Die neuen Asscompact-Trends zeigen, dass die meisten Makler schon von der Brancheninitiative zur laufenden Weiterbildung gehört haben. Was sie davon halten, und wie sie es bisher mit der Weiterbildung halten.
Der aktuellen Untersuchung der bbg Betriebsberatungs GmbH und der IVV-Institut für Versicherungsvertrieb Beratungsgesellschaft mbH „Asscompact Trends 1/2014“ zufolge kennen immerhin 61 Prozent der befragten Makler und Mehrfachvertreter die Brancheninitiative „gut beraten“, die seit Jahresbeginn eine freiwillige, regelmäßige Weiterbildung der Vermittler unterstützen will.
Allerdings trauen sich nur 22 Prozent ein sehr gutes oder gutes Wissen darüber zu. 17 Prozent dagegen geben an, dass sie nicht genau wissen, „was sich dahinter verbirgt“. Knapp ein Drittel der befragten 333 Vermittler haben „noch nie davon gehört“.
Weiterbildung ist gut, aber bitte nur freiwillig
Die Haltung zur Weiterbildung ist grundsätzlich positiv. 86 Prozent meinen, dass eine regelmäßige Weiterbildung die Qualität der Kundenberatung erhöht. Aber 14 Prozent sagen auch, dass der Zeit- und Kostenaufwand für die Weiterbildung schädlich sei für das Geschäft.
Aber auch von den von der Weiterbildung Überzeugten wollen nur wenige soweit gehen, sie auch verbindlich zu machen. Knapp 32 Prozent sprechen sich für eine Verpflichtung aus – dabei hat gerade erst vorletzte Woche das Europäische Parlament beschlossen, dass es eine Weiterbildungsverpflichtung im Umfang von 200 Stunden innerhalb von fünf Jahren geben wird. Auch wenn die Vermittlerrichtlinie 2 (IMD 2) noch weitere Hürden in der EU bis zu ihrer Wirksamkeit nehmen muss, die Weiterbildungspflicht ist sozusagen nicht mehr aufzuhalten und wird bald kommen.
Schul- und Branchenausbildungsniveau unterschiedlich
Der Bildungsbedarf ist erkennbar groß. Zwar verfügen unter den Befragten immerhin 42 Prozent über das Abitur und weitere 12 Prozent das Fachabitur, ein gegenüber dem Bevölkerungsdurchschnitt eher hohes Niveau der Schulbildung. Dennoch weisen 39 Prozent der Befragten den Abschluss „Versicherungsfachmann/-frau“, aber nicht einmal ein Fünftel den Berufsausbildungsabschluss „Versicherungskaufmann/-frau“ und noch deutlich weniger eine Fortbildungsprüfung wie „Versicherungsfachwirt/-in“ auf.
Auch andere Fortbildungs- oder Hochschulabschlüsse sind selten. Dabei waren Mehrfachnennungen möglich, was den Anteil der höher als nur per Sachkundeprüfung Qualifizierten weiter begrenzt. Für eine anspruchs- und verantwortungsvolle Tätigkeit als Makler ist das kein überzeugend hohes Ausbildungsniveau.
Die hohe Konzentration auf reine Berufszugangsqualifikationen wie „Versicherungsfachmann/-frau“ spiegelt sich auch in der eigenen Kompetenzeinschätzung der Befragten wider (Antworten „sehr kompetent“ und „eher kompetent“ zusammengerechnet). So halten sich jeweils mehr als vier Fünftel der Befragten für kompetent in Sachen „Altersversorgung“ und „Komposit“. Ihren Betrieb zu organisieren, trauen sich dagegen nur 62 Prozent zu, Finanzkompetenz 57 Prozent und als Schlusslicht die Kompetenz in Sachen Personalgewinnung und -führung mit 42 Prozent.
