Nichtrauchen wird von den Versicherern stark belohnt. Wer ein Jahr lang nicht geraucht hat, gilt bei den meisten Lebensversicherern als Nichtraucher. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung von 40 Assekuranz-Unternehmen durch die Stiftung Warentest hervor.
Danach gibt es 30 Tarife, bei denen die Kunden nach zwölf Monaten ohne Rauchen eine deutlich günstigere Prämie erhalten. Bei der Hanse Merkur gilt man erst nach zwei Jahren als Nichtraucher, bei der Gothaer Versicherung sogar erst nach drei Jahren. Zudem gibt es einige Tarife im Markt, die eine zehnjährige Rauchabstinenz verlangen.
Auch E-Rauchen verboten
Untersucht wurde unter anderem eine 35-jährige Angestellte und ein 35-jähriger Angestellter. Sie können zwischen 73 und knapp 44 Prozent pro Jahr sparen, wenn sie beim gleichen Versicherer einen Nichtrauchertarif abschließen. Wer sogar vom teuersten Rauchertarif in den günstigsten Einjahres-Nichtraucher-Tarif einsteigt, spart sage und schreibe fast 90 Prozent Prämie. So verlangt die Inter Versicherung für 250.000 Euro Risikoschutz bei einer Laufzeit des Vertrages von 30 Jahren von einem Raucher pro Jahr 2.282 Euro Prämie. Ist der Kunde hingegen zwölf Monate rauchfrei, kann er bei der Europa Versicherung den gleichen Schutz für nur 241 Euro jährlich erhalten. Er spart somit jährlich über 2.000 Euro.
Bei der Art der Rauchgewohnheit sind die Versicherer sehr streng. So sind auch E-Zigaretten oder E-Zigarren verboten. Auch die Menge der Glimmstängel spielt keine Rolle. Der Konsum ist grundsätzlich nicht erlaubt, will man einen Nichtrauchertarif erhalten. Laut den Berliner Verbraucherschützern behalten sich einige Versicherer vor, eine Nichtrauchererklärung alle paar Jahre erneut zu verlangen. Zudem könne Nikotin medizinisch über das Abbauprodukt Cotinin nachgewiesen werden.
Nichtraucher können umsteigen
Kunden, die zum Nichtraucher werden, können aber ihren Tarif in der Regel umstellen. So heißt es in den Bedingungen der Europa Versicherung: „Sollten Sie Nichtraucher geworden sein, sind wir bereit, nach ergänzender Risiko-Einschätzung den Wechsel in eine Risikoversicherung für Nichtraucher zu prüfen.“ Vermittler sollten dies ihren Kunden mitteilen. Der vielleicht schon heimlich gehegte Wunsch, endlich zum Nichtraucher zu werden, könnte durch den Hinweis auf die deutliche Ersparnis endgültig in die Tat umgesetzt werden.
Wer schon zwölf Monate rauchfrei ist, muss übrigens nicht befürchten, dass er den Versicherungsschutz für seine Angehörigen vollkommen verliert, wenn er rückfällig wird und dies versehentlich nicht dem Vermittler oder dem Versicherer mitteilt. So verzichtet jedenfalls die Europa in diesen Fällen auf ihr gesetzliches Recht den Versicherungsvertrag wegen dieser Gefahrerhöhung zu kündigen oder die erhöhte Gefahr vom Versicherungsschutz auszuschließen. Der Versicherer darf natürlich bei Kenntnisnahme ab dem Zeitpunkt des erneuten Rauchens den höheren Beitrag verlangen. Im Todesfall, wenn der Beitrag nicht erhöht wurde, verringert sich die Versicherungssumme im Verhältnis des bisherigen Beitrags zum erforderlichen Beitrag der Risikoversicherung für Raucher. Und auch das gilt nur, wenn die Gefahrerhöhung ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalls war - also der Tod nachweislich als Folge des Rauchens eintrat, etwa durch Lungenkrebs.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek