Kinder-Unfallvorsorge mit WM-Bonus

Anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland hat die Hamburg- Mannheimer ihr neues Vorsorgepaket für Kinder mit einem WM-Bonus ausgestattet: Für Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit des Vertrages in der Zeit vom 8. Juni bis 9. Juli 2006 (also während der FIFA WM 2006 eintreten, verdoppeln sich die vereinbarten Versicherungssummen in der Kinder-Unfallversicherung.

Die meisten Unfälle von Kindern geschehen in der Freizeit - beim Toben und Spielen auf dem Spielplatz oder zu Hause. Was viele nicht wissen: Für solche Unfälle kommt die Gesetzliche Unfallversicherung, die bei Kindergarten- und Schulunfällen einspringen würde, nicht auf. Gleichzeitig sind die Leistungen in Fällen, in denen die Gesetzliche Unfallversicherung eintritt, meist auf eine finanzielle Grundversorgung beschränkt. Das bedeutet: "Die oftmals sehr hohen Folgekosten eines Unfalls, etwa durch die spätere Erwerbsunfähigkeit des Kindes, sollten unbedingt privat abgesichert werden", so Jürgen Engel, Mitglied im Vorstand der Hamburg- Mannheimer.

Das Kinder-Unfall-Paket der Hamburg-Mannheimer beinhaltet eine Unfallversicherung für Kinder, die kleine Leute weltweit und rund um die Uhr gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichert. Ihre Kernleistungen sind die einmalige Kapitalleistung im Invaliditätsfall (ab ein Prozent Invalidität) und die lebenslange Unfall-Rente (ab 50 Prozent Invalidität). Die Invaliditätsleistung steht für eine einmalige Kapitalleistung im Invaliditätsfall. Sie dient unter anderem der Finanzierung von Umbaumaßnahmen, wenn das Kind beispielsweise durch den Unfall auf einen Rollstuhl angewiesen ist und Haus oder Wohnung behindertengerecht umgebaut werden müssen. Die Unfall-Rente bietet eine lebenslange finanzielle Unterstützung und trägt somit elementar zur finanziellen Zukunftssicherung bei. Sollte der Versicherungsnehmer (z. B. der beitragszahlende Elternteil) während der Vertragslaufzeit versterben, so wird die Kinder- Unfallversicherung bei der Hamburg-Mannheimer bis zum 18. Lebensjahr des Kindes beitragsfrei weitergeführt.

Quelle: Hamburg-Mannheimer

Autor(en): Susanne Niemann

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