Reaktion auf die neue EU-Vermittlerrichtlinie

Ungebundene Versicherungsvermittler können sich jetzt bei der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) ausbilden lassen.

Mit der neuen EU-Vermittlerrichtlinie, die 2005 in Kraft tritt, sind auch ungebundene Versicherungsvermittler verpflichtet, einen Qualifikationsnachweis zu erbringen. Die dafür nötige Ausbildung zum Versicherungsfachmann/-fachfrau hat einen entscheidenden Vorteil: Sie steigern damit nachhaltig und effizient den eigenen Verkaufserfolg. Bei den Versicherungsunternehmen hat sich diese Qualifikation im Laufe der Jahre zum Gütesiegel im Außendienst entwickelt hat.

Die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) und das Berufsbildungswerk der deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) haben auf die EU-Vorgabe reagiert: So bildet die DVA erstmals ab Dezember 2003 ungebundene Vermittler, Makler und Mehrfachagenten zum Versicherungsfachmann/ -frau (BWV) aus. Die Ausbildung basiert auf einem so genannten "Blended-Learning-Konzept", das durch seine Kombination aus Präsenzunterricht und Selbstlernen viele Vorteile birgt: Freie Zeiteinteilung bei optimaler Betreuung via Internet, kurze Ausbildungsdauer, wenig Präsenztage sowie eine zielgerichtete Prüfungsvorbereitung. Die Ausbildung zum Versicherungsfachmann/ -fachfrau (BWV) wird bundesweit über die regionalen BWVs durchgeführt, für größere Gruppen können auch Inhouse-Seminare gebucht werden. Die erste Abschlussprüfung findet im September 2004 statt.

Autor(en): der Deutschen Versicherungsakademie (DVA)

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