Gegen den Widerstand von Opposition und Telefonmarketing-Branche hat sich die Bundesregierung zu einem Verbot von Kaltanrufen entschlossen. Mit den Stimmen der Regierungskoalition wurden die Einsprüche des Bundesrats gegen die geplante Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zurückgewiesen. In Deutschland dürfen Verbraucher nicht mehr ohne ihre vorab ausdrücklich erklärte Einwilligung zu Werbezwecken angerufen werden (Opt-in-Prinzip).
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Autor(en): Simone Fojut