Kfz-Versicherung: Altersabhängige Tarife sind legal

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Dass Versicherer von älteren und jüngeren Autofahrern einen Zuschlag auf den durchschnittlichen Kfz-Versicherungsbetrag verlangen, diskriminiert diese Gruppen nicht, sagt der GDV und stützt sich dabei auf eine Untersuchung der BaFin.

Die Altersdifferenzierung in der Kfz-Haftpflichtversicherung stützt sich auf Erkenntnisse der Statistik: Fahrerinnen und Fahrer bis 24 und ab 68 Jahre verursachen im Schnitt vergleichsweise mehr Schäden als Menschen mittleren Alters. Dies zeigten die auf nahezu allen bundesweit abgeschlossenen Kfz-Versicherungen basierenden Kraftfahrt-Statistiken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Da die Altersdifferenzierung auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruhe, entspräche sie den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, das sei auch das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

"Die aktuelle, marktbreit angelegte Untersuchung der in Deutschland tätigen Kraftfahrtversicherer kommt zu dem Ergebnis, dass die altersabhängige Tarifierung in der Autoversicherung auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht und somit § 20 Absatz 2 Satz 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entspricht. Anhaltspunkte für Verstöße gegen diese Vorschrift und damit für eine unzulässige Diskriminierung älterer oder jüngerer Versicherungsnehmer haben sich nicht ergeben." BaFin

Ältere können von hohem Schadenfreiheitsrabatt profitieren

Für Ältere und Jüngere ergäben sich aus der Statistik Zuschläge. Ein Blick in die amtliche Unfallstatistik zeige, dass jüngere und ältere Fahrer vergleichsweise häufig Hauptverursacher von Unfällen seien. Der GDV gibt seinen Mitgliedsunternehmen unverbindlich bekannt, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrer von 25 bis 67 Jahren mit einem Abschlag auf den durchschnittlichen Schadenbedarf zu rechnen ist. 

Bei einem Vergleich von Versicherungstarifen für Fahrer verschiedenen Alters sei aber nicht nur das Alter, sondern auch die Zahl der schadenfreien Jahre relevant, so der Verband. Ältere profitierten in der Regel von einem hohen Schadenfreiheitsrabatt, der dem versicherungskalkulatorischen Zuschlag infolge der jeweiligen Altersklasse entgegenwirke.

Beitrag KFZ-Haftpflicht altersabhängig

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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