Personalführungskompetenz muss steigen
Gerade letzteres überrascht einmal mehr, denn ein Maklerbetrieb, der seinen Kunden eine ausgewogene Marktuntersuchung und eine sachwalterische Wahrnehmung der Interessen verspricht, muss dafür schon fast zwingend Personal vorhalten. Einen Fingerzeig in diese Richtung gibt das Europäische Parlament beispielsweise, wenn es vom Makler verlangt, die objektive Marktuntersuchung auch persönlich durchgeführt zu haben – wer sich allein auf eine Auswahlleistung Dritter verlässt, wird das künftig dem Kunden mitteilen und damit auch sein Selbstverständnis als Makler in Frage stellen müssen.
Keine 300 Euro im Jahr pro Kopf
Eher gering ist die Investitionsbereitschaft in die Weiterbildung. Für zwei Drittel ist bei 2.000 Euro im Jahr Schluss, durchschnittlich sind es 1.980 Euro, die 2014 ausgegeben werden sollen – und 1.630 Euro waren es im letzten Jahr. Bei geschätzt durchschnittlich sieben handelnden Personen in Maklerbetrieben sind das keine 300 Euro pro Person. Ursache dürfte sein, dass Vermittler gewöhnt sind, Weiterbildungen überwiegend kostenfrei von Versicherungsunternehmen und Pools angeboten zu erhalten.
Insofern klingt eine Einschätzung der Teilnehmer plausibel: Mehr als zwei Drittel sind mindestens skeptisch, dass die mit „gut beraten“ vorgesehenen Weiterbildungsnachweise das Image der Versicherungsbranche verbessern werden. Wenn sich die Weiterbildung in der Jagd nach Punkten über die Teilnahme an kostenfreien Versicherer- und Poolveranstaltungen mit stark werblichem Charakter erschöpfen sollte, wird beim Kunden wohl wenig ankommen – und das Image nicht besser.
Studienbezug
Die vollständige Studie „Asscompact Trends I/2014“ umfasst 144 Folien mit zahlreichen weiteren Detailinformationen. Sie kann kostenpflichtig bei der bbg (E-Mail: jelitto@bbg-gruppe.de) erworben werden.
Bildquelle: © fovito / fotolia.com
Der aktuellen Untersuchung der bbg Betriebsberatungs GmbH und der IVV-Institut für Versicherungsvertrieb Beratungsgesellschaft mbH „Asscompact Trends 1/2014“ zufolge kennen immerhin 61 Prozent der befragten Makler und Mehrfachvertreter die Brancheninitiative „gut beraten“, die seit Jahresbeginn eine freiwillige, regelmäßige Weiterbildung der Vermittler unterstützen will.
Allerdings trauen sich nur 22 Prozent ein sehr gutes oder gutes Wissen darüber zu. 17 Prozent dagegen geben an, dass sie nicht genau wissen, „was sich dahinter verbirgt“. Knapp ein Drittel der befragten 333 Vermittler haben „noch nie davon gehört“.
Weiterbildung ist gut, aber bitte nur freiwillig
Die Haltung zur Weiterbildung ist grundsätzlich positiv. 86 Prozent meinen, dass eine regelmäßige Weiterbildung die Qualität der Kundenberatung erhöht. Aber 14 Prozent sagen auch, dass der Zeit- und Kostenaufwand für die Weiterbildung schädlich sei für das Geschäft.
Aber auch von den von der Weiterbildung Überzeugten wollen nur wenige soweit gehen, sie auch verbindlich zu machen. Knapp 32 Prozent sprechen sich für eine Verpflichtung aus – dabei hat gerade erst vorletzte Woche das Europäische Parlament beschlossen, dass es eine Weiterbildungsverpflichtung im Umfang von 200 Stunden innerhalb von fünf Jahren geben wird. Auch wenn die Vermittlerrichtlinie 2 (IMD 2) noch weitere Hürden in der EU bis zu ihrer Wirksamkeit nehmen muss, die Weiterbildungspflicht ist sozusagen nicht mehr aufzuhalten und wird bald kommen.
