Trotz Beitragszahlung keine Sozialleistungen

Im Familienunternehmen mitarbeitende Familienangehörige können nachträglich als nicht sozialversicherungspflichtig eingestuft werden. Und das, obwohl sie jahrelang in die Sozialversicherung eingezahlt haben. In diesem Fall besitzen die Betroffenen - oft ohne eigene Kenntnis - keinen Anspruch aus der gesetzlichen Sozialversicherung und sind im Fall von Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Krankheit oder zum Renteneintritt von Seiten der gesetzlichen Sozialversicherungsträger nicht abgesichert. Experten raten, mit Hilfe des so genannten Statusfeststellungsverfahrens den eigenen, privaten Absicherungsbedarf frühzeitig zu überprüfen.

"Es wird geschätzt, dass nahezu eine Million Beschäftigte regelmäßig Beiträge in die gesetzlichen Sozialsysteme leisten, ohne daraus die entsprechenden Leistungsansprüche geltend machen zu können", erklärt Dr. Oliver Eitelberg, Vertriebsdirektor bAV der Canada Life. Die Ursache des Problems liege in der abweichenden Beurteilung nach Arbeits- und Steuerrecht auf der einen und dem Sozialversicherungsrecht auf der anderen Seite. So können Angehörige, die auf Grund ihres Angestelltenverhältnisses im eigenen Familienunternehmen von der Krankenversicherung als sozialversicherungspflichtig eingestuft wurden, bei Insolvenz oder Invalidität im Zuge der nachträglichen Prüfung durch die Arbeitsagentur als Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung betrachtet werden. Die unternehmerische Stellung wird damit begründet, dass die Betroffenen z. B. weisungsungebunden handeln, Bürgschaften übernehmen oder Darlehen beantragen.

Potenziell Betroffene können im Rahmen einer sozialversicherungsrechtlichen Statusprüfung ihren eigenen Leistungsanspruch überprüfen lassen. Wird die Sozialversicherungsfreiheit festgestellt, kann der Mandant seine Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung rückerstattet bekommen, sofern dieser Anspruch nicht bereits verjährt ist.

Canada Life bietet im Rahmen der so genannten Unternehmerversorgung ein speziell auf die Bedürfnisse von nicht sozialversicherungspflichtigen Familienangehörigen zugeschnittenes Versicherungskonzept an. Neben der Kooperation mit spezialisierten Dienstleistern, die im Auftrag ihrer Mandanten das Statusfeststellungsverfahren für diese durchführen, stellt der Versicherer auch geeignete Absicherungslösungen im Bereich Risikoschutz im Fall der Erwerbsminderung und bei der Altersvorsorge zur Verfügung.

Quelle: Canada Life

Autor(en): Susanne Niemann

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