Rund 18.450 Beschwerden von Versicherten landeten im vergangenen Jahr beim Ombudsmann für Privatversicherungen - eine satte Steigerung von fast 70 Prozent in nur einem Jahr.
Die Dunkelziffer ist höher, denn Römer beschäftigt sich nur mit Fällen, die noch nicht bei Gericht anhängig sind. Knapp 39 Prozent der zulässigen Beschwerden hatten Erfolg, sofern sie nicht die Lebensversicherung betrafen. In der Leben-Sparte bleiben die Beschwerden meist erfolglos, weil "Standmitteilungen, Angaben zur Höhe von Überschüssen oder die Höhe der tatsächlich gezahlten Ablaufleistung in der Regel nicht zu beanstanden sind", erklärt der Ombudsmann. Daher betrage die Erfolgsquote in der Lebensversicherung nur 14,9 Prozent. Sie wurde für 2006 erstmals ausgewiesen, um ein schiefes Bild beim Beschwerde-Erfolg zu vermeiden.
Die Arbeit des Ombudsmannes gewinnt damit weiter an Gewicht. Professor Wolfgang Römer kann jeden Fall bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro allein entscheiden. Dies betrifft rund 85 Prozent der Fälle. Bei Streitwerten zwischen 5.000 und 50.000 Euro spricht Römer eine Empfehlung aus. Auch hier seien die Versicherer den juristischen Begründungen in der Regel gefolgt. Selbst wenn eigentlich kein Leistungsanspruch besteht, aber der Versicherer den Kunden durch unverständlichen Schriftwechsel verunsichert, setzt sich der Ombudsmann im Einzelfall für eine kulante Schadenregulierung ein (Abhilfe, Vergleich oder Kulanz).
2006 wurden über 11.000 zulässige Beschwerde-Verfahren beendet. Unzulässig sind Beschwerden bei Römer unter anderem, wenn der Kunde sich bereits an ein Gericht gewandt hat. Aktuell gäbe es die meisten Beschwerden in der Lebensversicherung (55 Prozent der Fälle). In aller Regel hatten Kunden die Versprechen für bare Münze genommen, ohne genau nachzulesen, dass zumeist nur unverbindliche Prognosen gegeben worden waren. Weitere Schwerpunkte sind die Rechtsschutz-Versicherung (zehn Prozent der Fälle), die Unfall-Versicherung (sieben Prozent), Kfz-Versicherung (sechs Prozent) und Gebäudeversicherung (fünf Prozent). Alle übrigen Sparten hatten einen Anteil von jeweils unter fünf Prozent, darunter die gesondert ausgewiesene Berufsunfähigkeitsversicherung (zwei Prozent).
Der Einspruch kann sich lohnen: Fast 40 Prozent der Beschwerden wurden in den letzten Jahren teilweise oder vollständig im Sinne des Kunden entschieden. Für die Dienste des Ombudsmannes zahlt der Versicherte keinen Cent - abgesehen vom Brief-Porto oder dem Anruf beim Ombudsmann (Tel: 01804/ 22 44 24). Der Kunde spart sich so die Anwaltskosten, die er bei einem Prozess zahlen müsste. Die Kosten tragen die Versicherer. "Pro Jahr kostet dies zwei bis drei Millionen Euro", sagte Römer. Bleibt die Beschwerde ohne Erfolg, kann der Verbraucher immer noch vor Gericht ziehen oder es bei der BaFin probieren, die jedoch keine Rechtsberatung anbietet.
Für Streit in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist Römer nicht zuständig. Die PKV hat sich einen eigenen Ombudsmann ausgesucht. 2006 gab es gut 3.500 Fälle und damit knapp 19 Prozent mehr Beschwerden als 2005, sagte PKV-Ombudsmann Arno Surminski, dessen Amtszeit am 31. Oktober endet. Nachfolger wird der ehemalige oberste Versicherungsaufseher Dr. Helmut Müller. Die schriftlichen Beschwerden betrafen überwiegend die Krankheitskosten-Vollversicherung (81 Prozent), Krankentagegeld- und andere Zusatz-Versicherungen (17 Prozent). Anders als Römer kann Surminski keine Entscheidungen treffen, sondern nur schlichten, Kompromisse vorschlagen und den PKV-Unternehmen Empfehlungen geben.
Derzeit sind 265 Unternehmen dem Römer-Verein beigetreten (95 Prozent Marktanteil). Reiseversicherer sind nicht Mitglied, da die Bestimmungen dem Ombudsmann erlauben, Schäden unter 5.000 Euro selbständig zu regeln. Bei einer durchschnittlichen Schadenhöhe von rund 600 Euro in der Reiseversicherung könnte der Ombudsmann den Versicherern die Schadenbearbeitung quasi komplett aus der Hand nehmen. Mit der gleichen Begründung bleiben auch manche Rechtsschutzversicherer dem Ombudsmann-Verein fern.
Noch nicht in der Römer-Bilanz für 2006 sichtbar, aber inzwischen Realität: Seit 22. Mai 2007 ist der Verein auch Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Kunden und freien Versicherungsvermittlern. Bislang liegen noch keine Beschwerden gegen Vermittler vor.
