In Internet- und E-Mailadressen kann künftig auch der Buchstabe „ß“ verwendet werden. „Für Internetnutzer bieten sich damit mehr Möglichkeiten, ihre Wunschadresse für die eigene Website und ihre gewünschte E-Mail-Adresse zu bekommen. Damit wird das Internet besser an den deutschen Sprachraum angepasst“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Die Regelung trat am Dienstag, dem 16. November um 10.00 Uhr in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Freischaltung durch die zentrale Registrierstelle Denic.
Denic folgt damit dem überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains. Relevant ist die Änderung lediglich für deutschsprachige Domains, da das auch als Eszett oder scharfes S bezeichnete „ß“ ausschließlich in der deutschen Sprache vorkommt. Denic verwaltet mehr als 13 Millionen Domains mit der Endung .de.
Für viele gebräuchliche Wörter wie Straße, Gruß oder Fußball sowie bei Eigennamen muss daher auch für das Internet nicht mehr - wie bislang üblich - auf die Schreibweise mit „ss“ zurückgegriffen werden. „Internetnutzer, die ein Eszett im Namen haben, müssen ihren Namen für eine entsprechende Domain nun nicht mehr ändern“, begrüßte Scheer die Änderung. BITKOM macht dabei auch darauf aufmerksam, dass in der internationalen Kommunikation Domains mit „ß“ ein Problem darstellen können. Tastaturen außerhalb des deutschen Sprachraums verfügen in aller Regel nicht über eine „ß“-Taste.
Inhaber einer Internetdomain mit der Endung .de und dem Bestandteil „ss“ haben bereits seit 26. Oktober die Möglichkeit, zusätzlich die entsprechende .de-Domain mit „ß“ statt „ss“ zu registrieren. Hierzu müssen sie sich an ihren Provider wenden. Registrierungsversuche Dritter wurden bis zum 16. November noch abgelehnt. Ab dann können allerdings auch andere Interessenten die betreffende Domain mit dem „ß“ für sich beantragen.
Das „ß“ war ursprünglich eine so genannte Ligatur, deren Entstehung ins 13. Jahrhundert zurückreicht. Für eine häufig auftretende Buchstabenkombination aus langem s und z entwickelte sich eine Ligatur, die im Laufe der Zeit wie ein eigener Buchstabe Eszett behandelt wurde. Eine eindeutige Klärung des Ursprungs des damals „Wolfdietrich-Fragment“ genannten Zeichens, das der Wiedergabe bestimmter s-Laute dient, gibt es bis heute allerdings nicht.
Quelle: Public Sector & Neue Märkte
Denic folgt damit dem überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains. Relevant ist die Änderung lediglich für deutschsprachige Domains, da das auch als Eszett oder scharfes S bezeichnete „ß“ ausschließlich in der deutschen Sprache vorkommt. Denic verwaltet mehr als 13 Millionen Domains mit der Endung .de.
Für viele gebräuchliche Wörter wie Straße, Gruß oder Fußball sowie bei Eigennamen muss daher auch für das Internet nicht mehr - wie bislang üblich - auf die Schreibweise mit „ss“ zurückgegriffen werden. „Internetnutzer, die ein Eszett im Namen haben, müssen ihren Namen für eine entsprechende Domain nun nicht mehr ändern“, begrüßte Scheer die Änderung. BITKOM macht dabei auch darauf aufmerksam, dass in der internationalen Kommunikation Domains mit „ß“ ein Problem darstellen können. Tastaturen außerhalb des deutschen Sprachraums verfügen in aller Regel nicht über eine „ß“-Taste.
Inhaber einer Internetdomain mit der Endung .de und dem Bestandteil „ss“ haben bereits seit 26. Oktober die Möglichkeit, zusätzlich die entsprechende .de-Domain mit „ß“ statt „ss“ zu registrieren. Hierzu müssen sie sich an ihren Provider wenden. Registrierungsversuche Dritter wurden bis zum 16. November noch abgelehnt. Ab dann können allerdings auch andere Interessenten die betreffende Domain mit dem „ß“ für sich beantragen.
Das „ß“ war ursprünglich eine so genannte Ligatur, deren Entstehung ins 13. Jahrhundert zurückreicht. Für eine häufig auftretende Buchstabenkombination aus langem s und z entwickelte sich eine Ligatur, die im Laufe der Zeit wie ein eigener Buchstabe Eszett behandelt wurde. Eine eindeutige Klärung des Ursprungs des damals „Wolfdietrich-Fragment“ genannten Zeichens, das der Wiedergabe bestimmter s-Laute dient, gibt es bis heute allerdings nicht.
Quelle: Public Sector & Neue Märkte
Autor(en): Versicherungsmagazin