Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat ermittelt, dass ein Mann (heute 65) im Schnitt noch 24 Jahre zu leben hat (Frau: 27 Jahre). 1994 war errechnet worden, dass ihm nur noch 21 Jahre bleiben (Frau: 25 Jahre). Dies ist in so genannten Sterbetafeln dokumentiert, die nun aktualisiert worden sind. Damit verteuern sich ab 1. Januar 2005 private Rentenversicherungen, die bekanntlich eine lebenslange Monatsrente zahlen. "Männer dürften bei Neuabschlüssen für dieselben garantierten Rentenbeträge wie bisher rund 15 bis 20 Prozent mehr an Beitrag für aufgeschobene Rentenpolicen bezahlen.", schätzt DAV-Chef Kurt Wolfsdorf. Für Frauen (zwölf Prozent) und bei Sofortrenten (knapp zehn Prozent) falle der Anstieg etwas milder aus.
Besitzer laufender Verträge und Kunden, die schon ihre Privatrente beziehen, werden ebenfalls zur Kasse gebeten: Es sei nicht auszuschließen, dass die Gewinnbeteiligung für Kunden 2005 gesenkt werden muss, so Wolfsdorf. Folge: Sparguthaben würden geringer verzinst, Privatrenten geschmälert. Hintergrund: Derzeit produzieren die Policen oft rechnerische Verluste, weil die Renten über längere Zeit gezahlt werden müssen, als in der letzten Sterbetafel von 1994 (DAV 1994 R) prognostiziert. Demnach müssten die Gesellschaften ab 2005 – verteilt über mehrere Jahre – zusätzliche versicherungstechnische Rückstellungen bilden. Die Ratingagentur FitchRatings schätzt die zusätzliche Last auf einen Wert von "mehreren Milliarden Euro". Die DAV nennt rund 2,5 Prozent der Deckungssumme der privaten Rentenverträge, was rund ´vier Milliarden Euro Nachreservierung entspräche. Unterm Strich soll sich die Gesamtleistung nach alter und neuer Sterbetafel nicht unterscheiden: Alte Policen sichern eine höhere Garantierente, werden aber bei den nicht garantierten Überschüssen kürzen. Neue Policen bringen weniger Garantierente, aber durch den größeren Sicherheitspuffer der neuen Sterbetafel mehr Spielraum für stabile Überschüsse.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dürfte darauf drängen, dass im Neugeschäft der höhere Finanzbedarf gleich zum Jahresbeginn 2005 berücksichtigt wird. Verpflichtet ist dazu jedoch kein Anbieter. 1994 hatten die Lebensversicherer acht Jahre Zeit, die Sterbetafel umzusetzen. Diesmal werden die Wirtschaftsprüfer wohl weniger Langmut bei den Bilanzen zeigen. Zumindest ein großer Teil des Betrags dürfte sofort fällig werden. "Nach den mageren Jahren am Kapitalmarkt haben nicht wenige Gesellschaften ihre Finanzpolster weitgehend aufgebraucht", beschreibt Wolfsdorf die Lage. Das könnte einige Anbieter in Schwierigkeiten bringen.
Konsequenz im Vertrieb: Werden jetzt noch Leibrenten nach der nunmehr überholten Sterbetafel vermittelt, sind Risikohinweise für die Beispielrechnung angebracht. "Die Unternehmen müssen ihre Kunden darauf hinweisen, dass ihre Prognoserechnungen auf der alten Sterbetafel beruhen", meint Wirtschaftsrechts-Professor Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin.
Fazit: Die neue Sterbetafel (DAV 2004 R) erhöht die Beratungspflichten im Vertrieb. Ohne Warnhinweise beim Verkauf von Policen, die mit alter Sterbetafel gerechnet sind, könnten Versicherte später wegen unrealistischer Gewinnversprechen Schadenersatz verlangen.
Besitzer laufender Verträge und Kunden, die schon ihre Privatrente beziehen, werden ebenfalls zur Kasse gebeten: Es sei nicht auszuschließen, dass die Gewinnbeteiligung für Kunden 2005 gesenkt werden muss, so Wolfsdorf. Folge: Sparguthaben würden geringer verzinst, Privatrenten geschmälert. Hintergrund: Derzeit produzieren die Policen oft rechnerische Verluste, weil die Renten über längere Zeit gezahlt werden müssen, als in der letzten Sterbetafel von 1994 (DAV 1994 R) prognostiziert. Demnach müssten die Gesellschaften ab 2005 – verteilt über mehrere Jahre – zusätzliche versicherungstechnische Rückstellungen bilden. Die Ratingagentur FitchRatings schätzt die zusätzliche Last auf einen Wert von "mehreren Milliarden Euro". Die DAV nennt rund 2,5 Prozent der Deckungssumme der privaten Rentenverträge, was rund ´vier Milliarden Euro Nachreservierung entspräche. Unterm Strich soll sich die Gesamtleistung nach alter und neuer Sterbetafel nicht unterscheiden: Alte Policen sichern eine höhere Garantierente, werden aber bei den nicht garantierten Überschüssen kürzen. Neue Policen bringen weniger Garantierente, aber durch den größeren Sicherheitspuffer der neuen Sterbetafel mehr Spielraum für stabile Überschüsse.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dürfte darauf drängen, dass im Neugeschäft der höhere Finanzbedarf gleich zum Jahresbeginn 2005 berücksichtigt wird. Verpflichtet ist dazu jedoch kein Anbieter. 1994 hatten die Lebensversicherer acht Jahre Zeit, die Sterbetafel umzusetzen. Diesmal werden die Wirtschaftsprüfer wohl weniger Langmut bei den Bilanzen zeigen. Zumindest ein großer Teil des Betrags dürfte sofort fällig werden. "Nach den mageren Jahren am Kapitalmarkt haben nicht wenige Gesellschaften ihre Finanzpolster weitgehend aufgebraucht", beschreibt Wolfsdorf die Lage. Das könnte einige Anbieter in Schwierigkeiten bringen.
Konsequenz im Vertrieb: Werden jetzt noch Leibrenten nach der nunmehr überholten Sterbetafel vermittelt, sind Risikohinweise für die Beispielrechnung angebracht. "Die Unternehmen müssen ihre Kunden darauf hinweisen, dass ihre Prognoserechnungen auf der alten Sterbetafel beruhen", meint Wirtschaftsrechts-Professor Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin.
Fazit: Die neue Sterbetafel (DAV 2004 R) erhöht die Beratungspflichten im Vertrieb. Ohne Warnhinweise beim Verkauf von Policen, die mit alter Sterbetafel gerechnet sind, könnten Versicherte später wegen unrealistischer Gewinnversprechen Schadenersatz verlangen.
Autor(en): Detlef Pohl