Studie zu Schufa-freien Krediten

Wer kennt sie nicht, die Anzeigen von so genannten Schufa-freien Krediten, die Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten eine schnelle und unbürokratische Darlehensvergabe versprechen. Doch was verbirgt sich dahinter und wie seriös sind diese Angebote? Eine von der Schufa in Auftrag gegebene Studie beleuchtet den Markt und die Geschäftspraktiken der Anbieter sowie die juristischen Hintergründe.

Die Ergebnisse dieser Studie, die von Schuldnerberater Christian Maltry vom Landratsamt Main-Spessart sowie von Professor Dr. Hugo Grote vom RheinAhr Campus Remagen der Fachhochschule Koblenz erstellt wurde, sind eindeutig: Bei 177 Testanfragen an 69 Anbieter wäre es nur in zwei Fällen tatsächlich zu einer Kreditvergabe gekommen und dies mit extrem hohen Effektivzinsen. Das entspricht einer Vermittlungsquote von knapp einem Prozent.

Stattdessen werden für fast alle Schufa-freien Kreditangebote teure Vorabgebühren verlangt, sinnlose Beratungsverträge verkauft und nutzlose Versicherungen angeboten. Das Fazit von Schuldnerberater Maltry fällt daher auch klar aus: "Wie bereits bei der ersten Studie im Jahr 2007 zeigt sich, dass die Angebote für "Schufa-freie" Kredite die Menschen meist noch tiefer in die Schuldenfalle führen."

Schutz durch Aufklärung und Sensibilisierung
Die Schufa will mit dieser Studie zu mehr Transparenz im Kreditmarkt beitragen, wie der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Dr. Michael Freytag, erläutert: "Ohne Aufklärung über unseriöse Kreditvergabe laufen die Verbraucher in die Falle. Nur mit einer sorgfältigen Bonitätsprüfung seriöser Kreditanbieter funktioniert die Kreditvergabe in Deutschland. So werden 97,5 Prozent der privat aufgenommenen Kredite ordnungsgemäß zurückbezahlt."

Praktiken meist rechtswidrig oder strafbar
"Die Forderungen von Vorabgebühren oder das Angebot von unsinnigen Versicherungen sind bereits erste Hinweise für betrügerische Anbieter", so Wirtschaftswissenschaftler Grote, der die rechtliche Bewertung der Schufa-freien Kredite in der Studie vornahm. "Die Palette der Rechtsverstöße der Anbieter reicht von Betrug durch Täuschung und Verletzung von Aufklärungspflichten über Wucher bis zu irreführender Werbung", stellt er fest. Dennoch kommt es in der Praxis nur selten zu Strafverfahren.

Auch die Ordnungsbehörden sind bislang kaum gegen die betrügerischen Kreditvermittler eingeschritten. Dies liegt unter anderm darin begründet, dass die Zulassung von Kreditvermittlern an viel geringere Anforderungen geknüpft wird als beispielsweise die Zulassung von Finanzanlagenvermittlern. "Hier ist der Gesetzgeber gefragt, aber auch die Ordnungsbehörden sollten die Machenschaften der Branche genauer unter die Lupe nehmen, damit in finanzielle Not geratene Verbraucher besser geschützt werden", fordert Grote abschließend.

Quelle: Schufa Holding AG

Bildquelle: © Gerd Altmann

Autor(en): versicherungsmagazin.d

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