Neuer Schutz bei Unfällen und schweren Krankheiten in einer Versicherung

Der Axa Konzern, Köln, hat eine neue Versicherung vorgestellt, die finanziellen Schutz bei Unfällen und schweren Krankheiten zugleich bietet: die Unfall-Kombirente. Mit diesem Produkt sei es möglich, sich mit einer Versicherung vor den finanziellen Folgen von Unfällen, Organbeeinträchtigungen, Verlust der Grundfähigkeiten und Pflegebedürftigkeit zu schützen, so Dr. Wulf Böttger, Vorstand Vertrieb und Privatkundengeschäft des Axa Konzerns. Im Leistungsfall zahlt die Unfall-Kombirente eine lebenslange Rente, die bei Vertragsabschluss zwischen monatlich 500 und 3.000 Euro gewählt werden kann.

Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung leistet die Unfall-Kombirente unabhängig davon, ob ein Beruf noch ausgeübt werden kann oder nicht. Entscheidend ist vielmehr eine dauerhafte Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten. Wann der Leistungsfall eintritt, sei anhand von medizinisch eindeutigen und objektiven Kriterien klar definiert - der Versicherte wisse also genau, ab welchem Grad der Beeinträchtigung er die vereinbarte Rente bekomme. Die Leistungen werden unabhängig von anderen gesetzlichen oder privaten Versicherungen in vollem Umfang ein Leben lang gezahlt.

Die Unfall-Kombirente deckt vier Bereiche ab und leistet, wenn
- der Versicherte einen Unfall erleidet, der eine Invalidität von 50 Prozent oder mehr zur Folge hat. Dabei wird die Gliedertaxen-Systematik der Unfallversicherung zugrunde gelegt,
- die in den Bedingungen definierten Organe Hirn, Lunge, Herz, Leber und Nieren so stark beeinträchtigt sind, dass der Versicherte kein normales Leben mehr führen kann; auch schwere Beeinträchtigungen der Psyche und definierte Krebsleiden sind mitversichert. Der Leistungsfall ist anhand medizinisch eindeutiger und objektiver Kriterien definiert,
- der Versicherte definierte Grundfähigkeiten dauerhaft verliert (z. B. sehen, hören, sprechen, gehen, beugen etc.). Die Grundfähigkeiten werden nach einem Punktesystem bewertet; bei Erreichen des Grenzwerts von 100 Punkten wird die Rente lebenslang gezahlt,
- der Versicherte in eine Pflegestufe eingestuft wurde. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Nach drei Jahren in einer Pflegestufe wird die Rente auch bei Zurückstufung in Pflegestufe "0" weiter gezahlt.

Quelle: Axa Konzern

Autor(en): Susanne Niemann

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