Für viele der rund 70 Millionen Kassenpatienten lohnt es sich, bis Ende Januar die Krankenkasse zu kündigen. Seit Jahresanfang können die Kassen unterschiedliche Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern fordern. Er wird bei Angestellten direkt vom Gehalt abgezogen. Wie erste Erhebungen zeigen, liegt der günstigste Kassensatz 2015 bei 14,6 Prozent. Dieser Wert gilt nämlich seit 1. Januar 2015 als allgemeiner Beitragssatz. Das dürfte für die meisten Kassen deutlich zu wenig sein. Sie werden daher einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben.
Die teuersten Krankenkassen verlangen weiterhin einen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Ihr Zusatzbeitrag beträgt 0,9 Prozent vom Bruttoeinkommen. Somit können Kassenpatienten bis zu 446 Euro sparen, wenn sie von der teuersten zur günstigsten Kasse wechseln (siehe Tabelle).
Fast alle Leistungen sind identisch
Grundsätzlich sind 95 Prozent aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) identisch. Laut Gesetz hat jeder Versicherte einen Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung. Die Kassen haben aber trotzdem einen gewissen Spielraum für Zusatzleistungen. Wer darauf keinen Wert legt oder noch jung und gesund ist, sollte per Wechsel sparen.
Erhebt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, gibt es ein Sonderkündigungsrecht, auf das sie hinweisen muss. Es gilt bis zum Ablauf des Monats für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird. Bei den meisten Kassen also bis zum 31. Januar 2015. Eine Übersicht über alle Zusatzbeiträge veröffentlicht der GKV-Spitzenverband (www.gkv-zusatzbeitrage.de). Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Monats gültig. Die Kassenpatienten müssen also auch wenn sie sofort kündigen drei Monate lang den höheren Zusatzbeitrag zahlen.
Kassenwechsel: Türöffner für Vermittler
Vermittler sollten ihre Kunde aktiv auf die Möglichkeit eines lukrativen Kassenwechsels hinweisen. Das kann über ein persönliches Kundenschreiben, per Newsletter oder die Homepage passieren. Die Information sollte allgemein und sachlich erfolgen. Für die Vermittlung zahlen viele Krankenkassen eine Provision, die aber nach Auskunft des Bundesversicherungsamtes nicht höher als rund 75 Euro pro Kunden liegen darf. Der Kassenwechsel kann aber als gelungener Türöffner für eine allgemeine Risikoanalyse dienen. Naheliegend ist zudem ein aufklärendes Gespräch zur Gesundheitsvorsorg. Denn besseren Schutz als Privatpatient im Krankenhaus oder eine hochwertige Zahnvorsorge können Krankenkassen nicht bieten.
Bildquelle: © decisiveimages/ istock / thinkstock
Die teuersten Krankenkassen verlangen weiterhin einen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Ihr Zusatzbeitrag beträgt 0,9 Prozent vom Bruttoeinkommen. Somit können Kassenpatienten bis zu 446 Euro sparen, wenn sie von der teuersten zur günstigsten Kasse wechseln (siehe Tabelle).
Fast alle Leistungen sind identisch
Grundsätzlich sind 95 Prozent aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) identisch. Laut Gesetz hat jeder Versicherte einen Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung. Die Kassen haben aber trotzdem einen gewissen Spielraum für Zusatzleistungen. Wer darauf keinen Wert legt oder noch jung und gesund ist, sollte per Wechsel sparen.
Erhebt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, gibt es ein Sonderkündigungsrecht, auf das sie hinweisen muss. Es gilt bis zum Ablauf des Monats für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird. Bei den meisten Kassen also bis zum 31. Januar 2015. Eine Übersicht über alle Zusatzbeiträge veröffentlicht der GKV-Spitzenverband (www.gkv-zusatzbeitrage.de). Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Monats gültig. Die Kassenpatienten müssen also auch wenn sie sofort kündigen drei Monate lang den höheren Zusatzbeitrag zahlen.
Kassenwechsel: Türöffner für Vermittler
Vermittler sollten ihre Kunde aktiv auf die Möglichkeit eines lukrativen Kassenwechsels hinweisen. Das kann über ein persönliches Kundenschreiben, per Newsletter oder die Homepage passieren. Die Information sollte allgemein und sachlich erfolgen. Für die Vermittlung zahlen viele Krankenkassen eine Provision, die aber nach Auskunft des Bundesversicherungsamtes nicht höher als rund 75 Euro pro Kunden liegen darf. Der Kassenwechsel kann aber als gelungener Türöffner für eine allgemeine Risikoanalyse dienen. Naheliegend ist zudem ein aufklärendes Gespräch zur Gesundheitsvorsorg. Denn besseren Schutz als Privatpatient im Krankenhaus oder eine hochwertige Zahnvorsorge können Krankenkassen nicht bieten.
Bildquelle: © decisiveimages/ istock / thinkstock
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek