Drei Versicherer in Deutschland finanzieren Prozesse ihrer Kunden, ohne dass die Klientel bei ihnen rechtsschutzversichert ist. Möglich wird das durch eigens dafür gegründete Unternehmenstöchter, die für die Kosten von Gerichtsverfahren zunächst aufkommen, um später eine Erfolgsbeteiligung von ihren Kunden einzustreichen. Als so genannte "First Movers" in der Assekuranz gelten die D.A.S. Prozessfinanzierung AG, die Roland Prozessfinanz AG und die Allianz ProzessFinanz GmbH.
Nach der D.A.S., die zur Jahrtausendwende das seit 1998 in Deutschland existierende Modell der Prozessfinanzierung managet, kam im Jahr 2001 die Roland ProzessFinanz AG dazu. Die Allianz ist seit 2002 fit in dieser Geschäftsidee.
Geschäft läuft gut
Bei der Roland Prozessfinanz AG sieht man hier weitere Perspektiven. Das Geschäft, Prozesse gegen Erfolgsbeteiligung zu finanzieren, laufe „sehr erfolgreich“, sagt Gerhard Horrion, Vorstands-Chef der Rolland-Unternehmensgruppe. Die Roland Prozessfinanz begleitet derzeit ein Streitwertvolumen von insgesamt 26,0 Millionen Euro; im vergangenen Jahr waren es 11,0 Millionen Euro. Im Bilanzjahr 2008 erwartet das Team um das zuständige Vorstandsmitglied Martin Lenz einen Anstieg des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf 0,7 Millionen Euro.
Mit ihrer modernen Geschäftsidee verhilft die Roland ProzessFinanz AG ihren Kunden zu ihrem Recht, auch in Fällen, in denen keine Rechtsschutz-Versicherung besteht, keine Deckungszusage erteilt werden kann und wenn staatliche Prozesskostenhilfe nicht oder nur begrenzt in Frage kommt. Unter Prozessfinanzierung - oder Prozesskostenfinanzierung – versteht man eine juristische Finanzdienstleistung, die im Jahr 1998 erstmals von der Foris AG in Bonn professionell angeboten wurde.
Beim Streitwert gibt es Mindestmargen
Gesellschaften mit diesem Unternehmenszweck übernehmen die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche. Doch nicht jeder wird genommen, und auch beim Streitwert gibt es Mindestmargen. Bei größeren Unternehmen mit einem bestimmten Bekanntheitsgrad liegt der Streitwert bei einem Minimum von 50.000 Euro, so auch bei der Roland Prozessfinanz und der D.A.S. Die Allianz ProzessFinanz GmbH übernimmt Rechtstreitigkeitsfälle erst ab 100.000 Euro Mindeststreitwert. Beim Höchststreitwert gibt es bei allen drei Tochterunternehmen keine Grenzen.
Beteiligungsquote zwischen 20 und 30 Prozent des Streitwerts
Im Erfolgsfall erhalten die Prozessfinanzierer einen Teil des erzielten Erlöses (Beteiligungsquote). Die Höhe dieser Quote setzen die Prozessfinanzierer je nach Fall individuell zwischen 20 und 30 Prozent der Höhe des Streitwerts fest. In den Gründungsjahren der Foris AG lag die Beteiligungsquote noch bei 50 Prozent, mit der auch die Roland Prozessfinanz anfangs durchstartete. Die Quote kann auch gestaffelt sein.
Es werden in der Regel nur erfolgversprechende Fälle übernommen
Wenn im Fall der Fälle die gerichtliche Auseinandersetzung zu keinem positiven Ergebnis führt, trägt der Prozessfinanzierer die Kosten des Verfahrens. Vertraglich wird zwischen den Beteiligten festgelegt, dass der Prozessfinanzierer in jedem Fall für die Gerichtskosten, die Kosten des gegnerischen Anwalts, die Kosten des eigenen Anwalts sowie sämtliche Zeugen- und Sachverständigenkosten aufkommt. Allerdings wird die Prozessfinanzierung nicht in jedem Fall übernommen. Wie Roland-Chef Horrion ausführt, werden alle Anfragen „auf Herz und Nieren“ von mehreren Anwälten und Rechtsexperten geprüft. In der Regel werden nur erfolgversprechende Fälle übernommen.
