Provisionsverbot weiterhin auf der Agenda

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Die deutsche Vermittlerschaft, die kürzlich zum 19. Bonner Spitzentreffen zusammenkam, wendet sich erneut vehement gegen staatliche Eingriffe in ihre Vergütungen, wie sie bei der EU-Kleinanlegerstrategie erwogen werden. Der BVK werde sich im anstehenden Trilogverfahren weiterhin für wichtige Klarstellungen für Makler und Exklusivermittler einsetzen.

Die Kernforderung der „Bonner Erklärung“ mit dem Titel „Provisionsberatung auf dem Prüfstand – ist die Altersvorsorge gefährdet?“ lehnt Provisionsverbote weiterhin ab. Diese wurde vom Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der Vorsitzenden der Vertretervereinigungen und der Vorstände des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) verabschiedet und repräsentiert damit die Position von 40.000 Vermittlerinnen und Vermittlern in Deutschland.

Auskömmliche Vergütung für Vermittlerinnen und Vermittler ist ein Muss

Und der BVK-Präsident Michael H. Heinz zeigte sich bei dem Treffen überzeugt, dass "es nur durch die intensive Interessenvertretung in Brüssel gelungen ist, die EU-Kommissarin zu einer weitgehenden Abkehr von diesen Plänen zu bewegen“.

Das Bonner Spitzentreffen forderte angesichts der Bewährungsprobe der EU, dass die Versicherungsunternehmen und Vertriebe Vergütungsreformen in die Wege leiten müssten, wobei eine auskömmlichen Vergütung für Vermittlerinnen und Vermittler gewährleistet sein müssten.

Zudem würde der Verband eine zügige Reform der privaten Altersvorsorge begrüßen, bei der er die anstehenden Reformen weiterhin konstruktiv begleiten wolle.

Quelle: BVK

 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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