Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung stellen die Weichen für die Zukunft. Sie schließen sich im Zuge der Organisationsreform zum 1. Oktober 2005 unter dem Dach der "Deutschen Rentenversicherung" zusammen. Mit der Reform stärkt die gesetzliche
Rentenversicherung ihre Position als kundenorientierter
Dienstleister.
Die Organisationsreform hat in der Rentenversicherung im Wesentlichen zwei Ziele. Zum einen soll die überholte Unterscheidung
zwischen Arbeitern und Angestellten auch für die gesetzliche
Rentenversicherung aufgehoben und durch einen einheitlichen
Versichertenbegriff ersetzt werden. Zum anderen ist die Rentenversicherung aufgefordert, ihre Anstrengungen zur Effizienzsteigerung noch weiter zu verstärken.
Durch die Fusion von Versicherungsträgern werden Doppelstrukturen
abgebaut. Verfahrensabläufe können vereinfacht und Zahlungsströme
verringert werden. Ein Ziel ist, Verwaltungskosten in Höhe von zehn
Prozent innerhalb von fünf Jahren einzusparen. Das sind 350 Millionen
Euro. Bereits heute liegen die Verwaltungskosten mit 1,6 Prozent der
Gesamtausgaben auch im Vergleich zu den privaten
Versicherungsgesellschaften auf sehr niedrigem Niveau.
Auf der Bundesebene gibt es mit der Organisationsreform zwei
Zusammenschlüsse: Zum einen verschmelzen der Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger und die Bundesversicherungsanstalt für
Angestellte zur Deutschen Rentenversicherung Bund, zum anderen die
Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Gleichzeitig fusionieren einige Landesversicherungsanstalten zu deutlich größeren Regionalträgern.
An den Leistungen und Ansprüchen von Rentnern und Beitragszahlern
ändert sich durch die Organisationsreform nichts. Alle Rentner und
nahezu alle Beitragszahler bleiben jeweils bei dem Träger, der bisher
für sie das Konto geführt hat. Nur ein sehr kleiner Teil der Beitragszahler wird in einem Ausgleichsverfahren über einen Zeitraum
von 15 Jahren einem anderen Versicherungsträger zugeordnet. Für die
Versicherten entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand.
Durch die Organisationsreform baut die gesetzliche Rentenversicherung ihre Kompetenz bei der unabhängigen Beratung rund um die Alterssicherung weiter aus. Das Beratungsnetz der Rentenversicherung wird weiter vereinheitlicht, das Internetangebot erweitert. Beitragszahler und Rentner können im Internet Informationen abrufen und Anträge stellen. Neben dem Internetangebot und der telefonischen Beratung gibt es in Deutschland etwa 1.000 Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Quelle: Verband Dt. Rentenversicherungsträger
Rentenversicherung ihre Position als kundenorientierter
Dienstleister.
Die Organisationsreform hat in der Rentenversicherung im Wesentlichen zwei Ziele. Zum einen soll die überholte Unterscheidung
zwischen Arbeitern und Angestellten auch für die gesetzliche
Rentenversicherung aufgehoben und durch einen einheitlichen
Versichertenbegriff ersetzt werden. Zum anderen ist die Rentenversicherung aufgefordert, ihre Anstrengungen zur Effizienzsteigerung noch weiter zu verstärken.
Durch die Fusion von Versicherungsträgern werden Doppelstrukturen
abgebaut. Verfahrensabläufe können vereinfacht und Zahlungsströme
verringert werden. Ein Ziel ist, Verwaltungskosten in Höhe von zehn
Prozent innerhalb von fünf Jahren einzusparen. Das sind 350 Millionen
Euro. Bereits heute liegen die Verwaltungskosten mit 1,6 Prozent der
Gesamtausgaben auch im Vergleich zu den privaten
Versicherungsgesellschaften auf sehr niedrigem Niveau.
Auf der Bundesebene gibt es mit der Organisationsreform zwei
Zusammenschlüsse: Zum einen verschmelzen der Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger und die Bundesversicherungsanstalt für
Angestellte zur Deutschen Rentenversicherung Bund, zum anderen die
Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Gleichzeitig fusionieren einige Landesversicherungsanstalten zu deutlich größeren Regionalträgern.
An den Leistungen und Ansprüchen von Rentnern und Beitragszahlern
ändert sich durch die Organisationsreform nichts. Alle Rentner und
nahezu alle Beitragszahler bleiben jeweils bei dem Träger, der bisher
für sie das Konto geführt hat. Nur ein sehr kleiner Teil der Beitragszahler wird in einem Ausgleichsverfahren über einen Zeitraum
von 15 Jahren einem anderen Versicherungsträger zugeordnet. Für die
Versicherten entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand.
Durch die Organisationsreform baut die gesetzliche Rentenversicherung ihre Kompetenz bei der unabhängigen Beratung rund um die Alterssicherung weiter aus. Das Beratungsnetz der Rentenversicherung wird weiter vereinheitlicht, das Internetangebot erweitert. Beitragszahler und Rentner können im Internet Informationen abrufen und Anträge stellen. Neben dem Internetangebot und der telefonischen Beratung gibt es in Deutschland etwa 1.000 Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Quelle: Verband Dt. Rentenversicherungsträger
Autor(en): Susanne Niemann