Das Deutsche Privat Institut Generationenberatung begrüßt das kürzlich verabschiedete Notvertretungsrecht für Ehepaare. Der Ehegatte oder Lebenspartner ist dadurch berechtigt, etwa nach einem Schlaganfall oder Unfall des anderen über medizinische Behandlungen zu entscheiden. Eheleute dürfen sich, wenn der Partner verunglückt oder schwer erkrankt ist, gemäß dem neuen Recht vorübergehend und ausschließlich im medizinischen Bereich vertreten. Unklar ist, wie lange dieser Notfall gilt. Will jemand zudem nicht seinen Partner als Betreuer im Krankheitsfall einsetzen, so muss er dies separat regeln.
Fälschlicherweise entsteht mit dem neuen Recht der Eindruck, dass eine Vorsorgevollmacht nicht mehr notwendig sei. Es ist aber falsch zu glauben, dass der Partner nun alles entscheiden könne. Das neue Recht ersetzt die Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht nicht. Eine automatische Vertretungsvollmacht des Partners in finanziellen Angelegenheiten, die mit dem medizinischen Fall zusammenhängen, gibt es auch künftig nicht.
Ohne Vorsorgevollmacht mündet eine dauerhafte entsprechende Beeinträchtigung in eine nicht gewollte Betreuung, die vom Gericht kontrolliert wird. Wir empfehlen deshalb jedem Paar, ihre Vorkehrungen trotz neuem Vertretungsrecht individuell zu treffen.
Autor(en): Margit Winkler, Leiterin Deutsches Privat Institut Generationenberatung