„Unerkannte“ Sozialversicherungsfreiheit

Maklern und Vermittlern wird immer mehr abverlangt, wenn es um passgenaue Vorsorgekonzepte für Gesellschafter-Geschäftsführer und ihre im Familienbetrieb mitarbeitenden Angehörigen geht. Häufig führen falsche Informationen über den sozialversicherungsrechtlichen Status geradewegs in die Katastrophe, macht Altersvorsorgespezialist Andreas Buttler deutlich.

Beim 9. Plansecur-Forum für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Kassel betonte Buttler: „Die Gefahr liegt in einer „unerkannten“ Sozialversicherungsfreiheit. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der eigentlich als Selbständiger einzustufen und somit sozialversicherungsfrei tätig ist, in Unkenntnis seines Status Sozialversicherungsbeiträge entrichtet.“

Arbeitnehmer, die Angehörige des Arbeitgebers sind, haben unter Umständen keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente, auch wenn sie jahrelang Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben, berichtete Buttler. Wichtig sei es nun, dass dieser Personenkreis unverzüglich prüfen lasse, ob Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht. Nur für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 1. Januar 2005 begonnen wurden, werde dies im Rahmen der Meldung durch den Arbeitgeber von der Deutschen Rentenversicherung Bund geprüft, berichtete der Altersvorsorgespezialist.

Trotz der eingezahlten Beiträge könne das mitarbeitende Familienmitglied nicht immer davon ausgehen, im Bedarfsfall Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu haben. „Außerdem entfällt in der Regel auch der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente", erläuterte Buttler, der Geschäftsführer der febs Consulting GmbH ist. Die febs Consulting GmbH ist ein auf betriebliche Altersversorgung (bAV) spezialisiertes Beratungsunternehmen in Haar bei München.

Wichtig sei, so Buttler, dass man bei der Statusprüfung auch auf Verjährungsfristen achte. Ergibt die Überprüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status, dass der Arbeitnehmer als Selbständiger einzustufen sei, bekomme er die gezahlten Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung zurück. „Dabei ist darauf zu achten, dass der Anspruch auf Erstattung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in vier Jahren verjährt, in der Rentenversicherung werden bis zu 30 Jahre erstattet", sagte Buttler.

Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis zwischen Angehörigen (Ehegatten, Verlobten, Lebensgefährten, geschiedenen Ehegatten, Verwandten, Verschwägerten, sonstigen Familienangehörigen) könne nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen angenommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben seien. Auf Grund der Komplexität der so genannten Statusprüfung nannte Buttler nur kurz einige der Faktoren, die bewertet werden:
- Eingliederung in den Betrieb wie eine fremde Arbeitskraft,
- Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers,
- angemessenes Arbeitsentgelt,
- Abführung der Lohnsteuer,
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

„Möglicherweise Betroffene sollten sich vor der Prüfung mit einem Experten beraten", empfahl er. Für die Sozialversicherungsfreiheit in bestimmten Fällen spreche Vieles, aber auch Einiges dagegen. Ein Vorteil einer Sozialversicherungsfreiheit liegt nach Buttlers Worten in der Möglichkeit, sich privat abzusichern und mit vergleichbarem Kapitaleinsatz eine voraussichtlich höhere Altersrente aufzubauen, da eine private, Kapital gedeckte Vorsorge eine höhere Rendite als die gesetzliche Rente erwarten lasse.

Weitere Folgen der Sozialversicherungsfreiheit führen aber auch dazu, dass geringere oder gar keine gesetzlichen Rentenansprüche erworben wurden. Der Wegfall der Arbeitslosenversicherung und der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, seien zusätzliche Punkte, die man genau bedenken solle; zumal beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung häufig höhere Beiträge anfallen als in der gesetzlichen. Buttler betonte in diesem Zusammenhang, dass die Sozialversicherungsfreiheit nicht immer von Vorteil sei. Generell könne aber gesagt werden, dass sie bei ausreichender privater Absicherung umso vorteilhafter ist, je jünger und gesünder der Betreffende ist.




Autor(en): Ellen Boqcuel

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