Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält eine Beitragssatzerhöhung in der gesetzlichen Pflegeversicherung für "unumgänglich". Im Gesundheitsausschuss des Bundestages machte der Minister am Mittwoch in Berlin aber noch keine Angaben über die genaue Höhe. Die Akzeptanz für höhere Beiträge zugunsten der Pflege sei in der Bevölkerung jedoch groß.
Zugleich wandte sich Spahn gegen Überlegungen, einen Teil der steigenden Pflegekosten analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss zu begleichen und verwies dabei auch auf die hohen Rücklagen in der GKV. Es sei jetzt nicht die Zeit, gleich nach einem Steuerzuschuss zu rufen, sagte er.
Er werbe aber dafür, Sozialversicherungsbeiträge zu senken, wo immer dafür Spielräume seien, fügte der Minister hinzu. In einer Expertenanhörung hatten sich unlängst Fachverbände dafür ausgesprochen, über einen Bundeszuschuss bestimmte Pflegeausgaben zu decken, etwa die Investitions- oder Ausbildungskosten.
Steht weiter hinter Pflegevorsorgefonds
Spahn verteidigte im Ausschuss auch den 2015 aufgelegten Pflegevorsorgefonds, mit dessen Geldern Beitragssatzsprünge verhindert werden sollen, wenn 2035 die geburtenstarken Jahrgänge pflegebedürftig werden. Diese Vorsorge sei richtig. Derzeit werden 0,1 Punkte aus der Pflegeversicherung in den Fonds investiert, das entspricht rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr.
Was die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen betrifft, zeigte sich Spahn offen für eine "stärkere Finanzierung" in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bisher werden diese Kosten von der Pflegeversicherung übernommen.
Auch in der Juli-Ausgabe von Versicherungsmagazin werden die politischen Ziele von Jens Spahn thematisiert. Der freie und VM-Autor Stefan Terliesner kommentiert die Vorgegehsnweise des Gesundheitsexperten folgendermaßen:
"Um die Arbeitgeber wieder zu gleichen Teilen an den Gesundheitskosten zu beteiligen, hatte Spahn bereits im April das so genannte GKV-Versichertenentlastungsgesetz angestoßen. Die regulären Beiträge und auch der Zusatzbeitrag, der bisher allein von den Arbeitnehmern geschultert wird, sollen paritätisch finanziert werden. Auch dieses Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Bisher liegt es nur als Entwurf vor. Er wurde auch aus Spahns eigener Partei, der CDU, kritisiert. So weit die Pläne des gebürtigen Münsterländers zur GKV. Spahns Absichten in Bezug auf die Private Krankenversicherung (PKV) sind noch nicht deutlich erkennbar. Seinen aktuellen Äußerungen zufolge sieht er hier angesichts ständig steigender Beiträge 'soziale Verwerfungen', die es zu korrigieren gelte."
Den vollständigen Kommentar können Sie in der Juli-Ausgabe von Versicherungsmagazin lesen.
Quellen: Deutscher Bundestag, Versicherungsmagazin (Stefan Terliesner)
Autor(en): Versicherungsmagazin