Schutz gegen die Risiken durch Diskriminierung

Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) können nun auch Diskriminierungen vor Gericht gebracht werden. Das Gesetz soll Beschäftigte und Kunden vor Nachteilen schützen, die ihnen entstehen auf Grund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, sexuellen Identität, ihres Geschlechts oder Alters. In der Praxis führe das zu vielfältigen, neuen Risiken für deutsche Unternehmen. Und das gelte nicht nur für große Firmen, wie Alois Lattwein, Haftpflicht-Chef der R+V Versicherung erklärt. "Auch Kleinstbetriebe mit nur einem Angestellten müssen damit rechnen, wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Diskriminierung, verklagt zu werden."

Die R+V sieht sich als erster Anbieter im Markt "mit einem Einstiegstarif für kleine Unternehmen". Auch Unternehmen mit bis zu einer halben Million Euro Jahresumsatz könnten sich bereits versichern. Als "Einstiegsprämie" werden netto 295 Euro genannt. Es liegt eine einfach maximierte Versicherungssumme von 100.000 Euro zugrunde.

Die Police tritt nicht nur dann ein, wenn das Unternehmen, der Vorstand oder leitende Angestellte wegen Diskriminierung auf Schadenersatz verklagt werden. Sie deckt auch sämtliche Fälle ab, die durch das Verhalten irgendeines Angestellten entstehen. R+V übernimmt auch die Rechtsschutzkosten, wenn es noch nicht um Schadenersatz, sondern nur um einen Widerruf oder Unterlassung geht - etwa bei sexueller Belästigung oder ehrverletzenden Aussagen.

Quelle: R+V

Autor(en): VM

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