Der Orkan „Sabine“ hat in Deutschland Schäden angerichtet, die die Aktuare von MSK auf rund 600 Millionen Euro schätzen. Kyrill aus dem Jahr 2007 hat dagegen stolze drei Milliarden Euro an versicherten Sachschäden gekostet. Und wer einen Schaden durch Sabine erlitten hat, sollte schnell seinen Finanzberater kontaktieren, um das weitere Procedere abzuklären, rät Plansecur.
Die aktuarielle Beratungsgesellschaft Meyerthole Siems Kohlruss (MSK) aus Köln schätzt den versicherten Sachschaden, den der Orkan „Sabine“ in Deutschland angerichtet hat, auf rund 600 Millionen Euro. Verschiedentlich wurde Sabine in den Medien mit dem Orkan Kyrill verglichen. "Kyrill aus dem Jahr 2007 war weitaus teurer - er hat in aktuellen Werten mehr als drei Milliarden Euro an versicherten Sachschäden gekostet", sagt MSK-Geschäftsführer Onnen Siems.
Sabine gleicht dem Sturm Niklas zum Winterende 2015
Sabine überzog am vergangenen Sonntag und Montag die Bundesrepublik großflächig mit Windgeschwindigkeiten von mehr als 100 km/h. Die zum Tiefdrucksystem gehörende Kaltfront befand sich Sonntagnachmittag im Nordwesten Deutschlands und zog bis Montagmittag bis nach Süddeutschland. An dieser Front wurde stürmische Luft aus der Höhe bis zum Boden transportiert. Nur relativ wenige Gebiete wurden verschont. Damit ähnelt Sabine dem Sturm Niklas zum Winterende 2015, der das letzte Sturmereignis war, das deutschlandweit Schäden verursacht hat.
Die Sach- und Kfz-Versicherer zahlten damals rund 700 Millionen Euro an die Versicherten aus. Dennoch sind die aktuellen versicherten Schäden geringer als 2015. "Sabine wird mit rund 600 Millionen Euro Schadensumme für die Versicherer ein mittelstarkes Ereignis, wie es alle drei bis vier Jahre vorkommt", erläutert der Versicherungsmathematiker Siems. "Mit etwa 500.000 Schäden stellen die Gebäudeschäden das Gros der Zahlungen." Ähnlich wie 2015 sei das Ereignis eingebettet in eine längere Starkwindperiode, so dass mit Sabine noch nicht das Ende der Sturmsaison erreicht sei.
Die Gebäudeversicherung muss das Sturmrisiko ausdrücklich beinhalten
„Wer einen Schaden durch den Orkan Sabine zu beklagen hat, sollte unverzüglich seinen Finanzberater kontaktieren, um das weitere Vorgehen abzuklären.“ Darauf weist die Finanzberatungsgruppe Plansecur hin und schreibt: Sofern eine Hausratversicherung besteht, sind automatisch auch Sturmschäden (ab Windstärke 8) abgedeckt. In der Gebäudeversicherung muss das Sturmrisiko ausdrücklich abgeschlossen worden sein. Wer sein Auto gegen Sturmschäden versichert wissen möchte, benötigt den Teilkasko-Abschluss.
Eine Wohngebäudeversicherung umfasst in der Regel nicht nur alle direkten Schäden, sondern auch Folgeschäden, wenn etwa das Dach durch den Sturm undicht wird und Regen eindringt. Werden durch einen Sturm auch Fenster- und Türscheiben oder Glas-Wintergärten beschädigt, ist keine separate Glasversicherung für eine Entschädigung erforderlich. Die Versicherung übernimmt die Kosten, um das Gebäude wieder in Stand zu setzen. Die Hausratversicherung zahlt für den beschädigten Hausrat. Schäden am Auto übernimmt die Teilkaskoversicherung.
Ganz gleich, wo der Baum stand oder noch steht
Und fallen ein Baum oder abstürzende Äste während eines Sturmes auf das eigene Haus, so greift die Sturmversicherung des Hauseigentümers. Es spielt dabei keine Rolle, wo der Baum stand oder noch steht. Wenn im Verlaufe eines Sturmes umstürzende Bäume oder auch herunterfallende Ziegel ein Auto beschädigen, erhält der Eigentümer nur eine Entschädigung, wenn er eine Teilkaskoversicherung vorweisen kann.
Quellen: Meyerthole Siems Kohlruss, Plansecur
Autor(en): Versicherungsmagazin