Der Riester-Boom geht weiter - trotz der Kritik am eingeschränkten Sinn der Vorsorge für Geringverdiener. Er schafft allerdings nur Ersatz und keine wirkliche Zusatzvorsorge. Was insbesondere Frauen jetzt beachten sollten.
Die Altersvorsorgesparer in Deutschland entscheiden sich weiter in großer Zahl für die vom Staat mit Zuschüssen und Steuerersparnissen umfangreich geförderte Riester-Rente. Im Jahr 2007 kamen 2,7 Millionen neue Verträge hinzu - im Jahr zuvor waren es lediglich 620.000. Der Umsatz dieser Zusatzrente stieg damit um satte 12,5 Prozent, verlautet vom zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Allerdings dürfte der Begriff „Zusatzrente“ an der Realität vorbei gehen. Denn: Mit Einführung der Riester-Rente 2002 sollte durch private Einzahlungen lediglich die Rentenlücke geschlossen werden, die sich durch die Rentenreform 2002 neu aufgetan hatte. Wer also keine Riester-Rente abschließt, erhält vergleichsweise fünf Prozent niedrigere Altersrente.
Wie auch immer: Derzeit sparen fast 10,8 Millionen Menschen per Riester-Vertrag für die ergänzende Altersvorsorge - und profitieren so von Grund- und Kinderzulagen bzw. vom Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung. Die Bürger suchten sich mit der „Riester-Rente das Instrument, das Sicherheit bietet und sich am meisten lohnt - gerade auch dann, wenn parallel eine Familie zu versorgen ist und nicht so viel Geld zur Verfügung steht“, ermuntert das BMAS. Mit deutlich über 1,0 Millionen Neuverträge allein im letzten Quartal zeige sich erneut: Die meisten Menschen entschließen sich zum Jahresende für den Einstieg in die Riester-Vorsorge.
Riester-Rente zählt zum Schonvermögen
Die Riester-Rente bietet gegenüber anderen Anlagen den Vorteil, dass das Kapital bei späterer Bedürftigkeit und Beantragung von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe zum Schonvermögen zählt und nicht angetastet wird. Ab Beginn des Rentenalters endet dieser Schutz vor dem Zugriff des Staates jedoch. Wer als Geringverdiener später auf die Grundsicherung angewiesen ist, dessen private Riester-Rente wird darauf angerechnet. Bei der Bedürftigkeitsprüfung werden dann alle Einkünfte berücksichtigt, auch die Riester-Rente. Der Satz für die Grundsicherung liegt derzeit bei rund 700 Euro pro Monat. Diesen Wert übertreffen Durchschnittsverdiener erst nach 27 Jahren. Im Zweifel wird die angesparte Riester-Rente, die mit bis zu 90 Prozent Staats-Hilfe aufgebaut wird, dann wieder „weggenommen“. Doch nicht nur die Höhe der gesetzlichen Rente dürfte sinken, sondern auch Kürzungen der Grundsicherung sind keineswegs auszuschließen. Sich im Alter allein auf die Grundsicherung zu verlassen, wäre grundfalsch. Wer also meint, er brauche keine Riester-Rente, da er genügend Grundsicherung erhalte, könnte sich täuschen.
Das BMAS rechnet vor: Auch im laufenden Jahr lohnt sich der Einstieg - gerade für Geringverdiener und Familien. Wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (jeweils abzüglich der Zulagen; mindestens Sockelbetrag von 60 Euro jährlich bzw. fünf Euro monatlich) als Eigenbeitrag investiert, profitiert beträchtlich: Ein Alleinverdiener-Ehepaar mit zwei kindergeldberechtigten Kindern - eins 2005 geboren, das andere 2008 - investiert jetzt vom SV-pflichtigen Vorjahreseinkommen (30.000 Euro) die notwendigen vier Prozent, also 1.200 Euro. Von diesen 1.200 Euro übernimmt der Staat 639 Euro in Form von Zulagen (154 Euro Grundzulage; 185 Euro Kinderzulage Kind 1; 300 Euro Kinderzulage Kind 2). Die Zulagen machen mehr als die Hälfte der Sparsumme aus, mit der die Familie zusätzlich vorsorgt. Würde auch der nicht berufstätige Ehepartner einen eigenen Vertrag abschließen, flössen auch hierauf nochmals weitere 154 Euro Grundzulage. Die Gesamtförderung betrüge 793 Euro, die Förderquote läge bei 66 Prozent.
