Versicherer und Neukunden von Lebensversicherungen müssen sich darauf einstellen, dass im kommenden Jahr der Garantiezins erneut gesenkt wird. Nach Angaben von "RP Online" plant Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ab dem 1. Januar 2022 eine Verordnung zur Anpassung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent.
Dies gehe aus einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Finanzministerium, Sarah Ryglewski (SPD), an die Bundestagsfraktionen von Union und SPD hervor. "Mittelbar werden dadurch die Garantien begrenzt, die Lebensversicherer im Neugeschäft anbieten. In der Öffentlichkeit wird der Höchstrechnungszins gleichwohl als 'Garantiezins' wahrgenommen, weswegen eine Anpassung auf breites Interesse stößt", so Ryglewski.
Bis Anfang Mai soll das Verfahren durch sein
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hatte bereits im Dezember 2020 dem Bundesfinanzministerium empfohlen, am 1. Januar 2022 den Höchstrechnungszins endlich zu senken. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstützt eine Senkung. Zuletzt war der Höchstrechnungszins im Jahr 2017 auf 0,9 Prozent gesenkt worden.
"Angesichts des Zinsrückgangs der letzten Jahre sollte der Höchstrechnungszins aktualisiert werden", begründet Ryglewski, laut "RP Online". In einem Entwurf der Verordnung heiße es: "Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung soll wegen der gesunkenen Renditen risikoarmer Anlagen von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent gesenkt werden. Das gilt entsprechend für Pensionsfonds."
Das Finanzministerium wolle am 25. März den Verordnungsentwurf an die anderen Ministerien verschicken, kurz darauf sollen die Länder und weitere Verbände angehört werden. Anfang Mai wolle Scholz das Verfahren abschließen.
Autor(en): versicherungsmagazin.de