Schul- und Branchenausbildungsniveau unterschiedlich
Der Bildungsbedarf ist erkennbar groß. Zwar verfügen unter den Befragten immerhin 42 Prozent über das Abitur und weitere 12 Prozent das Fachabitur, ein gegenüber dem Bevölkerungsdurchschnitt eher hohes Niveau der Schulbildung. Dennoch weisen 39 Prozent der Befragten den Abschluss „Versicherungsfachmann/-frau“, aber nicht einmal ein Fünftel den Berufsausbildungsabschluss „Versicherungskaufmann/-frau“ und noch deutlich weniger eine Fortbildungsprüfung wie „Versicherungsfachwirt/-in“ auf.
Auch andere Fortbildungs- oder Hochschulabschlüsse sind selten. Dabei waren Mehrfachnennungen möglich, was den Anteil der höher als nur per Sachkundeprüfung Qualifizierten weiter begrenzt. Für eine anspruchs- und verantwortungsvolle Tätigkeit als Makler ist das kein überzeugend hohes Ausbildungsniveau.
Die hohe Konzentration auf reine Berufszugangsqualifikationen wie „Versicherungsfachmann/-frau“ spiegelt sich auch in der eigenen Kompetenzeinschätzung der Befragten wider (Antworten „sehr kompetent“ und „eher kompetent“ zusammengerechnet). So halten sich jeweils mehr als vier Fünftel der Befragten für kompetent in Sachen „Altersversorgung“ und „Komposit“. Ihren Betrieb zu organisieren, trauen sich dagegen nur 62 Prozent zu, Finanzkompetenz 57 Prozent und als Schlusslicht die Kompetenz in Sachen Personalgewinnung und -führung mit 42 Prozent.
Personalführungskompetenz muss steigen
Gerade letzteres überrascht einmal mehr, denn ein Maklerbetrieb, der seinen Kunden eine ausgewogene Marktuntersuchung und eine sachwalterische Wahrnehmung der Interessen verspricht, muss dafür schon fast zwingend Personal vorhalten. Einen Fingerzeig in diese Richtung gibt das Europäische Parlament beispielsweise, wenn es vom Makler verlangt, die objektive Marktuntersuchung auch persönlich durchgeführt zu haben – wer sich allein auf eine Auswahlleistung Dritter verlässt, wird das künftig dem Kunden mitteilen und damit auch sein Selbstverständnis als Makler in Frage stellen müssen.
Keine 300 Euro im Jahr pro Kopf
Eher gering ist die Investitionsbereitschaft in die Weiterbildung. Für zwei Drittel ist bei 2.000 Euro im Jahr Schluss, durchschnittlich sind es 1.980 Euro, die 2014 ausgegeben werden sollen – und 1.630 Euro waren es im letzten Jahr. Bei geschätzt durchschnittlich sieben handelnden Personen in Maklerbetrieben sind das keine 300 Euro pro Person. Ursache dürfte sein, dass Vermittler gewöhnt sind, Weiterbildungen überwiegend kostenfrei von Versicherungsunternehmen und Pools angeboten zu erhalten.
Insofern klingt eine Einschätzung der Teilnehmer plausibel: Mehr als zwei Drittel sind mindestens skeptisch, dass die mit „gut beraten“ vorgesehenen Weiterbildungsnachweise das Image der Versicherungsbranche verbessern werden. Wenn sich die Weiterbildung in der Jagd nach Punkten über die Teilnahme an kostenfreien Versicherer- und Poolveranstaltungen mit stark werblichem Charakter erschöpfen sollte, wird beim Kunden wohl wenig ankommen – und das Image nicht besser.
Studienbezug
Die vollständige Studie „Asscompact Trends I/2014“ umfasst 144 Folien mit zahlreichen weiteren Detailinformationen. Sie kann kostenpflichtig bei der bbg (E-Mail: jelitto@bbg-gruppe.de) erworben werden.
Bildquelle: © fovito / fotolia.com
Autor(en): Matthias Beenken