Der älteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK), erfährt derzeit im Mittelstand einigen Zulauf. Versicherungsmagazin sprach mit Manfred Baier, Chef der Authent-Gruppe und Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes pauschaldotierter Unterstützungskassen, über Besonderheiten dieser Betriebsrentenform.
Welche Rolle spielt die Authent Gruppe im Markt?
Manfred Baier: Wir gehören zu den drei größten Konzeptionären von pauschaldotierten Unterstützungskassen im Markt und sehen uns selbst als Qualitäts- und Erfahrungsmarktführer. Die Authent Gruppe existiert seit 1999. Ich selbst betreue den Durchführungsweg pdUK seit 1991.
Welche Vorteile bietet die pdUK den Arbeitgebern im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen der bAV?
Arbeitgeber genießen in der pdUK eine große Flexibilität. Die Hauptvorteile liegen zum einen in der Mitarbeiterbindung, zum anderen in der Liquidität und der freien Kapitalanlage. Arbeitgeber können selbst entscheiden, wo und wie sie investieren wollen, die bAV-Beiträge verbleiben zum größten Teil im Unternehmen. Hierdurch erzielt die pdUK einen erheblichen Innenfinanzierungseffekt. Dieser Effekt führt zu bilanziellen Vorteilen und macht das Unternehmen von teuren Bankkrediten unabhängiger. Die Kosten sind als Betriebsausgaben voll von der Steuer absetzbar. Viele Arbeitgeber geben freiwillig 30 oder mehr Prozent, statt der vorgeschriebenen 15 Prozent als Arbeitgeberzuschuss. So wird die Betriebsrente für Mitarbeiter deutlich attraktiver. Dies erhöht die Mitarbeiterbindung.
Und wo liegen die Vorteile für Vermittler?
Es gibt Vermittler, die hauptsächlich Versicherungsgeschäft machen und die pdUK als Auffanglösung wollen, weil immer mal wieder danach gefragt wird. Andere nutzen den Vorteil, mit einem alternativen Modell in den Markt zu gehen, in dem sie weniger Wettbewerb haben als bei der klassischen Direktversicherung, die jeder anbieten kann. Mit der pdUK im Gepäck erhält der Vermittler einen anderen Zugang zu Arbeitgebern, etwa mit dem Argument, dass das Geld im Unternehmen bleiben kann. Dabei darf man nicht vergessen: Der Vermittler erhält Honorar. Das heißt, die ganze Stornothematik entfällt für ihn.
Was sind die Vorteile für den Arbeitnehmer?
Der größte Vorteil für den Arbeitnehmer ist meiner Ansicht nach der, dass der Arbeitgeber traditionell alle Kosten trägt. Das heißt, wenn der Mitarbeiter 100 Euro einzahlt oder aufgrund von Entgeltumwandlung 100 Euro abtritt und der Arbeitgeber 1,5 Prozent zusagt, sind in einem Jahr 101,50 Euro vorhanden. Alles ist hundertprozentig kalkulierbar, hundertprozentig transparent und nachvollziehbar. Aus Mitarbeitersicht ist die Verzinsung vom ersten Euro an attraktiv und die Leitung wird nicht durch Gebühren und Kosten geschmälert. Und das unabhängig davon, wie lange er einzahlt.
Was brauchen Vermittler, um zur pdUK beraten zu können und wie können sie sich qualifizieren?
Sie müssen vor allem betriebswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und natürlich die Besonderheiten des Modells kennen. Dieses Wissen erhalten sie über Online-Akademien und Präsenzseminare und natürlich durch eine intensive Beschäftigung mit der Materie.
Welche Nachteile hat die pdUK?
Ein zentraler Punkt ist, dass der Arbeitgeber, wenn der seinem Arbeitnehmer einen bestimmten Zinsbetrag verspricht, dieses Versprechen erwirtschaften muss. Wie er das tut, ob durch das Einsparen von Kontokorrentzinsen oder Bankdarlehen oder, ob er es am Kapitalmarkt erwirtschaftet, ist egal, aber er muss das schaffen. Die pdUK ist ein unternehmerisches System und komplexer als ein Versicherungssystem. Es erfordert deshalb mehr Initiative und Beobachtung als ein Versicherungssystem. Der höhere Erklärungsaufwand erhöht auch den Anspruch an die Berater.
Welchen Einfluss hat das BRSG auf die bAV und Ihr Betriebsrentenmodell?
Das BRSG hat die Altersversorgung wieder verstärkt in den Fokus gerückt. Das heißt, immer mehr Unternehmer werden sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und realisieren, wie wichtig sie ist. Zudem ist durch das BRSG die Haftungsthematik vielen bewusster geworden. Arbeitgeber sind ja nur im Tarifpartnermodell haftungsfrei. Aber vor allem im Mittelstand mit vielen Familienbetrieben stößt das Tarifpartnermodell auf wenig Gegenliebe. Dieses Umfeld und die Absicherung der Zusagen durch den Pensionssicherungsverein hat dem pdUK-Modell Auftrieb gegeben, mit teils zweistelligen Zuwachsraten. Weil einerseits die Sensibilität für mehr Fürsorge als Arbeitgeber gestiegen ist – in Kombination mit den verschiedenen Anreizen für die Unternehmen.
Was würden Sie sich vom Gesetzgeber wünschen, um die bAV weiter zu stärken?
Ich glaube, dass die vorhandenen Möglichkeiten ausreichen. Ein wichtiges Thema, das aber die Versicherer noch mehr trifft als die pdUK, ist die doppelte Krankenversicherungspflicht. Sie ist ja derzeit im Gespräch und es wäre wirklich eine Erleichterung, wenn das geändert würde. Aber ansonsten sind die Rahmenbedingungen schon geschaffen. Alles andere muss der Markt machen, denn man kann nicht alles mit Pflichten und Obligatorien regeln. Wenn wir Versorgungswerke einrichten, erreichen wir Teilnahmequoten von 70 bis 80 Prozent der Arbeitnehmer. Bei versicherungsförmigen Lösungen liegt das teilweise deutlich niedriger. Das kann auch der Gesetzgeber nicht ändern.
Autor(en): Alexa Michopoulos