Auch Minijobber können vorsorgen
Ins gleiche Horn stößt die staatsnahe Stiftung Warentest. In FINANZtest 2/08 rechnet sie anhand von drei Beispielen für Frauen (Angestellte in Elternzeit, Existenzgründerin mit Mini-Nebenjob auf 400-Euro-Basis; mit Beamtem verheiratete Hausfrau) nach, ob die Riester-Rente lohnt. Kaum überraschendes Fazit der stets die Riester-Vorzüge betonenden Tester: Ein Riester-Vertrag nutzt praktisch jeder Frau, um eigene Altersvorsorge aufzubauen. Die Förderung gibt es auch in der Elternzeit und für Teilzeit- oder Mini-Jobberinnen. Hier liege auch ein Vorteil gegenüber Betriebsrenten, die laut FINANZtest während des Mutterschutzes und der anschließenden Elternzeit ohne staatliche Förderung bleiben. Die Riester-Förderung mit Grund- und Kinderzulagen läuft weiter. Spannend sei es auch mit einem Minijob, bei dem normalerweise nichts in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird und somit auch kein Anspruch auf Riester-Förderung besteht. Ausweg: In Absprache mit dem Chef wird auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet und so die Riester-Förderung ermöglicht. Hierfür muss der Arbeitnehmer offiziell bereit erklären, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent (bzw. fünf Prozent bei Privathaushalten) auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 Prozent aufzustocken und aus eigenem Einkommen zu bezahlen (Details: ).
Übrigens: Das Gros der Riester-Renten kommt weiter von den Versicherern, Tendenz aber fallend. Laut BMAS kommen von den 10,8 Millionen Riester-Abschlüssen 8,35 Millionen auf die Versicherer (77,7 Prozent Marktanteil), 1,92 Millionen auf Investmentfondssparpläne (17,9 Prozent Marktanteil) und 480.000 auf Banksparpläne (4,4 Prozent Marktanteil). Damit verloren die Versicherer binnen Jahresfrist weitere 2,6 Prozent Marktanteil, die in vollem Umfang als Zuwachs bei der Fondsvariante landeten, während Banksparpläne gleich bleibend ein Schattendasein fristen.
Die Altersvorsorgesparer in Deutschland entscheiden sich weiter in großer Zahl für die vom Staat mit Zuschüssen und Steuerersparnissen umfangreich geförderte Riester-Rente. Im Jahr 2007 kamen 2,7 Millionen neue Verträge hinzu - im Jahr zuvor waren es lediglich 620.000. Der Umsatz dieser Zusatzrente stieg damit um satte 12,5 Prozent, verlautet vom zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Allerdings dürfte der Begriff „Zusatzrente“ an der Realität vorbei gehen. Denn: Mit Einführung der Riester-Rente 2002 sollte durch private Einzahlungen lediglich die Rentenlücke geschlossen werden, die sich durch die Rentenreform 2002 neu aufgetan hatte. Wer also keine Riester-Rente abschließt, erhält vergleichsweise fünf Prozent niedrigere Altersrente.
Wie auch immer: Derzeit sparen fast 10,8 Millionen Menschen per Riester-Vertrag für die ergänzende Altersvorsorge - und profitieren so von Grund- und Kinderzulagen bzw. vom Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung. Die Bürger suchten sich mit der „Riester-Rente das Instrument, das Sicherheit bietet und sich am meisten lohnt - gerade auch dann, wenn parallel eine Familie zu versorgen ist und nicht so viel Geld zur Verfügung steht“, ermuntert das BMAS. Mit deutlich über 1,0 Millionen Neuverträge allein im letzten Quartal zeige sich erneut: Die meisten Menschen entschließen sich zum Jahresende für den Einstieg in die Riester-Vorsorge.
