) lassen sich nach Überzeugung der Verbände einfacher und ohne zusätzliche steuerliche und bürokratische Belastungen durch gezielte Anpassungen des bestehenden Steuersystems erreichen. Der vorliegende Entwurf zur Reform der Investmentfondsbesteuerung führe dagegen nur: Steuererhöhungen für Altersvorsorge- und Kleinsparer sowie für Unternehmen und einen höheren administrativen Aufwand für alle Beteiligten, insbesondere für Kreditinstitute, Finanzunternehmen und Anleger.
Textquelle: GDV; Bildquelle: © Cumulus
Autor(en): versicherungsmagazin.de