Neuer Anlauf für die Riester-Rente

Bisher haben 2,134 Millionen Deutsche ein Zulagenkonto für die Riester-Rente eingerichtet und rund 180 Millionen Euro an Zulagen kassiert. Im Schnitt wurden also 90 Euro pro Berechtigter gutgeschrieben, sagte Christoph Skipka, Leiter der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) auf einer Fachtagung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) am vergangenen Wochenende in Berlin.

Wie viele Verträge tatsächlich existieren, konnte Skipka nicht sagen. Nicht unwahrscheinlich sei es jedoch, von knapp vier Millionen Verträgen auszugehen. Als sicher gelten bis Ende 2003 die Abschlüsse der Versicherer (3,09 Millionen Verträge), Fondsgesellschaften (284.000 Verträge) und Banken 250.000 Verträge). Damit vereinnahmen die Versicherer 82,5 Prozent aller Riester-Verträge, gefolgt von den Investment-Gesellschaften (6,7 Prozent), Banken (5,6 Prozent) sowie Pensionskassen bzw. –fonds (5,2 Prozent).

Damit habe wohl jeder zweite Riester-Vorsorger noch nicht seine Zulage für 2002 beantragt. Die Frist für 2002 läuft am 31. Dezember 2004 ab. Für Familien mit zwei Kindern steht eine Zulage von 168 Euro auf dem Spiel (38 Euro pro Elternteil und 48 Euro pro Kind). „Manche glauben, die Förderung mit der Steuererklärung beantragt zu haben – ein Trugschluss“, warnt Skipka. Die Zulage müsse gesondert beantragt werden.

Neuen Aufschwung verspricht sich die ZfA, die bei der BfA angegliedert ist und ihren Sitz in Brandenburg/Havel hat, von den Neuerungen ab 2005:
- Es ist eine Einmalauszahlung bis zu insgesamt 30 Prozent des Kapitals zur freien Verwendung möglich, das zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung steht.
- Die Abschluss-Provision bei Riester-Policen wird nicht mehr wie bisher über zehn Jahre verteilt, sondern nur noch über fünf Jahre. Damit verstärkt der Gesetzgeber den Anreiz für Vertriebe, Riester-Renten zu vermitteln.
- Der Antrag auf Zulage muss vom Kunden nicht mehr jedes Jahr neu gestellt werden. Zukünftig genügt ein so genannter Dauerantrag, mit dem der Riester-Anbieter bevollmächtigt wird, Jahr für Jahr den Antrag für den Kunden abzuwickeln.

Erst wenn sich bei Einkommen oder Familiensituation Wesentliches ändert, muss der Kunde dies anzeigen. Obwohl der Dauerantrag eigentlich erst ab 2005 gilt, können Kunden Anbieter bereits jetzt bevollmächtigen und so die Zulagen für 2003 und 2004 gleich per Dauerantrag zu beantragen.

Die Vereinfachungen sollen ab 2005 soweit gehen, dass der Kunde gar nicht mehr selbst sein relevantes rentenversicherungspflichtiges Entgelt ermitteln und dem Anbieter melden muss. Der Weg: Anleger bevollmächtigen ihren Riester-Anbieter, diese Angaben direkt beim Rentenversicherungsträger einzuholen.

Schon jetzt zeigen sich bei Riester-Renten zwei wesentliche Vorteile, so Skipka:
- Bei Bedürftigkeit wird Riester-Vermögen nicht für die Berechnung von Arbeitslosengeld II herangezogen.
- Die Rendite der Riester-Rente wird nicht durch Abzug von Kranken- und Pflege-Versicherungsbeiträgen in der Auszahlungsphase geschmälert. Bei der Auszahlung werden also keine SV-Beiträge abgezogen.

Ab 2006 sind dann einheitliche Tarife für Männer und Frauen vorgesehen. Wenn Anbieter gegen diesen Grundsatz verstoßen, kann der Kunde keine Riester-Förderung mehr bekommen. Dies dürfte bei Riester-Versicherungen zu höheren Beiträgen für Männer führen. Wer als Mann noch 2005 abschließt, profitiert.

Autor(en): Detlef Pohl

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