VBG aktuell: Die neuen Beitragssätze für 2004

Die Mitgliedsunternehmen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), der gesetzlichen Unfallversicherung für Banken, Versicherungen, Zeitarbeitsunternehmen und über 100 weitere Branchen, erhalten in den nächsten Tagen ihre Beitragsrechnungen für 2004.

BG-Beitrag:
Erstmalig wird der BG-Beitragssatz aufgegliedert in einen Anteil
für die Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet und die "normale"
VBG-Umlage. Der Beitragssatz der Umlage für Pflicht- und freiwillig
Versicherte beträgt 4,30 Euro (Vorjahr: 4,45 Euro). Für die
Rentenaltlast aus dem Beitrittsgebiet werden rund 0,31 Euro je 1.000
Euro Entgeltsumme erhoben.

Der Vorteil dieser Neuregelung ist, dass der aufzubringende
Rentenaltlastanteil nur zu 50 Prozent unter Berücksichtigung der jeweiligen Gefahrklasse berechnet wird. Die Berechnung der verbleibenden 50 Prozent erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Entgelt- /Versicherungssummen. Das bedeutet künftig, dass Unternehmen, die einer höheren Gefahrklasse als 1 zugeordnet sind, mit diesen Ausgaben geringer belastet werden.

Der Beitragsbescheid der VBG enthält ferner, neben dem reinen
BG-Beitrag, die Beitragsrechnung für zwei Fremdumlagen: das
Insolvenzgeld und den Lastenausgleich.

Insolvenzgeld:
Als Einzugsstelle für die Bundesagentur für Arbeit muss die VBG
auch in diesem Jahr einen Anteil zur Insolvenzgeld-Umlage bei den
Unternehmen geltend machen. Auf die Höhe der Aufwendungen für die Insolvenzgeld-Zahlungen hat die VBG keinen Einfluss. Der
Beitragssatz für das Insolvenzgeld konnte erfreulicherweise auf rund
1,85 Euro (Vorjahr: rund 2,32 Euro) gesenkt werden.

Lastenausgleich:
Die unterschiedlichen Lasten der Berufsgenossenschaften werden
nach einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Umlageschlüssel ausgeglichen. Dieser Lastenausgleich ist auch für das vergangene Jahr notwendig durch besondere Belastungen der Baubranche und des Bergbaus. Der Beitragssatz für den Lastenausgleich wurde für 2004 unverändert auf rund 1,04 Euro je 1.000 Euro Entgeltsumme festgesetzt.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Beitragsbeschlüsse
des Vorstandes der VBG unterschiedliche Auswirkungen auf die
einzelnen Mitgliedsunternehmen haben werden, weil es auf die Höhe der den Unternehmen zugeordneten Gefahrklasse ankommt.

Die durchschnittliche Belastung aller VBG-Unternehmen in der Summe sämtlicher Beitragsarten (BG, Insolvenzgeld und Lastenausgleich) wird gegenüber dem Vorjahr durchschnittlich um rund 1,3 Prozent zurückgehen.

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung. Sie versichert
mehr als 25 Millionen Personen: Arbeitnehmer, freiwillig versicherte
Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden,
Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich
Engagierte. Zu den über 500.000 Mitgliedsunternehmen zählen
Dienstleistungsunternehmen aus über 100 Branchen, wie z. B. Banken
und Versicherungen, Verwaltungen, Zeitarbeitsunternehmen, freie
Berufe, Unternehmen der IT-Branche sowie Sportvereine. Weitere
Informationen zur VBG finden Sie unter http://www.vbg.de

Quelle: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG

Autor(en): Susanne Niemann

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