Berlin, Hamburg, Karlsruhe, Wiesbaden und Sylt. Immer mehr deutsche Städte und Regionen machen mit beim Test von automatisierten Fahrzeugen. Vor allem 2018 wird DAS Jahr für automatisiertes Fahren. Der GDV liefert Daten und Fakten zu den neuen Versuchsstrecken.
Automatisierte Autos werden ab dem kommenden Jahr deutlich häufiger auf öffentlichen Straßen fahren als bisher: 2018 gehen unter anderem in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen neue Teststrecken für das automatisierte Fahren in Betrieb, wie aus einer heute vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichten Übersicht hervorgeht.
Während das erste digitale Testfeld zwischen Nürnberg und München auf die Autobahn A9 beschränkt war, machen die neuen Strecken auch Fahrten auf Landstraßen und im Stadtverkehr möglich. Drei Beispiele:
- In Berlin wird zwischen Ernst-Reuter-Platz und Brandenburger Tor eine digitale Infrastruktur aufgebaut, unter anderem werden 15 Ampeln miteinander vernetzt.
- In Düsseldorf sollen Teile des Stadtverkehrs zum Testgebiet für 16 Busse werden.
- Auf Sylt und im bayerischen Bad Birnbach können Interessierte sogar mitfahren: Hier bringen automatisiert fahrende Busse ihre Passagiere ans Ziel.
Die vollständige Übersicht aller neuen Projekte und Strecken sind hier zusammengestellt.
Menschen als "Kontrolleure" weiterhin im Fahrzeug
Zur Sicherheit muss bei allen Testfahrten weiterhin ein Mensch an Bord sein, der im Notfall eingreifen kann. Sollte es trotzdem zu Unfällen kommen, werden die Unfallopfer von der Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt, die auch für jedes automatisierte Fahrzeug abgeschlossen werden muss.
Wichtige Fragen und ihre Antworten zum Thema:
Dürfen die automatisierten Autos ohne Fahrer auf den Testfeldern unterwegs sein?
Nein. Die Bundesregierung hat im Straßenverkehrsgesetz klar geregelt, dass im öffentlichen Straßenverkehr letztlich immer der Mensch verantwortlich bleibt. Der Fahrer kann dem Computer zwar erlauben, in bestimmten Situationen und für eine bestimmte Zeit die Kontrolle über das Auto zu übernehmen – er muss aber stets bereit sein, das Auto wieder selbst zu lenken, zu bremsen und zu beschleunigen. Deshalb müssen alle automatisierten Systeme jederzeit übersteuerbar und deaktivierbar sein und den Fahrer rechtzeitig warnen, wenn er eingreifen muss.
Wer haftet, wenn automatisierte Systeme einen Unfall verursachen?
Kommt es zu einem Unfall, werden die Schäden Dritter von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters bezahlt. Für diese Entschädigung der Unfallopfer ist es egal, ob der Unfall durch einen Fahrfehler, einen technischen Defekt oder durch ein automatisiertes Fahrsystem verursacht wurde. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt alle Gefahren, die vom Betrieb eines Autos ausgehen – und nicht nur die Gefahr von Fahrfehlern. Wäre es anders, müssten Unfallopfer den Autoherstellern erst einen Produktfehler nachweisen, bevor sie eine Entschädigung bekommen könnten.
Was passiert mit den Daten vernetzter und automatisierter Autos?
In den Forschungsprojekten sammeln und nutzen die beteiligten Autohersteller, Zulieferer und Wissenschaftler die Daten. Grundsätzlich gehören die Daten vernetzter Autos aber nicht den Autoherstellern, sondern in die Hände der Autofahrer und Fahrzeughalter. Die Versicherungswirtschaft und andere Verbände setzen sich daher dafür ein, dass die Fahrer vernetzter Autos die Kontrolle über ihre Daten bekommen. Damit sie frei entscheiden können, ob, wann und wem sie welche Daten senden oder welche Daten sie wann und von wem empfangen wollen, müssen auch Dienstleister wie Automobilclubs oder Versicherer den direkten Zugang zu den Daten im Fahrzeug haben, nicht nur die Autohersteller.
Unser Veranstaltungstipp für Sie
Automatisiertes Fahren und Fahrerassistenz-Systeme stehen auch im Mittelpunkt der internationalen Tagung "Fahrerassistenz-Systeme 2018" am 18. und 19. April 2018 in Wiesbaden. Versicherungsmagazin ist bei dieser zweitägigen Veranstaltung Medienpartner und mit interessanten Referenten aus der Versicherungsbranche vor Ort.
Quellen: GDV, Versicherungsmagazin
Autor(en): Versicherungsmagazin