Riester-Rente zählt zum Schonvermögen
Die Riester-Rente bietet gegenüber anderen Anlagen den Vorteil, dass das Kapital bei späterer Bedürftigkeit und Beantragung von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe zum Schonvermögen zählt und nicht angetastet wird. Ab Beginn des Rentenalters endet dieser Schutz vor dem Zugriff des Staates jedoch. Wer als Geringverdiener später auf die Grundsicherung angewiesen ist, dessen private Riester-Rente wird darauf angerechnet. Bei der Bedürftigkeitsprüfung werden dann alle Einkünfte berücksichtigt, auch die Riester-Rente. Der Satz für die Grundsicherung liegt derzeit bei rund 700 Euro pro Monat. Diesen Wert übertreffen Durchschnittsverdiener erst nach 27 Jahren. Im Zweifel wird die angesparte Riester-Rente, die mit bis zu 90 Prozent Staats-Hilfe aufgebaut wird, dann wieder „weggenommen“. Doch nicht nur die Höhe der gesetzlichen Rente dürfte sinken, sondern auch Kürzungen der Grundsicherung sind keineswegs auszuschließen. Sich im Alter allein auf die Grundsicherung zu verlassen, wäre grundfalsch. Wer also meint, er brauche keine Riester-Rente, da er genügend Grundsicherung erhalte, könnte sich täuschen.
Das BMAS rechnet vor: Auch im laufenden Jahr lohnt sich der Einstieg - gerade für Geringverdiener und Familien. Wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (jeweils abzüglich der Zulagen; mindestens Sockelbetrag von 60 Euro jährlich bzw. fünf Euro monatlich) als Eigenbeitrag investiert, profitiert beträchtlich: Ein Alleinverdiener-Ehepaar mit zwei kindergeldberechtigten Kindern - eins 2005 geboren, das andere 2008 - investiert jetzt vom SV-pflichtigen Vorjahreseinkommen (30.000 Euro) die notwendigen vier Prozent, also 1.200 Euro. Von diesen 1.200 Euro übernimmt der Staat 639 Euro in Form von Zulagen (154 Euro Grundzulage; 185 Euro Kinderzulage Kind 1; 300 Euro Kinderzulage Kind 2). Die Zulagen machen mehr als die Hälfte der Sparsumme aus, mit der die Familie zusätzlich vorsorgt. Würde auch der nicht berufstätige Ehepartner einen eigenen Vertrag abschließen, flössen auch hierauf nochmals weitere 154 Euro Grundzulage. Die Gesamtförderung betrüge 793 Euro, die Förderquote läge bei 66 Prozent.
Auch Minijobber können vorsorgen
Ins gleiche Horn stößt die staatsnahe Stiftung Warentest. In FINANZtest 2/08 rechnet sie anhand von drei Beispielen für Frauen (Angestellte in Elternzeit, Existenzgründerin mit Mini-Nebenjob auf 400-Euro-Basis; mit Beamtem verheiratete Hausfrau) nach, ob die Riester-Rente lohnt. Kaum überraschendes Fazit der stets die Riester-Vorzüge betonenden Tester: Ein Riester-Vertrag nutzt praktisch jeder Frau, um eigene Altersvorsorge aufzubauen. Die Förderung gibt es auch in der Elternzeit und für Teilzeit- oder Mini-Jobberinnen. Hier liege auch ein Vorteil gegenüber Betriebsrenten, die laut FINANZtest während des Mutterschutzes und der anschließenden Elternzeit ohne staatliche Förderung bleiben. Die Riester-Förderung mit Grund- und Kinderzulagen läuft weiter. Spannend sei es auch mit einem Minijob, bei dem normalerweise nichts in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird und somit auch kein Anspruch auf Riester-Förderung besteht. Ausweg: In Absprache mit dem Chef wird auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet und so die Riester-Förderung ermöglicht. Hierfür muss der Arbeitnehmer offiziell bereit erklären, den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent (bzw. fünf Prozent bei Privathaushalten) auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 Prozent aufzustocken und aus eigenem Einkommen zu bezahlen (Details: ).
Übrigens: Das Gros der Riester-Renten kommt weiter von den Versicherern, Tendenz aber fallend. Laut BMAS kommen von den 10,8 Millionen Riester-Abschlüssen 8,35 Millionen auf die Versicherer (77,7 Prozent Marktanteil), 1,92 Millionen auf Investmentfondssparpläne (17,9 Prozent Marktanteil) und 480.000 auf Banksparpläne (4,4 Prozent Marktanteil). Damit verloren die Versicherer binnen Jahresfrist weitere 2,6 Prozent Marktanteil, die in vollem Umfang als Zuwachs bei der Fondsvariante landeten, während Banksparpläne gleich bleibend ein Schattendasein fristen.
Autor(en): Detlef Pohl