Nach der D.A.S., die zur Jahrtausendwende das seit 1998 in Deutschland existierende Modell der Prozessfinanzierung managet, kam im Jahr 2001 die Roland ProzessFinanz AG dazu. Die Allianz ist seit 2002 fit in dieser Geschäftsidee.
Geschäft läuft gut
Bei der Roland Prozessfinanz AG sieht man hier weitere Perspektiven. Das Geschäft, Prozesse gegen Erfolgsbeteiligung zu finanzieren, laufe „sehr erfolgreich“, sagt Gerhard Horrion, Vorstands-Chef der Rolland-Unternehmensgruppe. Die Roland Prozessfinanz begleitet derzeit ein Streitwertvolumen von insgesamt 26,0 Millionen Euro; im vergangenen Jahr waren es 11,0 Millionen Euro. Im Bilanzjahr 2008 erwartet das Team um das zuständige Vorstandsmitglied Martin Lenz einen Anstieg des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf 0,7 Millionen Euro.
Mit ihrer modernen Geschäftsidee verhilft die Roland ProzessFinanz AG ihren Kunden zu ihrem Recht, auch in Fällen, in denen keine Rechtsschutz-Versicherung besteht, keine Deckungszusage erteilt werden kann und wenn staatliche Prozesskostenhilfe nicht oder nur begrenzt in Frage kommt. Unter Prozessfinanzierung - oder Prozesskostenfinanzierung – versteht man eine juristische Finanzdienstleistung, die im Jahr 1998 erstmals von der Foris AG in Bonn professionell angeboten wurde.
Beim Streitwert gibt es Mindestmargen
Gesellschaften mit diesem Unternehmenszweck übernehmen die notwendigen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung privater oder gewerblicher Ansprüche. Doch nicht jeder wird genommen, und auch beim Streitwert gibt es Mindestmargen. Bei größeren Unternehmen mit einem bestimmten Bekanntheitsgrad liegt der Streitwert bei einem Minimum von 50.000 Euro, so auch bei der Roland Prozessfinanz und der D.A.S. Die Allianz ProzessFinanz GmbH übernimmt Rechtstreitigkeitsfälle erst ab 100.000 Euro Mindeststreitwert. Beim Höchststreitwert gibt es bei allen drei Tochterunternehmen keine Grenzen.
Beteiligungsquote zwischen 20 und 30 Prozent des Streitwerts
Im Erfolgsfall erhalten die Prozessfinanzierer einen Teil des erzielten Erlöses (Beteiligungsquote). Die Höhe dieser Quote setzen die Prozessfinanzierer je nach Fall individuell zwischen 20 und 30 Prozent der Höhe des Streitwerts fest. In den Gründungsjahren der Foris AG lag die Beteiligungsquote noch bei 50 Prozent, mit der auch die Roland Prozessfinanz anfangs durchstartete. Die Quote kann auch gestaffelt sein.
Es werden in der Regel nur erfolgversprechende Fälle übernommen
Wenn im Fall der Fälle die gerichtliche Auseinandersetzung zu keinem positiven Ergebnis führt, trägt der Prozessfinanzierer die Kosten des Verfahrens. Vertraglich wird zwischen den Beteiligten festgelegt, dass der Prozessfinanzierer in jedem Fall für die Gerichtskosten, die Kosten des gegnerischen Anwalts, die Kosten des eigenen Anwalts sowie sämtliche Zeugen- und Sachverständigenkosten aufkommt. Allerdings wird die Prozessfinanzierung nicht in jedem Fall übernommen. Wie Roland-Chef Horrion ausführt, werden alle Anfragen „auf Herz und Nieren“ von mehreren Anwälten und Rechtsexperten geprüft. In der Regel werden nur erfolgversprechende Fälle übernommen.
Autor(en): Ellen Bocquel