Die EU-Kommission verschärft den Druck auf die klassische Provisionsberatung. So sollen Vermittler entweder gegen Honorar beraten oder ihre Provisionen aufdecken. Das verlangen Entwürfe der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II und der EU-Finanzvermittlerrichtlinie IMD. Um Interessenkonflikte zwischen Kunden und Vermittlern zu vermeiden, sollen die Provisionen künftig in Euro ausgewiesen werden, heißt es in der Financial Times Deutschland (FTD).
In den Niederlanden und Großbritannien werden bereits Provisionsverbote für Versicherungsvermittler vorbereitet. Hier dürfen die Versicherungsverkäufer künftig nur noch gegen Honorar beraten. Solche Verbote sind im Ausland etwa in Norwegen, Finnland, Schweden, Dänemark, Litauen oder der Schweiz längst üblich. In Großbritannien habe die bestehende Offenlegungspflicht für Provisionen nicht den gewünschten Erfolg gebracht, so die Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen. Daher würden ab 2013 Provisionen gänzlich verboten.
GDV setzt auf Gesamtkostenquote
Ein generelles Provisionsverbot soll EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier nicht anstreben. Kunden sollen künftig aber immer darüber informiert werden, ob der Vermittler oder Berater unabhängig ist und somit keine finanziellen Vorteile von Dritten erhält oder eben seine Zuwendungen offenlegen. Die deutsche Versicherungslobby lehnt die Offenlegung der Provisionen weiterhin ab, weil ein Ausweis in Euro keine Vergleichbarkeit schaffe. So setzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf den prozentualen Ausweis einer Gesamtkostenquote. Sie ermöglicht eine Darstellung der Beitragsrendite von Versicherungs- und Finanzprodukten und macht diese vergleichbar. Ausgewiesen wird die Gesamtkostenquote beispielsweise schon von Allianz, Volkswohlbund, Standard Life, DWS, Canada Life und Ergo.
Verbraucherschützer lehnen die Provisionsberatung hingegen grundsätzlich ab. Daher soll der deutsche Gesetzgeber einen Rechtsrahmen schaffen, der die Honorarberatung stärkt, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Langfristig muss es allerdings darum gehen, sich vom provisionsgesteuerten Vertrieb ganz zu verabschieden", sagt vzbv-Chef Gerd Billen.
In den Niederlanden und Großbritannien werden bereits Provisionsverbote für Versicherungsvermittler vorbereitet. Hier dürfen die Versicherungsverkäufer künftig nur noch gegen Honorar beraten. Solche Verbote sind im Ausland etwa in Norwegen, Finnland, Schweden, Dänemark, Litauen oder der Schweiz längst üblich. In Großbritannien habe die bestehende Offenlegungspflicht für Provisionen nicht den gewünschten Erfolg gebracht, so die Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen. Daher würden ab 2013 Provisionen gänzlich verboten.
GDV setzt auf Gesamtkostenquote
Ein generelles Provisionsverbot soll EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier nicht anstreben. Kunden sollen künftig aber immer darüber informiert werden, ob der Vermittler oder Berater unabhängig ist und somit keine finanziellen Vorteile von Dritten erhält oder eben seine Zuwendungen offenlegen. Die deutsche Versicherungslobby lehnt die Offenlegung der Provisionen weiterhin ab, weil ein Ausweis in Euro keine Vergleichbarkeit schaffe. So setzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf den prozentualen Ausweis einer Gesamtkostenquote. Sie ermöglicht eine Darstellung der Beitragsrendite von Versicherungs- und Finanzprodukten und macht diese vergleichbar. Ausgewiesen wird die Gesamtkostenquote beispielsweise schon von Allianz, Volkswohlbund, Standard Life, DWS, Canada Life und Ergo.
Verbraucherschützer lehnen die Provisionsberatung hingegen grundsätzlich ab. Daher soll der deutsche Gesetzgeber einen Rechtsrahmen schaffen, der die Honorarberatung stärkt, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Langfristig muss es allerdings darum gehen, sich vom provisionsgesteuerten Vertrieb ganz zu verabschieden", sagt vzbv-Chef Gerd Billen.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek