Minijob: Unfallversicherung auf Haushaltsscheck

Die Beschäftigung von privaten Haushaltshilfen wird in Zukunft noch einfacher: Ab dem 1. Januar 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft bei Minijobs im Privathaushalt auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Ab dem kommenden Jahr wird die Unfallversicherung in das sogenannte Haushaltsscheckverfahren integriert. Das heißt, die Beiträge zur Unfallversicherung werden zusammen mit den anderen Abgaben von der Minijob-Zentrale eingezogen.

Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt ab Januar 2006 einheitlich 1,6 Prozent des Arbeitsentgeltes. Er wird zusammen mit den anderen Abgaben zweimal jährlich jeweils zum 15. Januar und zum 15. Juli für das vorangegangene Halbjahr im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Minijob-Zentrale leitet die Beiträge zur Unfallversicherung anschließend an den zuständigen kommunalen Unfallversicherungsträger weiter.

Für Minijobber im Privathaushalt gelten geminderte Beitragssätze. Der Arbeitgeber zahlt jeweils fünf Prozent für die Kranken- und Rentenversicherung, eine einheitliche Pauschalsteuer von zwei Prozent sowie 0,1 Prozent Umlagen zur Lohnfortzahlungsversicherung. Zusammen mit der Unfallversicherung fallen für private Arbeitgeber also lediglich 13,7 Prozent an Abgaben an. Zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch 510 Euro, können jährlich von der Steuer abgesetzt werden.

Die neue Regelung gilt für alle geringfügig entlohnten Beschäftigten im Privathaushalt mit einem monatlichen Entgelt bis 400 Euro. Die An- und Abmeldung der Minijobber erfolgt mit nur einem Vordruck, dem sogenannten Haushaltsscheck. Er kann unter www.minijob-zentrale.de heruntergeladen oder bei der Minijob-Zentrale unter der Telefonnummer 08101 200 504 (Ortstarif) bestellt werden. Haushaltshilfen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt über 400 Euro müssen wie bisher direkt beim zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Eine formlose Anmeldung genügt. Die Adressen der zuständigen Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände gibt es unter http://www.unfallkassen.de.

Quelle: banktip.de



Autor(en): Susanne Niemann

Alle Branche News