Wenn das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, werden neue Verträge eine reduzierte Garantieleistung beinhalten. Zudem werden Kunden von mehr Kostentransparenz in den Verträgen und einer höheren Beteiligung an Risikoüberschüssen profitieren. Unterm Strich allerdings, da sind sich viele Experten einig, wird die LV an Attraktivität verlieren. Der Maxpool-Geschäftsführer Oliver Drewes teilt diese Ansicht nicht.
„Persönlich teile ich diese Einschätzung nur sehr eingeschränkt, da es mir dafür an Produkten fehlt, die eine sinnvolle Alternative darstellen. Ein konservativ verzinster Rententarif oder ein solides Fondsprodukt sind aus meiner Sicht auch in Zukunft für die Altersversorgung attraktiv“, erklärt Oliver Drewes.
„Alternativen zur Lebensversicherung beinhalten meist ganz anders gelagerte Nachteile. Bei genauer Betrachtung ist in vielen Produkten auch einen Kapitaltotalverlust möglich und deutlich wahrscheinlicher als im Markt der LV Anbieter, die noch nie Totalverluste abgeliefert haben. Wir leben in für die Kapitalanlage schwierigen Zeiten mit verdammt geringen Zinsen. Jedoch werden besonders die betriebliche Altersversorgung und die Absicherung der biometrischen Risiken zweifellos Flaggschiffe der Lebensversicherungsindustrie bleiben“, so Drewes weiter.
Ausschließlichkeitsvertriebe können Einkommensnachteile besser kompensieren
Dass Makler sich auf geringere Courtagen einstellen müssen, ist aus Sicht des Maxpool-Chefs eine Ungerechtigkeit. „Der Markt der unabhängigen Versicherungsmakler wird durch die mit dem LVRG einhergehenden Provisionsreduzierung böse abgestraft. Ausschließlichkeitsvertriebe können diese Einkommensnachteile auf andere Art kompensieren, beispielsweise durch Zuschüsse und Kostenübernahmen. Der unabhängige Makler hat hingegen nur eine Möglichkeit: Er muss seine Effizienz und damit seine Umsätze steigern. Unseren Berechnungen und Erwartungen zufolge um gut zehn Prozent, der Rest wird bald durch ansteigende Bestandspflegecourtagen kompensiert.
Auch in der November-Ausgabe von wird das LVRG wieder ein wichtiges Thema sein. Im Mittelpunkt stehen dieses Mal die Allfinanzvertriebe und mit welchen Auswirkungen sie durch das neue Gesetz rechnen müssen. Hier eine Leseprobe:
"Auch wenn durch das LVRG somit formal die Einführung einer gesetzlichen Provisionsdeckelung verhindert und ein wettbewerbsorientiertes Vergütungssystem beibehalten wurde: Der Gesetzgeber hat einen Impuls gesetzt, der zwangsweise zu einer Reduzierung der Vertriebskosten beim Versicherer führen wird. Deutliche Worte zur Absenkung des Höchstzillmersatzes findet Michael Rentmeister, Vorstandsvorsitzender der OVB Holding AG: 'Die Absenkung des Höchstzillmersatzes ist falsch und kontraproduktiv. Vorsorgeberatung ist eine gesellschaftspolitisch elementare Aufgabe, auf der die relativ gute Versorgung der deutschen Bevölkerung mit basiert. Ihr Aufwand und ihr Preis sind unabhängig vom Zinsniveau. ...'"
Textquellen: Maxpool und Versicherungsmagazin; Bildquelle: Die Bundesregierung
„Persönlich teile ich diese Einschätzung nur sehr eingeschränkt, da es mir dafür an Produkten fehlt, die eine sinnvolle Alternative darstellen. Ein konservativ verzinster Rententarif oder ein solides Fondsprodukt sind aus meiner Sicht auch in Zukunft für die Altersversorgung attraktiv“, erklärt Oliver Drewes.
„Alternativen zur Lebensversicherung beinhalten meist ganz anders gelagerte Nachteile. Bei genauer Betrachtung ist in vielen Produkten auch einen Kapitaltotalverlust möglich und deutlich wahrscheinlicher als im Markt der LV Anbieter, die noch nie Totalverluste abgeliefert haben. Wir leben in für die Kapitalanlage schwierigen Zeiten mit verdammt geringen Zinsen. Jedoch werden besonders die betriebliche Altersversorgung und die Absicherung der biometrischen Risiken zweifellos Flaggschiffe der Lebensversicherungsindustrie bleiben“, so Drewes weiter.
Ausschließlichkeitsvertriebe können Einkommensnachteile besser kompensieren
Dass Makler sich auf geringere Courtagen einstellen müssen, ist aus Sicht des Maxpool-Chefs eine Ungerechtigkeit. „Der Markt der unabhängigen Versicherungsmakler wird durch die mit dem LVRG einhergehenden Provisionsreduzierung böse abgestraft. Ausschließlichkeitsvertriebe können diese Einkommensnachteile auf andere Art kompensieren, beispielsweise durch Zuschüsse und Kostenübernahmen. Der unabhängige Makler hat hingegen nur eine Möglichkeit: Er muss seine Effizienz und damit seine Umsätze steigern. Unseren Berechnungen und Erwartungen zufolge um gut zehn Prozent, der Rest wird bald durch ansteigende Bestandspflegecourtagen kompensiert.
Auch in der November-Ausgabe von wird das LVRG wieder ein wichtiges Thema sein. Im Mittelpunkt stehen dieses Mal die Allfinanzvertriebe und mit welchen Auswirkungen sie durch das neue Gesetz rechnen müssen. Hier eine Leseprobe:
"Auch wenn durch das LVRG somit formal die Einführung einer gesetzlichen Provisionsdeckelung verhindert und ein wettbewerbsorientiertes Vergütungssystem beibehalten wurde: Der Gesetzgeber hat einen Impuls gesetzt, der zwangsweise zu einer Reduzierung der Vertriebskosten beim Versicherer führen wird. Deutliche Worte zur Absenkung des Höchstzillmersatzes findet Michael Rentmeister, Vorstandsvorsitzender der OVB Holding AG: 'Die Absenkung des Höchstzillmersatzes ist falsch und kontraproduktiv. Vorsorgeberatung ist eine gesellschaftspolitisch elementare Aufgabe, auf der die relativ gute Versorgung der deutschen Bevölkerung mit basiert. Ihr Aufwand und ihr Preis sind unabhängig vom Zinsniveau. ...'"
Textquellen: Maxpool und Versicherungsmagazin; Bildquelle: Die Bundesregierung
Autor(en): versicherungsmagazin.de