Rundum abgesichert im Homeoffice

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Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei der Arbeit zu Hause nur bei Ereignissen, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit passieren. Das ist ein Anlass für Vermittler, Kunden auf private Absicherung hinzuweisen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein wichtiger Baustein der Absicherung im Arbeitsleben. Sie springt ein, wenn der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin einen Unfall hat. Sie greift bei Angestellten aber nur, wenn diese ihre Tätigkeit an einem festen Arbeitsplatz ausüben.

In den vergangenen eineinhalb Jahren war dies allerdings aufgrund der Corona-Pandemie eher die Ausnahme, Homeoffice für alle lautete die Devise. Doch wer zu Hause arbeitet, kann den gesetzlichen Unfallschutz schnell verlieren. Für Vermittler ist das ein wichtiger Ansatzpunkt in der Kundenberatung. Denn für Ereignisse, die nicht in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit stehen, leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Toilettengang ist nicht versichert

Im Homeoffice ist der Übergang zwischen Job und Privatem fließend und die ohnehin schwierige Abgrenzung noch komplizierter. Hier müssen die Gerichte im Einzelfall entscheiden, ob die gesetzliche Unfallversicherung greift oder nicht. Wer sich im Homeoffice etwas zu essen oder zu trinken holt und dabei stürzt, ist zum Beispiel nicht versichert. In einem bereits vor der Pandemie vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall war eine Arbeitnehmerin im Homeoffice in ihrer Dachgeschosswohnung zum Wasserholen die Treppe hinuntergestiegen und gestürzt (AZ: B 2 U 5/15 R).

Die Bundesrichter sahen darin "eine typische eigenwirtschafliche, nicht versicherte Tätigkeit", denn diesen Weg habe die Versicherte nicht zurückgelegt, um ihre versicherte Beschäftigung auszuüben, sondern um Wasser zum Trinken zu holen. Und das sei ein eindeutig privater Vorgang, der nicht zum Job gehört. Auch der Gang zur Toilette ist, anders als im Büro, nicht automatisch mitversichert. So sieht es das Sozialgericht München (AZ: S 40 U 227/18). Dieser Weg im Homeoffice diene nicht den unternehmensbezogenen, innerbetrieblichen Belangen, die für eine Absicherung aber Voraussetzung seien.

Den gesamten Beitrag "Kunden zu Hause schützen" können Sie in der aktuellen Ausgabe von Versicherungsmagazin lesen. Entweder im PDF-Archiv oder im E-Magazin.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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