Die Dunkelziffer ist höher, denn Römer beschäftigt sich nur mit Fällen, die noch nicht bei Gericht anhängig sind. Knapp 39 Prozent der zulässigen Beschwerden hatten Erfolg, sofern sie nicht die Lebensversicherung betrafen. In der Leben-Sparte bleiben die Beschwerden meist erfolglos, weil "Standmitteilungen, Angaben zur Höhe von Überschüssen oder die Höhe der tatsächlich gezahlten Ablaufleistung in der Regel nicht zu beanstanden sind", erklärt der Ombudsmann. Daher betrage die Erfolgsquote in der Lebensversicherung nur 14,9 Prozent. Sie wurde für 2006 erstmals ausgewiesen, um ein schiefes Bild beim Beschwerde-Erfolg zu vermeiden.
Die Arbeit des Ombudsmannes gewinnt damit weiter an Gewicht. Professor Wolfgang Römer kann jeden Fall bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro allein entscheiden. Dies betrifft rund 85 Prozent der Fälle. Bei Streitwerten zwischen 5.000 und 50.000 Euro spricht Römer eine Empfehlung aus. Auch hier seien die Versicherer den juristischen Begründungen in der Regel gefolgt. Selbst wenn eigentlich kein Leistungsanspruch besteht, aber der Versicherer den Kunden durch unverständlichen Schriftwechsel verunsichert, setzt sich der Ombudsmann im Einzelfall für eine kulante Schadenregulierung ein (Abhilfe, Vergleich oder Kulanz).
2006 wurden über 11.000 zulässige Beschwerde-Verfahren beendet. Unzulässig sind Beschwerden bei Römer unter anderem, wenn der Kunde sich bereits an ein Gericht gewandt hat. Aktuell gäbe es die meisten Beschwerden in der Lebensversicherung (55 Prozent der Fälle). In aller Regel hatten Kunden die Versprechen für bare Münze genommen, ohne genau nachzulesen, dass zumeist nur unverbindliche Prognosen gegeben worden waren. Weitere Schwerpunkte sind die Rechtsschutz-Versicherung (zehn Prozent der Fälle), die Unfall-Versicherung (sieben Prozent), Kfz-Versicherung (sechs Prozent) und Gebäudeversicherung (fünf Prozent). Alle übrigen Sparten hatten einen Anteil von jeweils unter fünf Prozent, darunter die gesondert ausgewiesene Berufsunfähigkeitsversicherung (zwei Prozent).
Der Einspruch kann sich lohnen: Fast 40 Prozent der Beschwerden wurden in den letzten Jahren teilweise oder vollständig im Sinne des Kunden entschieden. Für die Dienste des Ombudsmannes zahlt der Versicherte keinen Cent - abgesehen vom Brief-Porto oder dem Anruf beim Ombudsmann (Tel: 01804/ 22 44 24). Der Kunde spart sich so die Anwaltskosten, die er bei einem Prozess zahlen müsste. Die Kosten tragen die Versicherer. "Pro Jahr kostet dies zwei bis drei Millionen Euro", sagte Römer. Bleibt die Beschwerde ohne Erfolg, kann der Verbraucher immer noch vor Gericht ziehen oder es bei der BaFin probieren, die jedoch keine Rechtsberatung anbietet.
Für Streit in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist Römer nicht zuständig. Die PKV hat sich einen eigenen Ombudsmann ausgesucht. 2006 gab es gut 3.500 Fälle und damit knapp 19 Prozent mehr Beschwerden als 2005, sagte PKV-Ombudsmann Arno Surminski, dessen Amtszeit am 31. Oktober endet. Nachfolger wird der ehemalige oberste Versicherungsaufseher Dr. Helmut Müller. Die schriftlichen Beschwerden betrafen überwiegend die Krankheitskosten-Vollversicherung (81 Prozent), Krankentagegeld- und andere Zusatz-Versicherungen (17 Prozent). Anders als Römer kann Surminski keine Entscheidungen treffen, sondern nur schlichten, Kompromisse vorschlagen und den PKV-Unternehmen Empfehlungen geben.
Derzeit sind 265 Unternehmen dem Römer-Verein beigetreten (95 Prozent Marktanteil). Reiseversicherer sind nicht Mitglied, da die Bestimmungen dem Ombudsmann erlauben, Schäden unter 5.000 Euro selbständig zu regeln. Bei einer durchschnittlichen Schadenhöhe von rund 600 Euro in der Reiseversicherung könnte der Ombudsmann den Versicherern die Schadenbearbeitung quasi komplett aus der Hand nehmen. Mit der gleichen Begründung bleiben auch manche Rechtsschutzversicherer dem Ombudsmann-Verein fern.
Noch nicht in der Römer-Bilanz für 2006 sichtbar, aber inzwischen Realität: Seit 22. Mai 2007 ist der Verein auch Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Kunden und freien Versicherungsvermittlern. Bislang liegen noch keine Beschwerden gegen Vermittler vor.
Autor(en): Detlef Pohl