Für Riester-Sparer soll es beim Rentenstart mehr Wettbewerb geben. Privat vorsorgende Kunden sollen noch kurz vor der ersten Auszahlung ihrer staatlichen geförderten Rente, die Möglichkeit bekommen den Anbieter zu wechseln. "Damit wollen wir den Wettbewerb fördern", sagte Michael Myßen vom Bundesministerium der Finanzen heute auf der Euroforum-Veranstaltung "Stragegiemeeting Lebensversicherungswirtschaft" in Köln.
Spätestens neun Monate vor Rentenstart sollen die Anbieter dem Kunden mitteilen, wie hoch die Rente ausfallen wird. "Dann haben die Kunden die Chance, bei anderen Anbietern zu prüfen, ob sie für ihr angespartes Kapital eine höhere Rente bekommen können", so Myßen. Bisher dürfen Riesterkunden nur während der Ansparphase ihren Anbieter wechseln. Das erweiterte Wechselrecht wird derzeit in der Koalition diskutiert und könnte im Herbst in einen Gesetzentwurf zur Reform der Riesterrente einfließen.
Gleichzeitig sollen die Wechselkosten sowohl beim abgebenden, als auch beim aufnehmenden Anbieter begrenzt werden. Der abgebende Anbieter soll höchstens noch 150 Euro erhalten. Beim neuen Anbieter soll künftig berücksichtigt werden, dass der Kunde nicht für sein schon angespartes Kapital mehrfach Abschluss- und Verwaltungsgebühren bezahlen muss.
Beipackzettel soll Verständlichkeit erhöhen
Damit die Kunden die Riesterprodukte von Banken, Bausparkassen, Investmentfonds und Versicherern besser vergleichen können, soll es künftig einen einheitlichen, leicht verständlichen "Beipackzettel" geben. Außerdem sollen die Kunden auf einen Blick erkennen können, welche Risiken und Chancen der Banksparplan oder die Versicherung aufweist. "Die Empfehlung das kostengünstigste Produkt zu wählen, hilft den Verbrauchern nicht weiter", so Myßen. So würden beispielsweise auf dem Papier für Banksparpläne keine Kosten ausgewiesen, weil sie in den Zins eingerechnet werden. Daher soll es fünf Risiko-Chancen-Klassen geben.
Zudem müssen die Anbieter künftig vorrechnen, wie stark ihre Kosten die Rendite schmälert. Das neue Riester-Info-Blatt werde wie ein Steuerformular optisch immer gleich sein, egal von welchem Anbieter es komme.
Spätestens neun Monate vor Rentenstart sollen die Anbieter dem Kunden mitteilen, wie hoch die Rente ausfallen wird. "Dann haben die Kunden die Chance, bei anderen Anbietern zu prüfen, ob sie für ihr angespartes Kapital eine höhere Rente bekommen können", so Myßen. Bisher dürfen Riesterkunden nur während der Ansparphase ihren Anbieter wechseln. Das erweiterte Wechselrecht wird derzeit in der Koalition diskutiert und könnte im Herbst in einen Gesetzentwurf zur Reform der Riesterrente einfließen.
Gleichzeitig sollen die Wechselkosten sowohl beim abgebenden, als auch beim aufnehmenden Anbieter begrenzt werden. Der abgebende Anbieter soll höchstens noch 150 Euro erhalten. Beim neuen Anbieter soll künftig berücksichtigt werden, dass der Kunde nicht für sein schon angespartes Kapital mehrfach Abschluss- und Verwaltungsgebühren bezahlen muss.
Beipackzettel soll Verständlichkeit erhöhen
Damit die Kunden die Riesterprodukte von Banken, Bausparkassen, Investmentfonds und Versicherern besser vergleichen können, soll es künftig einen einheitlichen, leicht verständlichen "Beipackzettel" geben. Außerdem sollen die Kunden auf einen Blick erkennen können, welche Risiken und Chancen der Banksparplan oder die Versicherung aufweist. "Die Empfehlung das kostengünstigste Produkt zu wählen, hilft den Verbrauchern nicht weiter", so Myßen. So würden beispielsweise auf dem Papier für Banksparpläne keine Kosten ausgewiesen, weil sie in den Zins eingerechnet werden. Daher soll es fünf Risiko-Chancen-Klassen geben.
Zudem müssen die Anbieter künftig vorrechnen, wie stark ihre Kosten die Rendite schmälert. Das neue Riester-Info-Blatt werde wie ein Steuerformular optisch immer gleich sein, egal von welchem Anbieter es komme.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek