Unwetter: Schäden gehen in die Millionen

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Das Tiefdruckgebiet "Elvira" brachte Tod und Zerstörung mit sich. Am Wochenende kam es im Süden und Südwesten Deutschlands zu heftigen Unwettern mit großen Sachschäden an Gebäuden und Kraftfahrzeugen. Auch Menschen sind in den Wassermassen zum Opfer gefallen. Der Deutsche Wetterdienst warnt weiterhin vor allem im Norden und Nordosten vor Gewittern und Unwettern. Auf die Versicherer kommen nun hohe Schadenleistungen zu.

Die SV Versicherung rechnet in ihrem Geschäftsgebiet mit mehreren tausend Schäden und einem Schadenvolumen im zweistelligen Millionenbereich. Der Versicherer ist der Platzhirsch in Baden Württemberg: Rund 70 Prozent der Gebäudebesitzer im Geschäftsgebiet haben einen Vertrag bei der SV. Das sind rund 2,8 Millionen Gebäude. Auch die Württembergische Versicherung rechnet mit einem "beträchlichen Schadenaufkommen" durch vollgelaufene Keller, den Zusammenbuch der Strom- und Wasserversorgung sowie defekte Abwassersysteme.

Nur 40 Prozent haben eine Elementarschadenversicherung
Sturmschäden werden von unterschiedlichen Versicherungen abgedeckt. Als Sturm gelten Windstärken ab Stärke 8, also ab einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern. Stürzen Bäume, Äste, Masten oder Schornsteine auf Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden mit ein. Bei allen weiteren Sturmschäden, wenn etwa Regen durch ein abgedecktes Dach den Keller verwüstet, leistet die Elementarschadenversicherung. Sie zahlt beispielsweise für Schäden durch Starkregen, Rückstau, Hochwasse, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben. In Deutschland sind nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lediglich 40 Prozent aller Wohngebäude gegen Elementargefahren versichert. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.

Die Hausratversicherung ersetzt Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Eine Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben sowie Glasdächern, einschließlich der Kosten für eine Notverglasung. Durch die Kaskoversicherungen werden alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos abgedeckt. Die Teilkasko kommt allerdings nicht für mittelbare Sturmschäden auf. Hier bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt Schäden, auch am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstanden sind: Wenn etwa ein unachtsamer Fahrer auf einen Wagen auffährt, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist.

Müssen Kommunen blechen?
Ein häufiger Streitpunkt ist bei Unwetterereignissen die zivilrechtliche Haftung der Kommunen für umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die parkende Autos beschädigen. Die Arag weist in diesem Zusammenhang auf einen Fall hin, bei dem der Pkw eines Mannes durch einen herabgefallenen Platanen-Ast beschädigt wurde. Die Ausbesserung der im Fahrzeugdach entstandenen Dellen kostete rund 1.500 Euro. Der Autofahrer verklagte die Gemeinde auf Schadensersatz. Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und dadurch den Schaden verschuldet, meinte er. Sie wäre dazu verpflichtet gewesen, den 15 Meter hohen Baum nicht nur vom Boden aus, sondern mithilfe eines Hubwagens eingehend auf trockene Äste zu untersuchen. Das zuständige Gericht teilte diese Meinung jedoch nicht (OLG Frankfurt, Az.: 1 U 30/07).

Anders sehe es aus, wenn der Baum nicht komplett vom Boden aus in Augenschein genommen werden könne (OLG Brandenburg, Az.: 2 U 58/99) oder wenn er trotz äußerer Krankheitszeichen nicht auf seinen Zustand hin untersucht worden sei (OLG Nürnberg, Az.: 4 U 1761/95).

Für Geschädigte hat der GDV auf seiner Homepage der Versicherer aufgelistet.


Konferenz zu Naturgefahren im September

In seiner aktuellen Kolumne auf der Homepage des GDV versicherte der Vorsitzende der Geschäftsführung Jörg von Fürstenwerth, dass es keinen Grund gebe zu fürchten, dass die "Folgen von extremen Wetterereignissen nicht mehr versichert werden könnten". 2014 beispielsweise mussten die Versicherer rund 1,2 Milliarden Euro für Schäden durch Unwetter leisten. Aber dies sei kein Grund sich auszuruhen. Der GDV setze sich dafür ein, dass Schäden erst gar nicht entstehen. In Deutschland müsse der Schutz von Gebäuden vor Fluten verbessert, die Klimaforschung gefördert und extrem überschwemmungsgefährdete Regionen nicht mehr als Bauland ausgewiesen werden.

Der GDV veranstaltet im September 2016 eine Naturgefahrenkonferenz auf der man unter anderem neue Erkenntnisse über Starkregen präsentieren werde.

Quellen: SV Versicherung, GDV, Arag, Württembergische Versicherung

Bild:© Andrea Seemann/Fotolia.com

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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